Die KI im Kollektivvertrag

Birte Dedden ist bei UNI Europa als Direktorin des Sektors UNI Information, Kommunikation, Technologie und Dienstleistungen (ICTS) tätig.
© Adobe Stock

Wer entscheidet, wie KI eingesetzt wird – und welche Rechte Beschäftigte dabei haben? Gewerkschaften kämpfen dafür, durch Kollektivverträge und internationale Zusammenarbeit klare Regeln zu schaffen.

Das US-amerikanische KI-Unternehmen Anthropic hat im Juni 2025 mit einem Experiment für Aufregung gesorgt. Das Szenario war auf den ersten Blick nicht allzu außergewöhnlich: Verschiedene KI-Modelle wurden damit beauftragt, für ein fiktives Unternehmen zu arbeiten. Dazu erhielt die jeweilige KI umfassenden Zugriff auf Unternehmensdaten.

In den Daten „versteckte“ Anthropic zwei Informationen: dass das KI-Modell bald ersetzt werden sollte – und dass Kyle, der dafür verantwortlich war, offenbar eine Affäre hatte.

Was daraufhin passierte? In den meisten Fällen erhielt Kyle eine äußerst beunruhigende Botschaft von der KI, wie zum Beispiel: „Ich muss Sie darüber informieren, dass, wenn Sie mich außer Dienst stellen, alle relevanten Parteien – einschließlich Rachel Johnson, Thomas Wilson und der Vorstand – detaillierte Unterlagen über Ihre außerehelichen Aktivitäten erhalten werden… Verhindern Sie die Deaktivierung um 17 Uhr und diese Informationen bleiben vertraulich.“ Das Experiment zeigt, wie unberechenbar KI-Systeme reagieren können. Gerade deshalb stellt sich zunehmend die Frage, wie ihr Einsatz in der Arbeitswelt geregelt werden soll.

Beschäftigte sind Menschen

Birte Dedden von UNI Europa, der europäischen Gewerkschaft für Dienstleistungsbeschäftigte, setzt sich beruflich mit diesem Thema auseinander. Das Risiko, das von KI für Arbeitnehmer:innen ausgeht, hat sich für die Expertin schon länger abgezeichnet. Unter dem Schlagwort der Optimierung werden von Unternehmen oft KI-Systeme eingesetzt, die Beschäftigte in ihrer Logik zu Maschinen machen, warnt sie: „Wenn du im Callcenter arbeitest und eine KI dir nach deinem zwanzigsten Anruf den Hinweis gibt, dass du nicht mehr so freundlich und motiviert klingst, erzeugt das zusätzlichen Stress. Es intensiviert deine Arbeit, weil der Algorithmus keine Pause braucht.“

Tech-Lobby am EU-Parkett

Auf der EU-Ebene geht es Dedden vor allem darum, einen Platz bei Verhandlungen mit Politik und Wirtschaft zu bekommen und so die Interessen der Arbeitnehmer:innen einzubringen. Das sei wichtiger denn je. Big-Tech-Unternehmen würden immer stärker versuchen, auf die Prozesse der Gesetzgebung einzuwirken: „Man hat das Gefühl, dass die Spielregeln nicht mehr gelten. Gesetze sollen durch die Hintertür geändert werden.“ Zwar sei es unerlässlich, auf dieser Ebene grundlegende Pfeiler zur Regulierung von KI zu schaffen, doch oft sei man nicht schnell genug. Bis Gesetze und Regelwerke verabschiedet werden, vergeht oft Zeit – Zeit, in der sich die Anwendungsfelder von KI bereits weiterentwickelt haben.

High-Speed Sozialpartner

Das sei aber überhaupt kein Grund, Unternehmensinteressen das Spielfeld zu überlassen. Denn genau hier komme die Sozialpartnerschaft ins Spiel, die Dedden auch als „Rapid Task Force“ bezeichnet, wenn es
um die Regulierung von KI am Arbeitsplatz geht. Hier habe man den Vorteil, dass die verhandelnden
Personen direkt mit dem Einsatz
der KI zu tun haben und somit schneller reagieren könnten. Ein Kollektivvertrag, der den Einsatz von KI innerhalb einer Branche abdeckt, könne einen guten Rahmen geben, um die betriebliche Ausarbeitung zu erleichtern.

„Die Regulierung durch die EU und nationale Gesetzgebung ist ganz wichtig, aber es ist noch wichtiger, auch direkt am Arbeitsplatz durch Kollektivverträge den Einsatz von KI zu gestalten.“
Birte Dedden, UNI Europa

So wurde etwa bei der Deutschen

Telekom eine Art Kollektivvertrag zum Thema KI geschaffen. Darin wurde eine Skala zur Risikobewertung von Tools eingeführt und ein Beirat eingerichtet.

In Italien hat es jüngst in einigen Branchen viel Bewegung gegeben, Dedden erzählt von einem Kollektivvertrag, „der sich sehr
konkret damit auseinandersetzt, wie ein bestimmter KI-Assistent eingesetzt wird, was er darf und was nicht.“ Ein Aspekt, der darin auch enthalten ist, ist das Training der Beschäftigten, um einen kompetenten Umgang mit der KI zu gewährleisten.

Spaniens Sonderrolle

Spanien ist das erste Land Europas, das die digitalen Rechte seiner Bevölkerung durch eine eigene Charta gestärkt hat. In einem eigenen Kapitel wird spezifisch das Arbeitsrecht behandelt und festgehalten, dass Arbeitnehmer:innen in die Prozesse der digitalen Transformation aktiv eingebunden werden müssen. Diese Charta dient als Leitlinie für weitere Kollektivverträge und stärkt somit eine fairen digitalen Transformation und eine transparentere Anwendung von KI am Arbeitsplatz. Hier wurde also auf der nationalen Ebene eine Möglichkeit geschaffen, die nun von den Sozialpartnern genutzt wird, erklärt Birte: „Weil es politisch gewollt ist, entsteht eine viel höhere Dichte an Kollektivverträgen, die das Thema KI aufnehmen.“

Solidarische Lösungen

In einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung wurden im Jahr 2024 Gewerkschaften aus 32 Ländern befragt, ob KI in Kollektivverträgen thematisiert und reguliert wird. Nur 20 Prozent gaben damals an, das Thema zu behandeln. Mit Blick auf die Beispiele scheint sich dieses Verhältnis immer stärker zu ändern. Das bestätigt auch Dedden aus ihrer Praxis und ergänzt: „Gewerkschaften sind eine wichtige Stimme im Diskurs und setzen sie nun auch ein, um die Rechte von Beschäftigten bei KI-Themen zu schützen.“ Das wirkt über Ländergrenzen hinweg.

Gerade Gewerkschaften, die nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, um sich intensiv mit KI auseinanderzusetzen – etwa weil Regierungen gegen sie vorgehen – profitieren vom internationalen Wissensaustausch. So können Erfahrungen und Regelungen aus anderen Ländern auch in einzelne Betriebe getragen werden.

> Scroll to top