Auch im zweiten Lockdown arbeiten wieder viele ArbeitnehmerInnen in den eigenen vier Wänden. Laut einer im Auftrag der AK durchgeführten IFES-Erhebung hat sich, was die Ausstattung betrifft seit dem Frühjahr wenig verändert.
Noch immer nutzen 89 Prozent ihr privates Internet, 84 Prozent ihren privaten Drucker, 61 Prozent ihren privaten Monitor. 40 Prozent erledigen auch ihre dienstlichen Telefonate am privaten Handy und 34 Prozent nutzen ihr privates Notebook oder PC.
Haben vor Beginn der Pandemie noch rund fünf Prozent der Beschäftigen in Österreich im Home-Office gearbeitet, so waren es im Oktober 2020 schon rund 40 Prozent der ArbeitnehmerInnen. Die Arbeiterkammer hat das zum Anlass genommen und nachgefragt, was sich seit dem ersten Lockdown verbessert hat.
Die Antwort darauf ist einfach: wenig hat sich seit dem ersten Lockdown verbessert. Die Monate seither wurden leider nicht genutzt worden, um klare Regelungen und Rahmenbedingungen für das Arbeiten im Home-Office zu schaffen.
Auffällig ist außerdem, dass Frauen im Home-Office schlechter ausgestattet sind als Männer. Dazu kommt, dass eine klare Trennung fehlt zwischen Home-Office einerseits und anderen Aufenthalten in den eigenen vier Wänden, vor allem wegen Krankenstand oder um Kinder und Angehörige zu pflegen. 60 Prozent der Befragten gaben an, dass sie eher im Home-Office arbeiten, als Pflegefreistellung zu nehmen und 56 Prozent arbeiten eher krank von zuhause als in Krankenstand zu gehen.
Die Befragung zeigt zudem, dass die Regelungen da besser sind, wo es BetriebsrätInnen gibt.
Wir fordern: Das muss sich ändern. Alle Arbeitsmittel wie Diensthandy, Computer und sonstige Erfordernisse sind vom Arbeitgeber dem Stand der Technik entsprechend zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss es für das Arbeiten im Home-Office einen Kostenersatz geben, um zusätzliche Kosten, die bei den Beschäftigten entstehen, adäquat abzugelten.
Wir finden, das muss sich ändern und es braucht klare Regeln fürs Home-Office:
- Home-Office muss freiwillig sein.
- Es braucht einen eigenen Betriebsvereinbarungstatbestand für Home-Office. Dieser sollte erzwingbar sein.
- Der Unfallversicherungsschutz für das Home-Office dauerhaft im Gesetz bestehen bleiben.
- Alle Arbeitsmittel wie Diensthandy, Computer und sonstige Erfordernisse sind vom Arbeitgeber dem Stand der Technik entsprechend zur Verfügung zu stellen.
- Außerdem muss es für das Arbeiten im Home-Office einen Kostenersatz geben, um zusätzliche Kosten, die bei den Beschäftigten entstehen, adäquat abzugelten.
- Gesundes Arbeiten muss auch im Home-Office sichergestellt werden.