Mit 8. Februar 2021 haben die Berufsschulen wieder geöffnet.
Wir geben einen kompakten Überblick über die Situation und Regelungen.
Berufsschulen befinden nach den Semesterferien grundsätzlich in einem zweitägig wechselnden Präsenzunterricht. Konkret bedeutet dies in Anlehnung an alle anderen Schultypen: eine Gruppe am Montag und Dienstag, eine andere Gruppe am Mittwoch und Donnerstag. Für Freitag kann die Schule autonom entscheiden, in welchen Kleingruppen BerufsschülerInnen unterrichtet werden. Die Gruppen sollten sich dabei immer wochenweise abwechseln. An Berufsschulen mit Internatsbetrieb kann das Schichtmodell wochenweise umgesetzt werden. Eine notwendige Abweichung davon hat die Schulbehörde zu genehmigen.
Klassengröße
Die Gruppen/Klassen sind so einzuteilen, dass nicht mehr als 50 Prozent der SchülerInnen gleichzeitig am Schulstandort sind. Die Schulleitung oder die Schulbehörde kann für einzelne Schulstufen, Klassen oder Gruppen ortsungebundenen Unterricht anordnen. Für den ortungebundenen Unterricht gilt wie für die „normale“ Berufsschule, dass die Zeiten des Distance-Learnings als Arbeitszeiten anzurechnen sind.
Ganzjährige Berufsschulen
Für Berufsschulen, die ganzjährig organisiert geführt werden, dürfen sich an jedem Schultag maximal die Hälfte der SchülerInnen an der Berufsschule befinden, wobei die SchülerInnen sich wochenweise im Präsenzunterricht abwechseln.
Internate
Viele Berufsschulen werden als blockweise Internate geführt, hier sind passende Hygienekonzepte besonders wichtig. Bei Ankunft im Internat ist verpflichtend eine Selbsttestung auf COVID19 durchzuführen. Während des Aufenthalts in Gemeinschaftsräumlichkeiten ist grundsätzlich eine FFP2 Maske zu tragen. Die Schulbetreiber als auch SchülerInnen sind angehalten darauf zu achten, dass die physische Interaktion im Internat auf ein absolutes Minimum reduziert wird.
Sollte es im Zuge der Einhaltung der Corona dazu kommen, dass im Internat nicht genügend Plätze vorhanden sind, kann unter Umständen auch auf Beherbungsbetriebe in der Nähe der Berufsschule ausgewichen werden. Dies wird unter Umständen ähnlich den Internatskosten auch gefördert. Sollte diese Situation eintreten, berät die Jugendabteilung der Gewerkschaft GPA gerne
Nachhilfe und Unterstützung für Betriebe
Im Zuge der Corona Krise hat die Qualität des Unterrichts durch die widrigen Umstände gelitten, es gibt Möglichkeiten für Betriebe die Nachhilfe für ihre Lehrling öffentlich fördern zu lassen: wenn Lehrlinge eine Nachprüfung zum Aufstieg in das nächste Berufsschuljahr ablegen müssen, kann die Nachhilfe (Vorbereitungskurse) entsprechend öffentlich gefördert werden. Dies gilt auch, wenn Lehrlinge in der Berufsschule keine positive Benotung erhalten und daher die theoretische Zusatzprüfung zur Lehrabschlussprüfung über den Stoff der Berufsschule ablegen müssen.
Für alle Fragen zum Thema Berufsschule steht die Jugendabteilung der Gewerkschaft GPA zur Verfügung
05030121342 oder jugend@gpa.at