„Die Regelung gilt  bis ich sie widerrufe!“

„Die Regelung gilt bis ich sie widerrufe!“

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Sätze wie diesen hört man von Arbeitgebern immer wieder. Ansprüche der ArbeitnehmerInnen, die nicht durch Gesetz oder Kollektivvertrag abgesichert sind, werden nur „bei jederzeitigem Widerruf“ gewährt oder können durch den Arbeitgeber abgeändert werden. So behält er es sich jedenfalls ausdrücklich vor.

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Trinkverbot in der Arbeit

Trinkverbot in der Arbeit

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Photo by LuAnn Hunt on Unsplash

Bei einer großen österreichweiten Drogeriemarktkette wird den Beschäftigten per Arbeitsvertrag das Trinken während der Arbeitszeit verboten.
UPDATE: Nach Intervention der GPA-djp hat die Geschäftsführung eingelenkt und den Passus gestrichen.

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Foto: mauritius images / United Archives

Arbeitsrecht: Der Teufel steckt im Detail

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Foto: mauritius images / United Archives
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Dienstverträge enthalten oft zahlreiche Klauseln. Es lohnt sich daher, sie nicht nur genau zu lesen, sondern sie auch vor Unterfertigung durch die GPA-djp prüfen zu lassen.

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