Konsumentenschutz: Vorsicht Falle

Foltolia.de, svetaorlova
Foltolia.de, svetaorlova

Schon kleine Kinder werden von Smartphones magisch angezogen. Wenn sie dabei kostenpflichtige Spiele spielen, kann das für die Eltern eine böse Überraschung auf der Handyrechnung bedeuten.

Vermeintliche Gratis-Angebote am Handy erweisen sich oft als teure Fallen. Über Posten wie WAP- bzw. Web-Billing oder Mehrwert-SMS werden die kostenpflichtigen Dienste Dritter abgerechnet. Die Kinder und Jugendlichen richten ein Konto bei Google ein, geben ein, dass die Käufe direkt über die Handyrechnung bezahlt werden und schon kann es losgehen. Die Eltern erfahren dann erst mit der Handyrechnung, dass ihr Kind Geld für Spiele ausgibt und wie viel. Wenn die Eltern hier nicht vorsichtig sind, kann das harmlose Spiel schnell ein paar Hundert Euro kosten.

Besonders heimtückisch ist, dass die Käufe direkt im Spiel getätigt werden. Das Spiel selbst ist gratis, während des Spiels müssen dann aber ständig kleine Beträge gezahlt werden, um die eigenen Spielfiguren mit bestimmten Kräften auszustatten. Für Kinder und Jugendliche ist das ein großer Anreiz, weil ihre Figuren sonst im Spiel keine Chance haben. Oft genügt auch schon das Klicken auf einen Werbebanner, um einen kostenpflichtigen Vorgang auszulösen.

Einspruch erheben

Zwar sind die meist minderjährigen SpielerInnen nicht geschäftsfähig und die KundInnen können Einspruch gegen die Weiterverrechnung über die Telefonrechnung erheben. Das Recht durchzusetzen ist jedoch nicht leicht, denn für die Mobilfunkanbieter sind diese Beträge normalerweise nur Durchläufer und die Zahlungen werden für Google oder andere Anbieter abgewickelt.

Besser ist es daher vorzubeugen, bevor die Kosten überhaupt entstehen. Wenn Kinder eigene Handys haben, sind grundsätzlich Wertkartenhandys sicherer, weil keine Kosten über die Telefonrechnung weiterverrechnet werden können. Auch bei Vertragshandys kann man eine Sperre für Drittanbieter einrichten. Dann kann man Spiele zwar herunterladen, aber nichts kaufen und vermeidet böse Überraschungen.

Kauf digitaler Güter

Digitale Dienste wie Web- und WAP-Billing sind schnell abonniert. Los wird man sie aber dagegen oft schwer.

  • Meiden Sie Gewinnspiele und Werbebanner. Oft reicht ein falscher Klick für ein ungewolltes Abo.
  • Vorsicht, wenn die Eingabe Ihrer Mobilfunknummer verlangt wird.
  • Bestätigen Sie keine Zahlungen für Dienste, die Sie nicht wollen.
  • Kontrollieren Sie immer Ihre aktuelle Mobilfunkrechnung. Die digitalen Dienste werden auf der Rechnung oft als etwa WAP/Web/SMS-Dienst, „Einkauf digitale Güter“ oder „Premium SMS und Dienste“ zusammengefasst.
  • Die Kündigung von Web- oder WAP-Billing ist nicht bei allen Mobilfunkanbietern über deren Websites möglich. Ein Anruf bei der Servicehotline oder ein Besuch im Store ist nötig.
  • Mehrwert-SMS-Abos können normalerweise durch eine Antwort-SMS mit dem Inhalt „Stopp“ storniert werden.
  • Am besten ist es, wenn Sie die Verrechnungsmethoden Web- oder WAP-Billing- und Mehrwert-SMS generell sperren.

AK-KonsumentInnen­beratung:

01/501 65 209, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Scroll to top