EuGH: Offene Urlaubstage müssen nach Beendigung des Dienstverhältnisses immer ausbezahlt werden

EuGH: Offene Urlaubstage müssen nach Beendigung des Dienstverhältnisses immer ausbezahlt werden

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Foto: Daniel Novotny

Gute Nachrichten für ArbeitnehmerInnen, denn der Europäische Gerichtshof hat 2021 entschieden, dass es für offene Urlaubstage auf jeden Fall Geld geben muss – auch dann, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Songül Kepez, Rechtsexpertin in der GPA, erklärt, was dieses wichtige Urteil für die Beschäftigten bedeutet.

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