Die ArbeitnehmerInnen werden von der Steuerreform profitieren.
Wir haben etwas bewegt. Wir, das sind ÖGB, AK und Gewerkschaften, Betriebsrätinnen und Betriebsräte, 882.184 Menschen, die unsere Kampagne für eine Lohnsteuersenkung mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Das Volumen der Steuerreform beträgt 5 Milliarden Euro, 6,7 Millionen Menschen werden von der Steuersenkung profitieren. 90 Prozent davon werden Menschen zugutekommen, die weniger als 4.500 Euro brutto verdienen. Unsere Kampagne war ein voller Erfolg, obwohl bis zum Vorliegen des Gesetzesentwurfs noch um Details gefeilscht werden wird, kann man jetzt schon sagen, dass viele Forderungen aus dem ÖGB-AK-Steuermodell umgesetzt werden.
Unser wichtigstes Ziel war es, die ArbeitnehmerInnen zu entlasten, die ja derzeit den größten Brocken der Steuerlast schultern. Dieses Ziel haben wir erreicht. Wer 2.100 Euro monatlich verdient – das entspricht dem mittleren Einkommen -, dem bleiben zukünftig 900 Euro mehr im Jahr. Die Lohnsteuer reduziert sich in diesem Fall also um bis zu 30 Prozent. Die geplante Steuergutschrift wird sicherstellen, dass auch Menschen, die keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen, mit bis zu 400 Euro jährlich entlastet werden. Die Negativsteuer soll in Zukunft auch automatisch ausbezahlt werden. All das ist nicht nur für den Einzelnen sehr erfreulich, weil mehr Geld im Börsel bleibt, sondern die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen gibt auch der österreichischen Wirtschaft einen wichtigen Wachstumsimpuls und schafft so neue Arbeitsplätze. Ein gewichtiger Teil der Steuerreform finanziert sich daher selbst.
Der überwiegende Teil der Entlastung wird durch Vermögende, Unternehmen, Einnahmen aus der Steuerbetrugsbekämpfung, sinnvolles Sparen beim Staat und durch die Stärkung der Kaufkraft finanziert. Ein großes Maßnahmenpaket gegen den Steuerbetrug macht 1,9 Milliarden Euro an Mehreinnahmen aus. Unter anderem wird die von uns geforderte Registrierkassenpflicht eingeführt. Auch wenn wir uns mit der Forderung nach einer echten Vermögenssteuer noch nicht durchgesetzt haben, lässt sich doch feststellen, dass es in den letzten Jahren was vermögensbezogene Steuern betrifft zu einer Trendumkehr gekommen ist und Steuerprivilegien für Gewinn- und Kapitaleinkünfte langsam zurückgedrängt wurden. Dieser Trend setzt sich auch in den aktuellen Vorschlägen der Regierung fort. Nach der Bankenabgabe, der Einschränkung von Stiftungsprivilegien, der Aktien-KEST und der Abschaffung der Spekulationsfrist für Immobilien wird nun die Kapitalertragssteuer für Aktiengewinne erhöht und zumindest bei der Grunderwerbssteuer kommt in Zukunft durchgängig der Verkehrswert zur Anwendung, also gewissermaßen eine „Erbschaftssteuer light“.
Natürlich ist das noch nicht das, was wir unter einer Steuerstrukturreform mit einer ordentlichen Beteiligung großer Vermögen und einer echten Erbschafts- und Schenkungssteuer verstehen. Diese Forderungen sind nicht aufgehoben und werden etwa bei der demnächst anstehenden Neuordnung der Pflegefinanzierung oder im Zusammenhang mit anderen Finanzierungen der öffentlichen Hand wieder diskutiert werden müssen.