Die Arbeitslosigkeit in Österreich ist immer noch um 90.000 Personen höher als im März 2019. Um rasch mehr Beschäftigung zu schaffen, hat die Gewerkschaft GPA daher ein neues Modell zur Arbeitszeitverkürzung entwickelt.
Die Corona-Krise hat zu einem starken Ansteigen der Arbeitslosigkeit geführt. Laut aktueller Umfrage des IFES-Instituts macht dieser Umstand 76 Prozent der Bevölkerung große oder sogar sehr große Sorgen. Die Gewerkschaft GPA stellt daher zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit das Modell „90 für 80“ vor. Dabei soll die Arbeitszeit auf 80 Prozent reduziert werden. Das Gehalt reduziert sich allerdings nur auf 90 Prozent. Die Differenz soll vier Jahre lang das AMS tragen, um den Einstieg in die Arbeitszeitverkürzung zu attraktivieren. Voraussetzung ist, dass für die freiwerdende Zeit eine neue Arbeitskraft aufgenommen wird. Das Modell ist freiwillig, die betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen zustimmen.
So können vier Personen auf eine 4-Tage-Woche umsteigen und eine fünfte Person zusätzlich eingestellt werden. Teuer ist das nicht, denn das AMS zahlt zwar eine Förderung, spart sich aber das Arbeitslosengeld. Das Modell „90 für 80“ kommt dem Wunsch vieler Beschäftigter nach kürzeren Arbeitszeiten entgegen und bekämpft die Arbeitslosigkeit. Auch ArbeitgeberInnen profitieren davon: Zahlreiche Studien zeigen, dass kürzere Arbeitszeiten die Produktivität steigern.
Das Modell „90 für 80“ ist eine Weiterentwicklung des bereits bestehenden Solidaritätsprämienmodells. Es dient zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Zur besseren Verständlichkeit des Modells „90 für 80“ hier ein Rechenbeispiel:
4 Personen verdienen 2.000 Euro brutto für 40 Stunden. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit um 20 Prozent. Das ist eine Arbeitszeitverkürzung von 8 Stunden auf 32 Stunden. Das Gehalt wird jedoch nicht um 20 Prozent gekürzt, sondern nur um 10 Prozent. Sie bekommen also 90 Prozent vom Gehalt für 80 Prozent Arbeitszeit. Das neue Gehalt beträgt dann 1800 Euro brutto. Die 10 Prozent Lohnausgleich (=200 Euro Brutto) ersetzt das AMS dem Arbeitgeber.
Dafür wird eine arbeitslose Person zu 32 Stunden neu eingestellt. Hat diese vor der Arbeitslosigkeit auch 2000 Euro brutto verdient, dann bekam er/sie vom AMS monatlich 980 Euro Arbeitslosengeld. Das sind 11.760 im Jahr (= 12 mal 980 Euro).
Im Vergleich dazu betragen die Kosten für den Lohnausgleich für die 4 Personen, die die Arbeitszeit verkürzt haben, pro Jahr 11.200 Euro (= 4 mal 200 Euro mal 14 Gehälter).
Die Arbeitslosigkeit wird also reduziert. Der Aufwand für das AMS sinkt dabei sogar. Also geringere Arbeitslosigkeit ohne Mehraufwand!
Zum Schluss noch 2 Anmerkungen
- Der monatliche Bruttobezug sinkt von 2000 auf 1800 Euro. Der Bruttojahresbezug sinkt von 28.000 auf 25.200 Euro. Wegen der Steuerprogression sinkt das Nettoeinkommen jedoch nicht um 10 Prozent sondern nur um 6,8 Prozent: von 21.137,56 Euro auf 19.696,10 Euro.
- Damit die Beschäftigten keine Nachteile bei der Pensionshöhe haben, werden die Sozialversicherungsbeiträge weiter vom Vollzeitgehalt berechnet. Das AMS soll auch hier die Differenz finanzieren. Das sind aber keine Zusatzkosten, weil das Geld im Sozialsystem bleibt und der Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung zugute kommt.
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