Schwangere müssen die Zeche für ihren Schutz selbst bezahlen

Schwangere müssen die Zeche für ihren Schutz selbst bezahlen

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Schwangere müssen die Zeche für ihren Schutz selbst bezahlen.
Foto: Camylla Battani

GPA-Rechtsschutzsekretärin Karin Koller fordert, dass Frauen nach der Meldung einer Schwangerschaft ein Gehalt ausbezahlt bekommen, das in allen Fällen den Durchschnitt jener Überstunden mitberücksichtigt, die in den letzten 13 Wochen zuvor geleistet wurden. Die aktuelle Rechtspraxis berechnet Überstunden und Überstundenpauschalen nicht mit ein, was viele Frauen dazu verleitet, ihre Schwangerschaft verspätet zu melden.

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Umziehzeit wird zur Arbeitszeit

Umziehzeit wird zur Arbeitszeit

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15 Minuten täglich gewinnen die Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen der AUVA, weil ihnen Umkleidezeiten zukünftig als Arbeitszeiten angerechnet werden müssen.
Foto: Adobe Stock

Erik Lenz, Zentralbetriebsrats-Vorsitzender in der AUVA hat für die Beschäftigten der Unfallversicherung einen arbeitsrechtlichen Meilenstein errungen: Gemeinsam mit Rechtsberaterin Karin Koller von der GPA-Wien hat er erreicht, dass die Umkleidezeiten aller Beschäftigten, die in Gesundheitseinrichtungen der AUVA arbeiten, als Arbeitszeiten anerkannt werden.

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