Faktencheck: Abfertigung NEU

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Seit 2003 gilt die Abfertigung NEU. Seither bekommen alle ArbeitnehmerInnen eine Abfertigung. Allerdings nicht mehr direkt vom Arbeitgeber ausbezahlt, sondern von einer Abfertigungskasse. Was das genau heißt und wie du an dein Geld kommen, liest du hier.

Für wen gilt die Abfertigung NEU?

Die Abfertigung NEU gilt uneingeschränkt für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen (gilt auch für Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte und Vertragsbedienstete des Bundes) und die ab 2003 begonnen haben. Außerdem gilt sie für all jene, die durch einen Vertrag mit dem Arbeitgeber in die neue Abfertigung übergetreten sind (Umstieg). Für alle anderen gilt weiterhin die Abfertigung ALT.

Wer zahlt meine Abfertigung?

Der Arbeitgeber zahlt für den/die ArbeitnehmerIn einen laufenden Beitrag in der Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts an eine in Österreich zugelassene betriebliche Vorsorgekasse. Bemessungsgrundlage ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt, also laufendes Entgelt, Sonderzahlungen, Überstunden, Sachbezüge wie Dienstwohnung oder Dienstwagen, etc. Es gibt keine Geringfügigkeitsgrenze und keine Höchstbeitragsgrundlage bei der Berechnung der Beiträge. Die Vorsorgekasse hat für jede/n ArbeitnehmerIn ein individuelles Konto eingerichtet, auf dem die laufenden Beiträge und der Veranlagungserfolg gutgeschrieben werden. Die Abfertigung wird dann direkt durch die betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ausbezahlt.

Kann meine Abfertigung verfallen?

Nein, die Abfertigung NEU kann anders als die Abfertigung ALT nicht mehr verfallen. Man kann aber nicht in allen Fällen der Beendigung des Dienstverhältnisses darüber verfügen.

Kann ich die Abfertigung Neu bei Selbstkündigung ausbezahlt bekommen?

Nein, in diesem Fall bleiben die einbezahlten Beträge auf dem persönlichen Konto in der Vorsorgekasse und werden so lange weiter veranlagt, bis ein folgendes Arbeitsverhältnis durch ein auszahlungsbegründende Art (z.B. Dienstgeberkündigung) endet. (Kein Recht auf Auszahlung besteht außerdem, wenn ich selbstverschuldet entlassen werde oder bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt.)
Die veranlagten Gelder verfallen aber nicht.

Wann bekomme ich meine Abfertigung ausbezahlt?

Die Abfertigung gibt es nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während des aufrechten Dienstverhältnisses ist eine Auszahlung des Abfertigungsbetrags nicht möglich.
Für einen Anspruch auf Verfügung über das Geld müssen außerdem zumindest 36 Monate (=3 Jahre) lang Beiträge an die Vorsorgekasse geleistet worden sein. Die 36 Monate können auch bei mehreren Dienstgebern absolviert worden sein.
Voraussetzung für eine Auszahlung ist weiters, dass du durch den Arbeitgeber gekündigt wurdest, das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde oder du berechtigt vorzeitig ausgetreten bist (Berechtigter vorzeitiger Austritt).
Allerspätestens bei Pensionsantritt erhält man jedenfalls die Abfertigung.

Wie funktioniert die Auszahlung?

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger informiert die Vorsorgekasse des betreffenden Arbeitgebers über die Beendigung eines Dienstverhältnisses und darüber, ob ein Anspruch auf Verfügung über die Abfertigung besteht.
Gibt es einen Anspruch auf Verfügung, so muss die Vorsorgekasse eine schriftliche Information an die/den Betroffene/n aussenden. Aus dieser Information geht hervor, wie man über die Abfertigung verfügen kann. Manche Vorsorgekassen berechnen bis dahin auch schon die exakte Abfertigungshöhe.
Bis man diese Information erhält kann es nach Beendigung des Dienstverhältnisses mehrere Wochen dauern. Grundsätzlich muss man die BVK binnen 6 Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses
informieren, ob man die Abfertigung ausbezahlt haben will. Kontaktdaten der Vorsorgekassen gibt es im Vorsorgekassen-Vergleich der GPA-djp.

Tipp:

Wenn du keine Information erhalten hast, könnte es sein, dass die BVK eine falsche Adresse hat oder zu spät über die Beendigung des Dienstverhältnisses informiert wurde. Es ist daher anzuraten, sich mit der BVK in Verbindung zu setzen.

Was kann ich mit dem Geld sonst noch machen?

Wenn du Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung hast, und es nicht direkt ausbezahlt haben willst, kannst du es

  • in der Vorsorgekasse des alten Arbeitgebers weiter veranlagen.
  • übertragen in die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers.
  • an ein Versicherungsunternehmen überweisen lassen für eine abgeschlossene Pensionszusatzversicherung.
  • an eine Pensionskasse überweisen lassen, bei der man bereits Berechtigter ist, oder an eine betriebliche Kollektivversicherung, bei der man bereits versichert ist.

Wenn auf eine Anwaltschaft seit 3 Jahren keine Beiträge mehr bezahlt wurden, kann man sich das Geld in die Kasse eines neuen Arbeitgebers übertragen lassen, auch wenn man kein Recht auf Auszahlung hat (weil man etwa selbst gekündigt hat).

Wie viel Abfertigung bekomme ich?

Einmal jährlich erhalten alle ArbeitnehmerInnen, die unter die Abfertigung NEU fallen, eine schriftliche Kontoinformation über die Höhe des angesparten Kapitals und andere abfertigungsrelevante Daten. Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses mit Anspruch auf Auszahlung erhältst du ebenfalls eine solches Schreiben.

Wie hoch ist die Besteuerung meiner Abfertigung?

Wenn du dir die Abfertigung auszahlen lässt, wird sie mit 6 Prozent Lohnsteuer besteuert. Die Übertragungen an eine Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse oder an eine betriebliche Kollektivversicherung, sind zur Gänze von der Lohnsteuer befreit.

Bei deiner Gewerkschaft GPA findest du auch eine Broschüre mit allen Infos (Stand September 2021) zur Abfertigung neu zum Download!

Mehr Info:

Mehr Infos zum Thema Abfertigung und einen Link zum Perfomance-Vergleichsrechner der GPA-Grundlagenabteilung findest du hier.

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