Reform der privaten Pensionskassen

Foto: Nurith Wagner-Srauss

PensionistInnen, die auf eine Zusatzpension vertraut haben, sind bitter enttäuscht: 2011 mussten die Pensionen neuerlich um bis zu 10 Prozent gekürzt werden. Eine Reform der privaten Pensionskassen ist längst fällig.

In den 90er Jahren wurden Veranlagungen in private Pensionskassen als verlässliche zweite Säule der Altersvorsorge bejubelt und durch steuerliche Anreize gefördert. Viele Arbeitgeber nutzten diese Zeit dazu, um ihre betrieblichen Pensionszusagen in Pensionskassen auszulagern.

In die betriebliche Pensionsvorsorge ist man nicht durch eine individuelle Entscheidung eingebunden, sondern dann, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber dies wollen und darüber eine Betriebsvereinbarung abschließen. Dann zahlen die Unternehmen für alle oder für ausgewählte ArbeitnehmerInnen Beiträge als freiwillige Sozialleistung in die Pensionskassa ein. Zusätzlich können die ArbeitnehmerInnen selbst eigene Beiträge leisten, die ihren persönlichen Anspruch auf eine Zusatzpension erhöhen.

Schlechte Ergebnisse

Die Versprechungen und Erwartungen in diese zweite Säule haben sich jedoch bei weitem nicht erfüllt. Heuer gibt es laut Angaben des Pensionskassen-Fachverbandes von Mitte Jänner für rund 50.000 der insgesamt rund 73.000 BezieherInnen einer Firmenpension neuerliche Kürzungen der Zusatzpension von durchschnittlich 5 Prozent.

Die detaillierten Veranlagungsergebnisse der Branche sind infolge der Finanzkrise erschreckend: die überbetrieblichen Pensionskassen schlossen 2011 mit durchschnittlich 3,3 Prozent schon wieder negativ ab, allen Kassen zusammen brachte die schlechte Börse-Entwicklung ein Minus von 2,96 Prozent. Die Grundregel für 2011 lautete dabei: je höher der Aktienanteil des veranlagten Geldes, desto schlechter die Ergebnisse.

Mehr Kontrolle

Der auf Drängen und unter Mitarbeit der ArbeitnehmerInnen-Organisationen erarbeitete Gesetzesentwurf zu einer Reform der privaten Pensionskassen soll Verbesserungen auf drei Ebenen bringen:

Erstens soll es mehr Wahlmöglichkeiten geben: Die Anwartschaftsberechtigten können sich zwischen mehreren Veranlagungsformen entscheiden und damit das Veranlagungsrisiko für sich selbst aktiver gestalten. Der Wechsel zwischen den Pensionskassen oder auch hin zu einer betrieblichen Kollektivversicherung soll wesentlich einfacher werden. Das bislang erworbene Kapital wandert mit.

Zweitens soll es eine Verpflichtung zu stärkerer Transparenz geben. Die gewinnorientiert arbeitenden Pensionskassen werden dazu verpflichtet, die Kosten der Vermögensverwaltung, die Kosten in den Veranlagungsprodukten sowie ihre Veranlagungsergebnisse detaillierter offenzulegen als bisher. Die Gründe für eine Veränderung der Pensionshöhe sind den Pensionsberechtigten künftig auf Wunsch im Detail zu erläutern.

Drittens werden alle privaten Pensionskassen künftig verpflichtet sein, eine besondere, auf Sicherheit ausgerichtete Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Sicherheits-VRG) einzurichten, in der für Leistungsberechtigte die Anfangspension garantiert wird. Die Höhe der garantierten Pension wird allerdings nur alle 5 Jahre valorisiert,  der Zinssatz dafür liegt mit 1,02 Prozent derzeit deutlich unter der Inflation.

Adolf Lehner, stv. Vorsitzender des Zentralbetriebsrates bei der Bank Austria, ist Initiator des GPA-djp-Netzwerkes von gewerkschaftlich organisierten AnwartschaftsvertreterInnen in den Aufsichtsräten von Pensionskassen. Er beurteilt die kommende Reform zwar als einen Schritt in die richtige Richtung, drängt aber auf weitere grundlegende Änderungen zur langfristigen Sanierung und Absicherung.

Weitere Reformen gefordert

„Das Veranlagungsrisiko tragen fast immer nur die PensionistInnen und ArbeitnehmerInnen“, benennt Lehner die große Schwäche im derzeitigen Gesetz. Der Experte fordert daher eine echte Kapital- und Wertgarantie der einbezahlten Beiträge und der Pensionen. Diese könnte durch eine jährliche Aufwertung, geregelt wie bei der staatlichen Pensionsversicherung im ASVG, sichergestellt werden. Eine solche Garantie käme einer indirekten Beteiligung und Verantwortung der Pensionskassen gleich.

Dabei würde bei Abschluss des Pensionskassenvertrages nicht nur der Wert der einbezahlten Arbeitgeberbeiträge garantiert, sondern auch eine gewisse Verzinsung und die Höhe der ausbezahlten Pension zum Stichtag. In einem derartigen Modell wären neben den Pensionskassen auch die Arbeitgeber und der Staat als Garantiegeber mit ins Boot zu holen.

Investitionen in Österreich

Die GPA-djp fordert darüber hinaus, dass Pensionskassen künftig unkompliziert in Projekte investieren dürfen, die den österreichischen Wirtschaftskreislauf stärken, z.B. in Infrastruktur- oder Wohnbauprojekte. Solche Investitionen könnten durch entsprechende Garantieverfahren pensionskassentauglich gemacht werden. „So könnte man am Standort Österreich Arbeit und Wohlstand schaffen, anstatt die Gelder für die künftigen Pensionen der Menschen immer weiter in internationalen Aktienmärkten verschwinden zu lassen“, erklärt Lehner. Eine weitere Stärkung der ArbeitnehmerInnenrechte schwebt dem Experten in Form von selbstverwalteten Pensionskassen vor.

Für David Mum, den Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp, bringt die Reform des Pensionskassenwesens einige Verbesserungen, ist aber nicht der große Wurf, der die Schwächen des Systems überwindet. Die GPA-djp tritt dafür ein, die Novelle zu beschließen und danach weiter an einer Verbesserung des Systems zu arbeiten. Klar ist für Mum aber, dass die umlagefinanzierte öffentliche Pension die verlässlichere Pensionsvorsorge ist: „Eine Reform des Pensionskassengesetzes kann die Probleme eines Systems in dem die Pensionen von den Finanzmärkten abhängig sind, nicht aus der Welt schaffen.“

Info

Mehr zur Reform der Pensionskassen finden Sie auf der GPA-djp Homepage www.gpa-djp.at im Bereich „Wirtschaft und Soziales“.

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