Wir wollen hier die meist gestellten Fragen der letzten Tage bezüglich Lehrlingen und Corona beantworten.
Wie geht es mit den entfallenen Lehrabschlussprüfungen seit Corona weiter?
Seit Ausbruch der Corona Krise wurden tausende Lehrabschlussprüfungen (LAP) verschoben, Ministerin Schramböck hat im Rahmen eines Interviews am 18.4.2020 von 7.300 betroffenen Personen gesprochen. Nach den veröffentlichen Informationen werden ab dem 4.5.2020 wieder LAP stattfinden, in einem ersten Schritt sollen jene Lehrlinge geprüft werden, welche sich bereits zur LAP angemeldet hatten. Ab dem 11.5.2020 soll der allgemeine Prüfungsbetrieb für alle Lehrlinge wieder begonnen werden. Ein Rückstau an Lehrlingen, welche zur Prüfung antreten wollen, ist leider zu befürchten. Nach Berufsausbildungsgesetz muss die zuständige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer die Lehrabschlussprüfung mindestens 3 Wochen vor dem Termin ankündigen. Die Gewerkschaftsjugend setzt dafür ein, diesen Zeitraum auf 6 Wochen auszudehnen.
Was ändert sich an den Lehrabschlussprüfungen?
Grundsätzlich nichts. Bildungsminister Fassmann hat leider im Rahmen einer Pressekonferenz mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit gebracht. Die Lehrabschlussprüfung besteht aus mehreren Teilen, grob gesprochen einem praktischen und einem theoretischen Teil. Der theoretische Teil muss nur absolviert werden, wenn die Berufsschule nicht positiv absolviert wurde (negative Beurteilung). Dies war auch schon vor Corona der Fall.
Ich hätte eigentlich schon meine Lehrabschlussprüfung (LAP) absolviert, doch der Termin wurde abgesagt und nun verdiene ich nur das Hilfskräftegehalt und nicht die Fachkräfteentlohnung?
Für Lehrlinge gilt nach Auslaufen oder nach dem Antritt zur LAP die sogenannte „Behaltefrist“, sprich das Unternehmen muss den Lehrling für mindestens drei Monate (in vielen Kollektivverträgen z.B. im Handelskollektivvertrag sechs Monate) weiter beschäftigten. In dieser Zeit verdient der Lehrling zu mindestens das Gehalt einer Hilfskraft, hat er die LAP positiv absolviert, bekommt er ein entsprechendes Fachkräfte Gehalt. Viele Lehrlinge sind durch die Absage der LAP-Termine um viel Geld umgefallen. Ministerin Schramböck hat am 18.4.2020 in einem Interview dazu bekannt gegeben, die Forderung der Gewerkschaftsjugend nach einem Ausgleich für den Verdienstentgang mit einem „Fonds“ lösen zu wollen. Wie dies genau passieren soll, ist aber noch unklar.
Ich mache zum Beispiel im Handel eine Lehre, in den letzten Wochen hatte ich keine Zeit am E-Leaning der Berufsschule teilzunehmen und musste die ganze Zeit arbeiten?
Für viele Lehrlinge in der „kritischen Infrastruktur“ (z.B. Apotheken, Lebensmittelhandel und Parfümerien, Fleischverabeitung, E-Commerce, etc.) wurde die Berufsschule ausgesetzt, dass bedeutet Lehrlinge konnten nicht am E-Learning teilnehmen sondern mussten zum zur Arbeit erscheinen. Als junge GewerkschafterInnen fordern wir 2 Dinge: jene Lehrlinge die in der Corona Zeit am Arbeitsplatz erscheinen mussten, sollen für den Zeitraum der Corona Sondersituation eine höhere Bezahlung erhalten und von ihrer Firma bezahlt freigestellt werden, damit sie sich in Ruhe auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten können.
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