Was bringt 2026 im Arbeits- und Sozialrecht?

Michael Gogola leitet die Bundesrechtsabteilung der GPA. Er erklärt, wie Beschäftigte von neuen Gesetzen und Änderungen profitieren.
© Tizian Rupp

Der Arbeitsrechtexperte Michael Gogola über Ausweitung von Kollektivverträgen, mehr Gerechtigkeit beim Einkommen und steuerliche Begünstigungen.

KOMPETENZ: Wenn wir auf das nun beginnende Jahr blicken, welche positiven Entwicklungen siehst du im Arbeitsrecht?

Michael Gogola: Es gibt mehrere wichtige Fortschritte. Ein besonders bedeutender betrifft freie Dienstnehmer:innen. In Österreich arbeiten zehntausende Menschen in freien Dienstverhältnissen. Das hieß bisher: kein Anspruch auf Mindestentgelt, fehlende arbeitsrechtliche Schutzstandards, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und keine geregelten Kündigungsfristen.

Das hat sich geändert. Seit 1. Jänner 2026 können auch freie Dienstnehmer:innen in Kollektivverträgen abgebildet werden. Damit ist es erstmals möglich, Mindestentgelte und Schutzstandards kollektivvertraglich festzulegen – etwa für Beschäftigte in der Erwachsenenbildung oder in der Sozialwirtschaft. Zusätzlich wurden gesetzliche Kündigungsfristen eingeführt.

Freie Dienstverhältnisse können damit nicht mehr von einem Tag auf den anderen beendet werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit und Fairness.

KOMPETENZ: Im vergangenen Jahr war der 2. November der Equal Pay Day. Ab da arbeiten Frauen in Österreich – statistisch gesehen – ohne Bezahlung. Wie trägt das Arbeitsrecht dazu bei, diese Ungleichheit anzugehen?

Gogola: Ein zentraler Punkt ist die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie, die in den kommenden Monaten erfolgen muss. Arbeitgeber:innen werden künftig verpflichtet sein offenzulegen, wie Beschäftigte in vergleichbaren Tätigkeiten entlohnt werden. Diese Transparenz ist entscheidend, denn unterschiedliche Löhne für gleichwertige Arbeit sind rechtlich nicht zulässig.

Ein wesentlicher Faktor bleiben weiterhin die Kollektivverträge. Sie bleiben das zentrale Instrument für mehr Lohngerechtigkeit in Österreich, weil sie klare und verbindliche Regelungen für Löhne und Gehälter schaffen.

KOMPETENZ: Das heißt, Beschäftigte wissen nun deutlich besser darüber Bescheid, wie im Unternehmen entlohnt wird?
Gogola: Es werden in diesem Jahr auch Verschwiegenheitsklauseln über das eigene Gehalt als unzulässig eingestuft. Arbeitgeber:innen dürfen ihren Beschäftigten dann nicht mehr verbieten, über ihr Einkommen zu sprechen. Auch das ist ein wichtiger Fortschritt auf dem Weg zu mehr Entgeltgleichheit.

Außerdem müssen Arbeitgeber:innen bei der Anmeldung neuer Mitarbeiter:innen bei der Sozialversicherung auch angeben, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet werden. So können Beschäftigte besser nachvollziehen, ob sie gerecht entlohnt werden.

KOMPETENZ: Kommen wir zum Thema Steuern: Was tut sich hier im kommenden Jahr?
Gogola: In mehreren Bereichen wurden steuerliche Begünstigungen verlängert. So bleibt die Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagsarbeit im Ausmaß von bis zu 400 Euro bestehen. Gleiches gilt für Überstunden: Für bis zu 15 Überstunden im Monat und einen Betrag von bis zu 170 Euro bleibt die Steuerfreiheit weiterhin aufrecht.

KOMPETENZ: Gerade zu Jahresbeginn kommt oft der Wunsch nach Weiterbildung auf. Was gilt hier zukünftig?
Gogola: Die Bildungskarenz ist durch die Weiterbildungszeit ersetzt worden. Damit einher gehen Veränderungen bei der Anwesenheitspflicht und der Mindestzahl an ECTS bei Kursen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass insbesondere Personen mit niedrigem Einkommen zum Zug kommen. Damit soll ein Schritt in Richtung Chancengleichheit gesetzt werden.

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