Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) startet unterfinanziert in ihre Zukunft.
Statt der Patientenmilliarde drohen Verluste von 1,7 Milliarden Euro. In Zeiten der Corona-Krise ist das besonders dramatisch.
Die ÖGK hat weniger Mittel zur Verfügung als die Summe der nun fusionierten neun Gebietskrankenkassen gehabt hätten. Das liegt dran, dass weniger Mittel zur Abgeltung der Mehrwertsteuer fließen, mehr Zahlungen an Privatspitäler gesetzlich vorgeschrieben wurden und weniger Mittel von der Unfallversicherung an die ÖGK fließen. Dazu kommt, dass die ÖGK weniger Einnahmen pro Kopf hat als andere Versicherungsträger. Der ÖGK drohen daher Verluste von 1,7 Mrd. Euro in den nächsten 4 Jahren.
Es ist positiv, wenn festgehalten wird, dass es zu keinen Selbstbehalten und Leistungskürzungen kommt. Aber das löst nicht das Problem der Finanzierung. Auf die Einnahmenseite hat die ÖGK keinen Einfluss. Es ist gesetzlich vorgegeben, wer bei der ÖGK versichert ist und wie hoch die Beiträge sind. Daraus ergibt sich die Einnahmensituation in Abhängigkeit von Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung.
Ungleiche Mittel
In der österreichischen Krankenversicherung fehlt eine faire Finanzverteilung. Die ÖGK versichert in ihrer Solidargemeinschaft viele Menschen, für die sie vergleichsweise niedrige Beiträge bekommt: Etwa Teilzeitbeschäftigte und Arbeitslose. Folge: Die ÖGK hat pro Kopf viel geringere Einnahmen zur Verfügung als andere Träger.
Die größten Positionen der Ausgabenseite sind ebenfalls nicht oder kaum gestaltbar: Der Beitrag für die Spitalsfinanzierung ist gesetzlich fixiert, die Medikamentenpreise verhandelt der Dachverband. Bei der ärztlichen Hilfe lagen die Pro-Kopfkosten 2018 bei den Gebietskrankenkassen um 33 Prozent unter denen der BVA (648 versus 865 Euro). Die ÖGK hat die ärztliche Versorgung vertraglich also vergleichsweise günstig geregelt. Hier gibt es also keine Möglichkeiten zur Kostensteuerung, denn es muss für alle Anspruchsberechtigten möglich sein, per e- card ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die ÖGK soll die Versorgung organisieren und keinen Ärztemangel verwalten. Dazu bedarf es ausreichender Finanzmittel. Diese müssen durch politische Maßnahmen rasch gesichert werden.
Einsparungen beschlossen
Wie es sich auswirkt, dass die Arbeitgeber nun viel stärker in der ÖGK vertreten sind zeigte sich bereits im Februar. Statt sich für eine bessere finanzielle Ausstattung einzusetzen, haben die Arbeitgebervertreter ein Sparpaket in Auftrag gegeben. Das heißt, dass die ÖGK nur eineinhalb Monate nach ihrem Start ein Sparkonzept umsetzen muss, anstatt die Versorgung auszubauen. Der Antrag besteht aus einem einzigen Satz: „Das Büro wird beauftragt, Maßnahmen zu erarbeiten um das Ziel einer ausgeglichenen Gebarung sicherzustellen.“ Dieser Antrag ist ein Zeichen für Planlosigkeit. Da die ÖGK aus den oben angeführten Gründen keine ausgeglichene Gebarung sicherstellen kann, ohne die Versorgung zu gefährden.
Außerdem schlägt sich die „Reform“ im Jänner negativ zu Buche. Der Verssungsgerichtshof hob die Bestimmung auf, nach der die SozialversicherungsprüferInnen an die Finanzämter übertragen werden. Infolge von IT Problemen waren die SV-PrüferInnen im Jänner nicht einsatzfähig. Es konnten
daher im Jänner keine Beitragsprüfungen stattfinden. Durchschnittlich bringen SV-Prüfer pro Monat über 10 Mio. Euro an Einnahmen.