Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz

Elise Trapp, Betriebsratsvorsitzende von Allianz Partners Österreich, sieht den Einsatz von KI als zentrales Anliegen in Unternehmen der Versicherungsbranche.
© Allianz Partners

Betriebsratsvorsitzende Elise Trapp bei Allianz Partners Österreich hat ein wachsames Auge darauf, ob KI den Kolleg:innen nützt oder schadet. Philipp Kuhlmann, Betriebsratsvorsitzender bei Ecolab, zeigt, wie das auf internationaler Ebene gelingt.

Der Einsatz KI-gestützter Anwendungen ist für GPA-Datenschutzexpertin Clara Fritsch längst zum betrieblichen Alltag geworden. In Zukunft gehe es vorrangig darum, deren Verwendung datenschutzkonform zu gestalten: „Es kommt immer darauf an, wozu etwa der Copilot von Microsoft eingesetzt wird und worauf er Zugriff hat.“ Fritsch nimmt wahr, dass Mitarbeiter:innen immer öfter KI-Pakete angeboten werden, im Vordergrund stünden Arbeitserleichterungen: „Künstliche Intelligenz ist in vielen gängigen Anwendungen eingebaut, beispielsweise bei automatischen E-Mail-Antworten oder Protokollen von Videokonferenzen. Die Unternehmen müssen dafür sorgen, dass der KI-Einsatz die Grundrechte der Beschäftigten wahrt und die Anwendungen mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten – so es einen im Betrieb gibt – und dem Betriebsrat abstimmen.“

Zugriff auf viele Daten

Manche Firmen bauen aus den angebotenen Bausteinen selbst eine maßgeschneiderte Künstliche Intelligenz. Solche „Agents“ können in Form von Chatbots, Automatisierung von internen Prozessen oder Visualisierung von Datenflüssen in Echtzeit eingesetzt werden. KI kann Kundenanfragen vorsortieren, Reisekostenabrechnungen erledigen oder den Spamfilter unterstützen. „Diese Systeme können große und heikle Datenvolumen beinhalten und miteinander verknüpfen, ihr Einsatz muss daher streng reglementiert und kontrolliert werden“, erklärt Fritsch.

Anwendungen kontrollieren

Fritsch hält es für essentiell, dass „Beschäftigte und Betriebsrät:innen genau darüber Bescheid wissen, zu welchem Zweck im Betrieb aktuell eine KI zum Einsatz kommt. Die Einführung von KI-Systemen muss in 99 Prozent der Fälle in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden, damit „klar ist, welche Auswirkungen KI auf den Arbeitsalltag, die Arbeitsgestaltung und die Arbeitsergebnisse der Beschäftigten hat: Es muss auch überprüft werden können, ob KI gesundheitliche Risiken birgt, ob Ergebnisse frei von Diskriminierung sind und auf welche Informationen und Datenbanken die KI zugreift.“

„Als Betriebsrätin muss ich erkennen, WER, WO und WARUM auf personenbezogene Daten von Mitarbeiter:innen zugreifen kann, die Nutzung KI-gestützter Programme wird über eine Betriebsvereinbarung geregelt.“

Elise Trapp, Betriebsratsvorsitzende, Allianz Partners Österreich

Betriebsrät:innen und Beschäftigte müssten beim Einsatz von KI-Systemen immer hinterfragen, ob der konkrete Einsatzzweck von der geltenden Betriebsvereinbarung gedeckt sei. „Wenn das System zum Transkribieren von Protokollen oder zur Stichwortsuche eingesetzt wird, dann ist das eine super Arbeitserleichterung. Werden Zusammenfassungen vertraulicher Sitzungen für alle verfügbar gemacht, oder Mails für den Spamordner auf die Stichworte „Gewerkschaft“ hin gefiltert, ist das mit Sicherheit nicht erlaubt“, erklärt Fritsch.

„Im Blick zu behalten, welche Auswirkungen eine im Betrieb angewandte KI mit sich bringt, ist für die Belegschaftsvertretung eine riesige Herausforderung, aber notwendig.“

GPA-Datenschutzexpertin Clara Fritsch

Die Datenschutzexpertin sieht es als „Mammutaufgabe für die Betriebsrät:innen die KI im Betrieb im Blick zu behalten: Da braucht es Wissen und eine einigermaßen funktionierende Gesprächsebene mit der Unternehmensführung und besonders mit der IT-Abteilung.“

Datenschutz thematisieren

Fritsch rät dazu, die Anwendungspraxis im Betrieb „immer wieder aufs Tapet zu bringen und auf regelmäßigen Evaluierungen zu bestehen: Einmal im Quartal sollte man sich anschauen, wie die Beschäftigten mit den KI Anwendungen zurechtkommen und wo es Regelungs- oder Nachschulungsbedarf gibt.“

Elise Trapp, Betriebsratsvorsitzende von Allianz Partners Österreich sieht den Einsatz von KI und den Schutz personenbezogener Daten als zentrales Anliegen in Unternehmen der Versicherungsbranche: „Als Betriebsrat legen wir großen Wert darauf, dass diese Technologien verantwortungsvoll und sicher eingesetzt werden.“ Der Mutterkonzern investiere enorm in die Datensicherheit der KI-gestützten Programme: „Die Umsetzung erfolgt auf betrieblicher Ebene durch Schulungen und E-Learning.“

Philipp Kuhlmann, Betriebsratsvorsitzender in bei Ecolab, sieht ein Hauptproblem darin überhaupt zu erkennen, in welchen Anwendungen KI steckt.
© AK / Wallentin

Betriebsvereinbarungen

Werden bei der Nutzung automatisierter Systeme auch Daten von Mitarbeiter:innen gesammelt, braucht die Belegschaftsvertretung über Betriebsvereinbarungen ein Mitspracherecht. Es sei eine Herausforderung, herauszufinden, in welchen Anwendungen der Datenschutz berührt werde: „Dies setzt viel Fachwissen voraus.“

„Die Verhinderung der Kontrolle der Mitarbeiter:innen ist zentraler Inhalt einer Betriebsvereinbarung in Österreich. Das Thema muss auch gemeinsam mit anderen europäischen Betriebsrät:innen auf höherer Ebene bearbeitet werden.“

Philipp Kuhlmann, Betriebsratsvorsitzender, Ecolab

Philipp Kuhlmann, Betriebsratsvorsitzender und Sicherheitsfachkraft in der US-Firma Ecolab, die KI-gestützte Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Hygiene und Infektionsprävention anbietet, sieht ein Hauptproblem darin „zu erkennen, in welchen Anwendungen KI steckt: Als weltweit tätiges Unternehmen wenden wir viele Programme an, die in anderen Ländern konzipiert wurden und keine Rücksicht auf unsere nationalen Bestimmungen zum Arbeitsschutz nehmen.“

Aktuell bemüht sich die Belegschaftsvertretung um eine Betriebsvereinbarung zu KI-Anwendungen, wo es um die Art und Tiefe der Kontrolle der Beschäftigten geht. Lokal könne wenig entschieden werden, „wir beraten darüber projektbezogen auf Ebene des europäischen Betriebsrates, da haben wir ein eigenes IT-Gremium aus fachkundigen Kolleg:innen.“

Weitere Infos

Orientierung zu den wichtigsten Fragen über den Einsatz von KI im Betrieb findest du auch auf dieser Seite.

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