Faktencheck: Betriebliche Vorsorgekassen

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Im Frühsommer bekommen viele Beschäftigte den Brief ihrer Vorsorgekasse zugeschickt, mit der Info, wie viel Geld ihnen zusteht. Manchmal werfen diese Briefe mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. Wir erklären dir, was du wissen musst – von A wie Abfertigung bis Z wie Zusatzpension.

Warum erhalte ich einen Brief von meiner Vorsorgekasse?

Der Brief, den du als Arbeitnehmer:in und Anwartschaftsberechtigte:r von deiner Vorsorgekasse erhältst, ist eine Kontoinformation. Diese Kontonachricht wird übrigens künftig digital zur Verfügung gestellt!

Bis spätestens Ende Juli muss deine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) dir mitteilen, welche Ansprüche du hast. Der Stichtag für diese Ansprüche ist immer der 31. Dezember des Vorjahres (Bilanzstichtag). Mit dieser Kontoinformation kannst du nun die Entwicklung deiner Anwartschaft nachvollziehen: Wie viel Geld wurde auf deinem individuellen Konto für deine Abfertigung angespart?

Die BVKs sind nämlich für die Abwicklung der ‚Abfertigung Neu‘ zuständig. Der Begriff ‚Vorsorge‘ meint hier konkret die Anwartschaft auf eine Abfertigung. Dies ist für Arbeitnehmer:innen (sowie auch für Selbständige) gesetzlich verpflichtend.

Was genau ist eine „betriebliche Vorsorgekasse“?

Dein Arbeitgeber zahlt für dich 1,53 Prozent deines monatlichen Bruttoentgeltes (inkl. Sonderzahlungen) an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Die ÖGK leitet diesen Betrag an die jeweilige betriebliche Vorsorgekasse weiter. Mit diesen Beiträgen wächst dein persönliches Guthaben bei der BVK kontinuierlich an.

In Österreich gibt es acht betriebliche Vorsorgekassen, darunter die VBV, Valida Plus, Allianz und Bonus. Dein:e Arbeitgeber:in entscheidet, mit welcher BVK sie/er einen Vertrag abschließt. Gibt es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat, so vereinbaren Arbeitgeber:in und BR, welche BVK gewählt wird.

Die zuständige BVK muss am Dienstzettel angeführt sein. Die abgeführten Beiträge scheinen auch auf deinem Lohnzettel auf, und zwar als „BVK Bemessung“ und „BVK Beitrag“.

Was passiert bei der BVK mit meinem Geld?

Eine BVK hat die Aufgabe, die Beiträge zur betrieblichen Vorsorge zu verwalten und zu veranlagen, u.a. in Wertpapieren. Eine solche Abfertigung kannst du z.B. als Einmalzahlung bei Beendigung eines  Arbeitsverhältnisses erhalten.

Das angesparte Kapital bleibt bei allen Arten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erhalten, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Dein eingezahltes Geld ist dort übrigens garantiert – man kann nicht weniger ausbezahlt bekommen, als einbezahlt wurde! Die Garantie bezieht sich auf die eingezahlten Beiträge, nicht jedoch auf die Veranlagungserträge. 

Welche konkreten Informationen übermittelt mir der Brief/ die Kontonachricht meiner BVK?

Die Kontonachricht deiner BVK informiert dich über folgende Punkte:

  • Kontobewegungen: Die Info zeigt dir die Einzahlungen deines Arbeitgebers und die abgezogenen Verwaltungskosten und Gebühren seit dem letzten Stichtag. Das ist ähnlich wie bei einem Kontoauszug deiner Bank.
  • Veranlagungsergebnis: Du erfährst das Ergebnis der Investitionen, die mit deinem Geld gemacht wurden. Meistens erhöhen diese Erträge dein Guthaben, aber es gibt auch Jahre, in denen die Erträge negativ sind, weil die Kurse auf den Finanzmärkten gesunken sind.
  • Neuer Abfertigungswert: Die Info enthält auch den neuen Gesamtbetrag deiner Abfertigungsanwartschaft, also die Summe, die du aktuell angesammelt hast.
  • Kapitalgarantie: Die Vorsorgekassen müssen eine Kapitalgarantie erfüllen. Deine eingezahlten Beiträge sind somit garantiert, das heißt, du bekommst mindestens das zurück, was du eingezahlt hast, auch wenn die Erträge schlecht waren. Die Garantie umfasst aber nur die eingezahlten Beträge, nicht die Erträge (Zinsen) aus den Veranlagungen.

Was bedeutet „Abfertigung neu“ und „Abfertigung alt“?

Im Jahr 2003 wurde das System der Abfertigungen umgestellt: Davor wurde die Abfertigung direkt vom Arbeitsgeber ausbezahlt. Seit 2003 werden für alle seither begonnen Dienstverhältnisse die Beiträge für die sogenannte „Abfertigung Neu“ eben in eine betriebliche Vorsorgekasse eingezahlt, die die Gelder treuhändisch anlegt.

Abfertigungsbeiträge müssen übrigens auch für bestimmte Zeiten, in denen du nicht oder weniger arbeitest, entrichtet werden: Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst; Mutterschutz und Krankenstand; für bestimmte Teilzeitmodelle, darunter Altersteilzeit, Teilpension, Bildungsteilzeit, Pflegeteilzeit; Pflegekarenz und Bildungskarenz; u.a.m.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgekasse und einer Pensionskasse?

Auch wenn es auf den ersten Blick ähnlich aussieht, sind Vorsorgekasse und Pensionskasse zwei verschiedene Dinge. Pensionskassen gibt es seit 1990. Betriebliche Zusatzpensionen wurden – ähnlich wie die Abfertigung – aus den Unternehmen ausgelagert und an Pensionskassen übertragen. Die Pensionskassen investieren die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen am Kapitalmarkt. Es handelt sich also um eine betriebliche Zusatzpension (und keine Einmalauszahlung) zur gesetzlichen Vorsorge. Solche Pensionskassen sind nicht gesetzlich verpflichtend, aber sie sind in vielen Betriebsvereinbarungen und in manchen Kollektivverträgen vorgesehen.

Die Pensionskassen müssen keine gesetzliche Garantie für das eingezahlte Kapital bieten! Es gibt andere Garantieprodukte wie die Sicherheits-VRG und die Mindestertragsgarantie, die aber in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht attraktiv sind und wenig genutzt werden.    

Du hast noch weitere Fragen rund um dieses Thema ?

Wende dich an die Gewerkschaft GPA, wir beraten dich gerne! Alle Kontakte findest du hier.

Zur Erinnerung: Es gibt in Österreich verschiedene Instrumente der Altersvorsorge. Die erste und wichtigste Säule ist die gesetzlich Pensionsvorsorge, die auf einem Umlagemodell beruht. Die betriebliche Vorsorge (Pensionskasse) gibt es für etwas mehr als ein Fünftel der Arbeitnehmer:innen als Ergänzung zur gesetzlichen. Als dritte Säule kann noch eine private Vorsorge dazukommen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pensionsversicherung sind die zweite und die dritte Säule einem größeren Risiko unterworfen (siehe vorheriger Absatz sowie oben ‚Kapitalgarantie‘).

Wann kann ich mir meine Abfertigung auszahlen lassen?

Deine Abfertigung kannst du nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten! Für einen Anspruch müssen mindestens drei Jahre bzw. 36 Monate lang Beiträge an die Vorsorgekasse geleistet worden sein. Die 36 Monate können auch bei mehreren Dienstgebern absolviert worden sein.

Eine weitere Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass du durch den Arbeitgeber gekündigt wurdest, das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde oder du berechtigt vorzeitig ausgetreten bist. Wenn deine Anwartschaft noch nicht ausreicht oder wenn du selbst gekündigt hast, verbleibt dein Guthaben bei der BVK.

Muss ich mir meine Abfertigung ausbezahlen lassen, z.B. wenn ich gekündigt werde?

Nein. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder du veranlagst dein Guthaben weiter, oder du kannst es dir einmalig ausbezahlen lassen.

So kannst du dir deine Ansprüche zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen oder sie in der Vorsorgekasse des alten Arbeitgebers weiter anlegen. Es ist auch möglich, die Abfertigung an eine Versicherung für eine Pensionszusatzversicherung zu überweisen. Alternativ kannst du  – und hier kommen wir wieder zur oben erwähnten Pensionskasse – das Geld an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung überweisen, bei der du bereits Berechtigter bist. Du hast also eine gewisse Flexibilität, wie du dein angespartes Geld weiter nutzen kannst.

Wenn du dir deine Abfertigung auszahlen lassen möchtest, kann dir diese Summe über schwierige Zeiten hinweghelfen, wie z.B. im Falle längerer Arbeitslosigkeit. Der späteste Zeitpunkt für die Auszahlung ist jedoch bei deinem Pensionsantritt!

Bei der Auszahlung wird deine Abfertigung mit 6 Prozent Lohnsteuer besteuert. Die Übertragungen an eine Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse oder an eine betriebliche Kollektivversicherung, sind von der Lohnsteuer befreit.

Mehr dazu

Eine Broschüre der Gewerkschaft GPA mit einem Vergleich der verschiedenen betrieblichen Vorsorgekassen findest du hier.

Kritik der Gewerkschaft GPA an der Performance der BVKs

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