
Die Gewerkschaft GPA Steiermark hat für eine Pflegekraft den Arbeitgeber geklagt und eine zusätzliche Urlaubswoche erkämpft.
Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat einer Klage der Gewerkschaft GPA recht gegeben, wonach einer Beschäftigten im Behindertenbereich eine zusätzliche Woche Urlaub zusteht. Hintergrund: Das Gesetz sieht eine zusätzliche „Entlastungswoche“ für bestimmte Berufsgruppen in der Pflege vor. Das klagende Mitglied der GPA ist in der Behindertenarbeit tätig, übt aber auch Tätigkeiten als Pflegeassistentin aus, für die sie eine entsprechende Ausbildung gemacht hat. Der Arbeitgeber, ein Pflegedienstleister aus der Steiermark, weigerte sich aber, der Beschäftigten diese Entlastungswoche zuzugestehen.
„Müsste man privat klagen, würde man ein hohes Kostenrisiko tragen. Durch unseren Rechtsschutz war die Klage für unser Mitglied kostenlos.“
Matthias Maierhofer, Jurist bei der GPA Steiermark
Die Beschäftigte hatte sich an die Rechtsberatung der Gewerkschaft GPA-Steiermark gewendet, weil sie sich von ihrem Arbeitgeber ungerecht behandelt fühlte. Das OLG Graz gab einer entsprechenden Klage der Gewerkschaft GPA Recht, der Steirerin steht nun eine zusätzliche Urlaubswoche zu.
„Tätigkeiten in der Pflege sind sehr anstrengend. Vor diesem Hintergrund hat das Parlament die Entlastungswoche beschlossen. Wir konnten nun vor Gericht beweisen, dass diese auch unserem Mitglied zusteht“, sagt Matthias Maierhofer, Jurist der Gewerkschaft GPA Steiermark.
Maierhofer erklärt: „Müsste man privat klagen, würde man ein hohes Kostenrisiko tragen. Durch unseren Rechtsschutz war die Klage für unser Mitglied kostenlos, künftig hat die Kollegin eine Woche mehr zur Erholung.“
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