Gleichbehandlungsgesetz: Die Vielfalt aktiv fördern

Dem Gleichbehandlungsgesetz zum Trotz kämpfen schätzungsweise zehn Prozent homosexuelle ArbeitnehmerInnen vor allem gegen indirekte Diskriminierungen.
Richtig eingestuft, von Anfang an!

Sie verdienen als Frau weniger als ihr gleichaltriger Kollege und machen aber den gleichen Job? Dann kann es sein, dass er gleich zu Anfang besser eingestuft wurde.
WeiterlesenKommentar: Der große „kleine“ Unterschied

Die Einkommensberichte beweisen schwarz auf weiß, dass Frauen benachteiligt werden. Ein Grund dafür sind falsche Einstufungen.
WeiterlesenPensionen: Was ändert sich?

Das Sparpaket trifft auch unsere Pensionen. Die gute Nachricht: Vieles konnte verhindert werden. Wen trifft es doch und in welchem Ausmaß?
Weiterlesen„Ein Marsch in den Ruin sehenden Auges.“

Foto Nurith Wagner-Strauss
Warum eine wirtschaftliche Katastrophe droht, wenn die Vorgaben des EU-Fiskalpaktes umgesetzt werden, erklärt Alexandra Strickner, Ökonomin der globalisierungskritischen Organisation Attac.
Mehr als nur ein Flughafen

Die Austrian Airlines kommt nicht zur Ruhe: Harten Sparvorgaben der Unternehmensführung stehen langfristige Pläne zur Standortsicherung der Gewerkschaft gegenüber.
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Wir beantworten die wichtigsten rechtlichen Fragen zu Karenz, Elternteilzeit und Papamonat.

Es begann mit einer einfachen Info: Ein neuer Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens stellte fest, dass seine Schichtarbeit, die beim früheren Arbeitgeber als Nachtschwerarbeit galt, im aktuellen Betrieb nicht als solche eingestuft war. Er wandte sich an den Betriebsrat und dieser erkannte schnell den Ernst der Lage.

Foto: Fotolia
Der Hals kratzt, die Nase rinnt – am nächsten Morgen wacht man krank auf. Dabei stellen sich neben medizinischen auch arbeitsrechtliche Fragen. Muss ich meine Chefin informieren und wie? Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?

Foto: GPA Salzburg
Stefan Kirnbauer, Jurist bei der GPA Salzburg hat für einen technischen Angestellten erreicht, dass seine Kündigung zurückgenommen werden musste.

Den Sommer wollen viele Schüler:innen und Studierende nutzen, um mithilfe eines Ferialjobs ein bisschen Geld zu verdienen oder erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln, viele müssen auch im Rahmen ihrer Ausbildung ein sogenannte „Pflichtpraktikum“ absolvieren. Spätestens jetzt sollten dafür Bewerbungen abgeschickt werden. Aber was ist ein Praktikum eigentlich aus arbeitsrechtlicher Sicht und was ist beim Thema Praktikum und Sommerjob zu beachten?

Die Gewerkschaft GPA Steiermark hat für eine Pflegekraft den Arbeitgeber geklagt und eine zusätzliche Urlaubswoche erkämpft.
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