Eine Mitarbeiterin der Parfümerie-Kette Douglas wollte einen Betriebsrat gründen und wurde unter zweifelhaften Umständen gekündigt. Nun entschied das Arbeitsgericht: die Kündigung ist unwirksam.
Gefragt, gelobt, gekündigt. Sabrina E. arbeitete bei der Konkurrenz – 2018 wurde sie für das Unternehmen Douglas abgeworben. Mehrfach lobte die Geschäftsleitung ihr Engagement und die hohen Verkaufszahlen. Eine sehr beliebte Douglas-Mitarbeiterin – bis zu dem Tag als Sabrina E. im Juni 2019 einen Betriebsrat gründen wollte. „In meiner Filiale habe ich gesehen, dass vieles nicht ganz korrekt abläuft“, berichtet Frau E. „Das reichte von fragwürdigen Kündigungen bis zur Missachtung von Brandschutz-Gesetzen und Taschen- wie Spint-Kontrollen mit dem Zentralschlüssel. Und es gab keine einzige Stelle, an die sich das Personal wenden konnte.“ Mit dem Betriebsrat wollte Sabrina E. für die ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit schaffen, „sich jemand anvertrauen zu können, der nicht bloß im Sinne des Unternehmens agiert“ und damit auch das von Angst geprägte Klima verbessern. Mit Unterstützung der GPA-djp wusste E. genau, was bei einer Betriebsratsgründung wichtig ist und worauf sie achten muss.
Von Lob zu Tadel
Dass sie sich deshalb gemeinsam mit anderen KollegInnen zusammentat, um sich gewerkschaftlich zu organisieren, wurde vom Unternehmen ganz und gar nicht geschätzt und schon gar nicht gelobt. „Am 24. August wurden wir von der Gebietsleitung ins Büro gerufen“, erinnert sich die Frau E. „Uns wurde gesagt, wir würden Unruhe verbreiten. Wir wurden gekündigt und noch am selben Tag dienstfrei gestellt.“ Das vermeintliche Unruhe stiften diente der Geschäftsführung auch als holprige Begründung für die Kündigung.
Ein harter Schlag, doch die grundlos gekündigte Vorzeigemitarbeiterin ließ sich nicht mundtot machen. Der Leitung machte Sabrina E. auch gleich deutlich, dass sie sich auf die Gewerkschaft verlassen könne und wisse, wie sie sich verteidigen werde. Die GPA-djp übernahm die Rechtsvertretung der betroffenen MitarbeiterInnen und brachte beim Arbeitsgericht Klage gegen die Kündigungen wegen „verpöntem Motiv“ ein.
Erschreckende Verhältnisse
Eine im Zuge der Kündigungen von der GPA-djp initiierte Befragung, eine eigene Hotline wurde eingerichtet, förderte besorgniserregende Zustände bei der Parfümerie-Kette zutage: gut 84 Prozent der Befragten beklagen einen Personalmangel bei Douglas, fast jede/r zweite AnruferIn berichtete, keine Zuschläge für Mehr- und Überstunden zu bekommen, jede/r Dritte bekommt den Dienstplan nicht rechtzeitig. Dass die aufgezeichneten und die tatsächlich geleisteten Stunden nicht übereinstimmen, geben sogar 19 Prozent an. Und ganze 89 Prozent der Befragten wünschen sich einen Betriebsrat in ihrem Unternehmen. Auch der Gesamtbetriebsrat von Douglas Deutschland hat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di Handel eine Resolution beschlossen, in der sie sich voll mit den österreichischen KollegInnen solidarisieren.
Zweistündige Befragung vor Gericht
Etwas mehr als ein halbes Jahr hat das Gerichtsverfahren gedauert. Drei Verhandlungsrunden waren notwendig, ehe es zu einem Urteil kam. Von der zuständigen Richterin wurde Sabrina E. eingehend befragt: musste dabei über berufliche Ambitionen, MitarbeiterInnen-Gespräche, über Einzelheiten der Kündigung und über den Versuch einer Betriebsratsgründung Auskunft geben. „Die Richterin hat häufig nachgehakt“, erzählt E.
„Ich kann mich auf die GPA-djp verlassen, ich bin nicht alleine“
Sabrina E.
Die Firma Douglas wiederum bestritt einen Zusammenhang mit der Betriebsratsgründung. Stattdessen soll Sabrina E. die Filialleiterin gemobbt und Gerüchte über sie verbreitet haben – allerdings konnten weder KollegInnen noch die Filialleiterin selbst diese Anschuldigungen bestätigen.
Das Gericht kam daher zum Urteil, dass die Kündigung durch das Unternehmen wegen der geplanten Betriebsratsgründung erfolgt und deshalb gegenstandslos ist. Nun will Sabrina E. mit Hilfe der GPA-djp doch noch einen österreichweit agierenden Betriebsrat bei Douglas gründen. Eine engagierte Frau, die sich nicht unterkriegen lässt und Vorbildwirkung hat.
Ein Signal für die Dinosaurier unter den Arbeitgebern
Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), zeigt sich sehr erfreut: „Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal und gibt sicherlich vielen Beschäftigten Mut, sich bei der Durchsetzung von Interessen im Betrieb nicht einschüchtern zu lassen. Es ist aber auch ein Signal an jene Arbeitgeber, die versuchen, mit Drohungen Betriebsratswahlen zu verhindern. Einmal mehr hat sich gezeigt: Es zahlt sich aus, für seine Rechte zu kämpfen“. Uneinsichtig bleibt hingegen das Unternehmen Douglas, das Berufung gegen das Urteil angekündigt hat.
Die Auseinandersetzung könnte sich damit in die Länge ziehen, doch Sabrina E. und KollegInnen wissen: „Ich kann mich auf die GPA-djp verlassen, ich bin nicht alleine“.