Die Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit ist weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich.
Das Regierungsübereinkommen 2013 bis 2018 enthält eine Reihe von beabsichtigten Änderungen im Arbeitsrecht. Die Umsetzung eines Teiles dieser Punkte wird momentan (April 2014) zwischen den zuständigen Ministerien und unter Einbeziehung der Sozialpartner verhandelt. Eines von mehreren Themen, die dabei diskutiert werden, ist die Arbeitszeit. Das Regierungsübereinkommen sieht zudem im Arbeitsrecht einige Verbesserungen bei der Einschränkung unfairer Vertragsklauseln, bei All-in-Verträgen und der Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche vor. Das sind zentrale Themen der GPA- djp, deren Umsetzung wir seit langem fordern.
Demgegenüber steht in den laufenden Verhandlungen die von der Arbeitgeberseite oft geforderte Möglichkeit von 12 Stunden täglicher Arbeitszeit bei Gleitzeit sowie bei aktiven Reisezeiten. In den Medien wurde diese Forderung auf eine „generelle Ausdehnung der Tagesarbeitszeiten auf 12 Stunden“ reduziert, so als müssten in Zukunft alle ArbeitnehmerInnen täglich 12 Stunden arbeiten. Kein Wunder, dass das bei vielen Menschen große Verunsicherung ausgelöst hat.
Tatsächlich geht es in den Sozialpartnerverhandlungen vor allem darum, Rahmenbedingungen auszuloten, die bewirken, dass die Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit bei Gleitzeit die absolute Ausnahme bleibt, und wenn diese Möglichkeit betrieblich genutzt wird, dies auch mit gleichwertigen Vorteilen für die ArbeitnehmerInnen verbunden sein muss. Selbst wenn es hier zu einer Einigung käme, würde das für die überwiegende Mehrheit der ArbeitnehmerInnen rein gar nichts an den bestehenden Bestimmungen bezüglich ihrer Normalarbeitszeit verändern.
Denn die bestehenden kollektivvertraglichen Bestimmungen und betrieblichen Regelungen zur Normalarbeitszeit werden dadurch nicht außer Kraft gesetzt. Zudem bleiben die Überstundenzuschläge im vollen Ausmaß erhalten. Eine andere Lösung ist für uns unvorstellbar.
Eine Zustimmung zu den Änderungen im Arbeitszeitgesetz wird es mit uns auch nur dann geben, wenn es in arbeitsrechtlichen Fragen, etwa im Urlaubsrecht, ein leichteres Erreichen der sechsten Urlaubswoche und bei All-in-Verträgen zu deutlichen Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen kommt. Eine neue gesetzliche Regelung der Arbeitszeit muss demnach den Weg freimachen, damit Beschäftigte nicht erst dann Anspruch auf die 6. Urlaubswoche haben, wenn sie 25 Jahre im gleichen Unter- nehmen tätig waren. Auch das war Teil des Koalitionsübereinkommens.
Liest man jedoch die aktuellen Meinungsäußerungen der WirtschaftsvertreterInnen, so könnte man leicht zu dem Schluss kommen, dass sie diesen Teil des Koalitionspakts bewusst verdrängen. Wenn die ArbeitgeberInnen da also nicht noch umdenken, dann können sie auch nicht auf einen Kompromiss bei der Arbeitszeit hoffen.