Übergewinne besteuern!

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Während die Energieunternehmen gigantische Gewinne machen, haben sich die Energiekosten der KonsumentInnen zum Teil vervielfacht.

Die hohe Inflation, die für viele Menschen zur Existenzfrage geworden ist, hängt nicht nur mit dem kriegsbedingten Energiepreisanstieg zusammen. Die Preise steigen auch deshalb, weil viele Unternehmen im Windschatten des Inflationsanstiegs die Preise über die gestiegenen Kosten hinaus erhöhen; man spricht von einer Gewinn-Preis-Spirale.

Besonders eklatant ist dies bei jenen Energieunternehmen, deren Herstellungskosten sich nicht wesentlich verändert haben, die aber dennoch den KundInnen sehr hohe Tarife verrechnen. Während diese Unternehmen gigantische Gewinne machen, sind viele KundInnen mit einer Vervielfachung der Energierechnungen konfrontiert. Diese Energieunternehmen sind letztlich auch für die hohe Inflationsrate mitverantwortlich.

All dies rechtfertigt eine Besteuerung dieser Übergewinne, die für Österreich für dieses Jahr auf 4,2 Milliarden Euro geschätzt werden. Die EU-Kommission, die die Höhe der Übergewinne in der Europäischen Union auf ca. 200 Milliarden Euro schätzt, hat bereits im März 2022 grünes Licht für die Besteuerung der Übergewinne gegeben und die Rahmenbedingungen dafür definiert.

Nachdem in Österreich immer wieder die rechtliche Zulässigkeit bzw. Machbarkeit einer solchen Steuer in Frage gestellt wurde, haben AK und ÖGB im August ein konkretes Besteuerungsmodell vorgelegt. Ein befristeter steuerlicher Beitrag des Sektors zur Finanzierung der staatlichen Hilfsprogramme erscheint verfassungsrechtlich gut begründbar. Ausgangspunkt der Übergewinnsteuer ist die Rekordteuerung, die direkt und indirekt von steigenden Energiepreisen getrieben ist. Diese wiederum basieren zu wesentlichen Teilen auf gestiegenen Gewinnmargen der Energieunternehmen – teilweise bedingt durch die kriegsbedingten Verzerrungen am Strommarkt, teilweise bedingt durch das Ausnutzen von Marktmacht, z.B. in der Mineralölwirtschaft.

Bis zu zwei Milliarden Einnahmen

Nach dem AK-ÖGB-Modell ließe die Steuer ca. 1,5 bis 2 Milliarden Euro an jährlichen Steuereinahmen erwarten. Diese Mittel werden dringend benötigt, um Anti-Teuerungsmaßnahmen zu finanzieren, insbesondere einen Energiepreisdeckel für Haushalte. In Anlehnung an internationale Beispiele sind Übergewinne jene Gewinne, die über den Durchschnitt der Gewinne der Jahre 2019 bis 2021 hinausgehen. Der Steuertarif ist nach dem AK-ÖGB-Modell progressiv ausgestaltet. 10 Prozent des Übergewinns sind noch steuerfrei; zwischen 10 und 30 Prozent des Übergewinns werden mit einem Steuersatz von 60 Prozent besteuert. Alles, was darüber hinausgeht, ist mit 90 Prozent zu besteuern. Zahlreiche EU-Länder heben bereits solche Steuern ein, u.a. Italien, Griechenland, Spanien, Rumänien, Ungarn und Großbritannien. Das Argument, die Übergewinnsteuer würde den österreichischen Standort gefährden, ist somit nicht nachvollziehbar, da ja Österreich keinen Alleingang machen würde.

Das Modell sieht vor, dass Investitionen in erneuerbare Energien zu 100 Prozent im Jahr der Investition abgeschrieben werden können. Das Argument, die Steuer würde den Unternehmen Mittel für den dringend notwendigen Ausbau in Erneuerbare entziehen, ist aufgrund dieses Super-Abzugs nicht stichhaltig.

Die Bundesregierung hat eine Strompreisbremse angekündigt, die ab Dezember 2022 wirksam werden sollte. Die KundInnen erhalten einen auf 30 Cent pro KWh begrenzten Zuschuss auf die Stromrechnung. Es wurde keine Gegenfinanzierung angekündigt. Bleiben die Übergewinne unangetastet, würde dies schließlich bedeuten, dass sich die SteuerzahlerInnen indirekt die Strompreisbremse selbst zahlen.

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