Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sollte selbstverständlich sein. Die Realität sieht jedoch häufig anders aus.
Die Arbeitgeberseite versucht uns einzureden, dass es kein Problem mit Lohn- und Sozialdumping gäbe. Der Industrielle Georg Kapsch meinte unlängst im Interview mit dem Wirtschaftsblatt, die Angst vor Lohn- und Sozialdumping sei paranoid. Angesichts der aktuellen Zahlen zu den nach Österreich entsendeten ArbeitnehmerInnen ist das eine gewagte Behauptung. Zuletzt wurden mehr als 100.000 ArbeitnehmerInnen von Firmen aus anderen EU-Ländern nach Österreich entsandt. Von 2010 bis 2014 stieg die Zahl der „Entsendeten“, die eine Zeit lang in Österreich arbeiteten, um fast 70 Prozent. Derzeit gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, die Rechte dieser ArbeitnehmerInnen durchzusetzen. Ein Status quo, den die Industriellenvereinigung offenbar beibehalten will.
Das Lohn- und Sozialdumpinggesetz ist ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen Schwarzarbeit und Lohndumping. Mit der seit dem Vorjahr geltenden Verschärfung werden neben Grundlohn und Grundgehalt für ArbeitnehmerInnen aus dem Ausland, die in Österreich tätig sind, auch die Bezahlung von Überstundenentgelten und anderen Zulagen kontrolliert. Das war ein wichtiger Schritt, weitere müssen unbedingt noch folgen. In der Praxis gibt es nämlich kaum eine Chance, Geldstrafen gegen Unternehmen im Ausland zu vollstrecken, wenn diese vorsätzlich Lohndumping betreiben. Das ist völlig absurd, wenn man bedenkt, dass mittlerweile jeder Verkehrssünder EU-weit belangt werden kann. Ein großes Problem ist außerdem, dass die Arbeitgeber bei kürzeren Entsendungen zwar den gleichen Lohn bezahlen müssen, sich jedoch bei den Sozialversicherungsbeiträgen sehr viel Geld sparen. Bei Entsendungen bis zu zwei Jahren, und das ist der Großteil der tatsächlichen Entsendungen, fallen nur die Sozialversicherungs-Beiträge des Herkunftslandes an. Das Dumping findet in diesem Fall nicht über die Löhne, sondern über die Sozialversicherungsabgaben statt. Problematisch ist außerdem, dass die zeitliche Beschränkung für Entsendungen fehlt. Die von der EU nun vorgeschlagene Begrenzung auf zwei Jahre ist immer noch viel zu lang. Dadurch potenzieren sich systematische Unterzahlungen, wie sie beispielsweise entstehen, wenn ein Arbeitnehmer monatelang im Ausland als Teilzeitkraft angemeldet ist, aber als Vollzeitkraft arbeitet.
Missstände herrschen in allen Branchen, die Entsende-Richtlinie braucht daher dringend eine Verschärfung. Anfang März sickerten Informationen zu einem Entwurf der Kommission durch, der das Gegenteil bedeutet hätte. Inzwischen sieht es so aus, als hätte die Kommission auf den Protest reagiert und einige Kritikpunkte berücksichtigt. Wäre es nach dem ersten Entwurf gegangen, wäre nur noch der Lohn vorgeschrieben, der „für den Schutz der Arbeitnehmer notwendig ist“. Diese Formulierung soll nun wegfallen. Stattdessen wird die Kommission auf Mindestlöhne und Kollektivverträge verweisen. Das ist positiv, aber eigentlich nur eine Klarstellung der bisherigen Rechtslage. Wenn Lohndumping eingeschränkt werden soll, dann müssen die Rechte entsandter Beschäftigter deutlich besser geschützt werden.