Nach insgesamt sechs intensiven Verhandlungsrunden konnte Ende November für die etwa 450.000 Angestellten im Handel ein Abschluss erzielt werden.
Die Gehälter steigen je nach Gehaltsgruppe zwischen 2,0 und 2,3 Prozent. Zentrale Forderungen der großen Beschäftigtenbefragung konnten durchgesetzt werden: So gilt künftig ein Mindestgrundgehalt von 1.300 Euro für Vollzeitbeschäftigte. Bei fehlenden oder unvollständigen Arbeitszeitaufzeichnungen können offene Ansprüche ab 1.1.2011 bis zu zwölf Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden, bisher waren das nur sechs Monate.
Der Abschluss stellt besonders für die unteren Gehaltsgruppen, darunter viele Frauen, ein wichtiges Ergebnis dar. Die GPA-djp wird nun noch in diesem Jahr gemeinsam mit den Tausenden BetriebsrätInnen im Handel für die Angestellten eine flächendeckende Informationskampagne zur richtigen Einstufung und richtigen Anrechnung der Berufsjahre starten.
Verbesserungen für Lehrlinge
Verbesserungen bringt der neue Kollektivvertrag auch für die Lehrlinge im Handel. „Trotz der zuerst ablehnenden Haltung der Arbeitgeber ist es uns gelungen, herzeigbare Verbesserungen für die rund 17.000 Lehrlinge durchzusetzen. Sie bekommen nicht nur 2,3 Prozent mehr Lehrlingsentschädigung, sondern auch eine Prämie von 100 Euro für einen guten Erfolg und von 150 Euro für einen ausgezeichneten Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung“, freut sich GPA-djp-Bundesjugendsekretär Helmuth Gotthartsleitner.