Ausdauer lohnt sich: Nachtschwerarbeit „erstritten“

Foto: Bernhard Friebl | Michaela Kerbl aus der Rechtsabteilung der GPA OÖ konnte in einem aufwändigen Verfahren für zahlreiche Kolleg:innen Nachtschwerarbeit geltend machen.

Es begann mit einer einfachen Info: Ein neuer Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens stellte fest, dass seine Schichtarbeit, die beim früheren Arbeitgeber als Nachtschwerarbeit galt, im aktuellen Betrieb nicht als solche eingestuft war. Er wandte sich an den Betriebsrat und dieser erkannte schnell den Ernst der Lage.

Er führte zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Kolleg:innen und wandte sich dann an Juristin Michaela Kerbl aus der Rechtsabteilung der GPA Oberösterreich.
Wenn Nachtschwerarbeit vorliegt, muss der Arbeitgeber nicht nur Meldung an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) machen, sondern auch Beiträge dafür einzahlen. Arbeitnehmer:innen haben dann Anspruch auf einen vorzeitigen Ruhestand mit 57 Jahren, weil Nacht- und Schichtarbeit vor allem im Alter gesundheitlich stark belasten.

Aufwändige Recherche

In der Folge startete eine aufwändige Evaluierung: In Gesprächen mit der Geschäftsleitung wurde das Thema offengelegt, das Unternehmen zeigte sich bereit zu kooperieren. Dann folgte ein langwieriges Ermittlungsverfahren: Sichtung von Arbeitszeitaufzeichnungen und Störprotokollen, tiefgehende Befragungen, Analyse von Leitständen und Maschinenabläufen. Detailarbeit in höchstem Maße und sehr zeitaufwändig. Hinter all dem stand vor allem eines: großer persönlicher Einsatz. Der Betriebsrat opferte unzählige Stunden – Gespräche, Daten sammeln, auf Fragen antworten. Michaela Kerbl übernahm die Federführung:

„Alles dokumentieren, alles aufheben, wie zum Beispiel Zeitaufzeichnungen, Dienstpläne, verrichtete Tätigkeiten. Die Behörde will wirklich alles sehen. Nur mit der richtigen Dokumentation lässt sich nachweisen, was wirklich geleistet wird und nur dann klappt eine erfolgreiche Anerkennung!“

Michaela Kerbl

Richtungsweisende Entscheidung

Die Juristin verbrachte selbst viele Stunden in Leitständen, ließ sich technische Abläufe erklären und holte jede Info – mit Erfolg: Die ÖGK bestätigte schließlich, dass es sich bei den zehn Betroffenen um Nachtschwerarbeit handelt. Drei von ihnen konnten quasi sofort in Pension gehen, statt bis 60 weiterzuarbeiten.

Doch damit ist der Effekt nicht beendet. Dieses Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche: Überall, wo ähnliche Tätigkeiten und Schichtmodelle gelten, können weitere Betriebsräte nun aktiv werden und ähnliche Anerkennungen erwirken. Ein großer Stein, den der Betriebsrat und die GPA hier ins Rollen gebracht haben.

Zur Person
Juristin Mag. Michaela Kerbl verfügt als langjährige Mitarbeiterin der Rechtsabteilung der GPA Oberösterreich über einen enormen Erfahrungsschatz im Arbeits- und Sozialrecht und erstreitet laufend hohe Summen für Mitglieder.

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