Lohnsteuer: Wir haben es geschafft!

(c) ÖGB
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Die Steuerreform bringt mehr Gerechtigkeit ins Steuersystem und den ArbeitnehmerInnen eine deutliche Entlastung.

Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 17. März 2015 wurde eine Steuerreform auf den Weg gebracht, die in weiten Teilen den Forderungen der Gewerkschaften entspricht. Dass diese Reform ein Erfolg der Gewerkschaften ist, wurde auch durch die Bank von den Medien so eingeschätzt. Die fast 900.000 Personen, die die Kampagne des ÖGB unterstützt haben, waren letztendlich die Voraussetzung für diesen großen Erfolg. Die Reform bringt mehr Gerechtigkeit ins Steuersystem und wird auch für unsere Wirtschaft dringend nötige Impulse setzen.

Lohnsteuerentlastung

Durchgesetzt hat sich der ÖGB insbesondere bei der Entlastung der Lohnsteuer. 84 Prozent des vom ÖGB vorgeschlagenen Entlastungsvolumens von 5,9 Mrd. Euro wird realisiert – es profitieren vor allem untere und mittlere Einkommen. Der Steuertarif wird gleichmäßiger und gerechter. Der neue Eingangssteuersatz bei der Lohn- und Einkommenssteuer beträgt nun 25 Prozent. Es gibt eine gleichmäßigeren Verlauf und sechs statt drei Steuerstufen. Der ÖGB Vorschlag wurde fast vollständig umgesetzt. Der ÖGB forderte die Erhöhung des Arbeitnehmerabsetzbetrages und des Verkehrsabsetzbetrages auf 450 Euro. Die Absetzbeträge werden auf 400 Euro erhöht. Auch diese Forderung wurde weitestgehend umgesetzt.

Erhöhung der Negativsteuer

Die Regierung beschloss eine Steuergutschrift für NiedrigverdienerInnen in der Höhe der Hälfte der bezahlten Beiträge zur Sozialversicherung, maximal 400 Euro. Die Gutschrift erfolgt über eine automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung. Auch PensionistInnen profitieren von der Steuergutschrift. Damit wurde eine wichtige Forderung des ÖGB, dass auch NiedrigverdienerInnen von der Reform profitieren müssen, umgesetzt. Zudem wird der Kinderfreibetrag von 220 auf 440 Euro erhöht. 20 Mio. Euro werden zur Verbesserung der Pendlerförderung für NiedrigverdienerInnen zur Verfügung gestellt.

ArbeitnehmerInnen zahlen Entlastung nicht selber

Eine zentrale Forderung des ÖGB, dass sich die LohnsteuerzahlerInnen die Entlastung nicht selbst finanzieren, wurde erfüllt. Es kommt es etwa zu keinen Kürzungen bei Überstundenzuschlägen und Zulagen, zu keiner höheren Besteuerung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Auch Abfertigungen werden nicht angetastet. Durch die Belebung des Konsums und der Konjunktur fließt mehr Geld an den Staat zurück. Die Berechnungen der Regierung entsprechen jenen des ÖGB.

Maßnahmen gegen Steuerbetrug

Die vom ÖGB geforderte 1 Milliarde aus Maßnahmen gegen Steuerbetrug wurde von der Regierung sogar in einem noch größeren Ausmaß umgesetzt. Durch die Einführung der Registrierkassenpflicht sollen allein 0,9 Mrd. eingenommen werden. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses für die Finanzprüfungen stellt einen wesentlichen Durchbruch zur Betrugsbekämpfung dar: Das Finanzamt wird künftig Bankkonten von Unternehmen prüfen dürfen. Damit ist der Kampf gegen Steuerbetrug weitaus besser möglich als derzeit, sodass es hier eine substanzielle Änderung gibt.

Beitrag der Vermögenden

Die Forderung nach mehr Verteilungsgerechtigkeit durch die höhere Besteuerung von großen Vermögen, Erbschaften, Schenkungen und Stiftungen wurde nicht in dem vom ÖGB geforderten Ausmaß umgesetzt. Was kommt, ist eine Anhebung der Grunderwerbssteuer und die Erhöhung der Kapitalertragssteuer (KEST) auf Aktien.

Für extrem hohe Einkommen ab 1 Mio. Euro wird der Spitzensteuersatz auf 5 Jahre befristet auf 55 Prozent angehoben. Das trifft zwar nur wenige Personen, ermöglicht es aber die Kapitalertragssteuer auf Dividenden anzuheben. Denn die KESt darf, laut einem Verfassungsgesetz, nur so hoch sein wie der halbe Spitzensteuersatz. Die KESt für Sparbücher bleibt unangetastet.

Geringe Anhebung der Mehrwertsteuer

Bei einigen Produkten steigt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent auf 13 Prozent; das bringt 250 Mio. Euro und betrifft Beherbergung, Saatgut, Futter, Holz, Blumen, lebende Tiere, Bäder-, Tiergarten-, Museums-, Kino- und Theatertickets. Eine Kinokarte, die derzeit 10 Euro kostet, kommt künftig auf 10,30 Euro. Man kann die Erhöhung der Mehrwertsteuer kritisieren, aber die sachliche Rechtfertigung für die begünstigte Besteuerung ist bei machen Produkten fraglich und sinnvollerweise werden Ausnahmen gestrichen, wenn im Zuge einer allgemeinen Steuersenkung alle entlastet werden.

Bei privat genutzten Firmenautos, die gewisse ökologische Kriterien nicht erfüllen, wird der Sachbezugswert erhöht. Das gilt nur für Autos mit einem CO2-Ausstoß, der größer als 120 Gramm pro Kilometer ist. Das bringt 50 Mio. Euro. Durch die nicht generelle Erhöhung der Besteuerung von Dienstwägen ist gewährleistet, dass kleine Einsatzfahrzeuge, wie sie beispielsweise in der Pflege und Betreuung zum Einsatz kommen, nicht erfasst sind.

Streichen von Ausnahmen

Das Streichen von Ausnahmen im Steuerrecht soll insgesamt 900 Mio. Euro bringen. Die Gebäudeabschreibungen mit einem einheitlichen Satz von 2,5 Prozent bringen 400 Mio. Euro, bei Personengesellschaften wird eine Verlustverrechnungsbremse eingezogen. Die Topfsonderausgaben (Absetzmöglichkeit von Wohnraumbeschaffung, Personenversicherung) werden auslaufen. Für bestehende Verträge laufen sie fünf Jahre lang weiter. Für Neuverträge gibt es keine Absetzbarkeit. Das bringt zunächst 80 Mio. Euro und im Endausbau bis zu 430 Mio. Euro an Einnahmen bringen. Die Sonderausgaben können derzeit bis maximal 2.920 Euro zu einem Viertel abgesetzt werden. Das gilt für Jahreseinkünfte bis 36.400 Euro. Darüber werden sie bis 60.000 Euro eingeschliffen.

Auch wenn im Zuge der jetzigen Steuerreform keine allgemeine Vermögens- und Erbschaftssteuer eingeführt wird, gibt es einen Beitrag der Vermögenden und es wird der Trend der letzten Jahre fortgesetzt, Steuerprivilegien bei Gewinn- und Kapitaleinkünften zurückzudrängen. Die stärkere Besteuerung großer Vermögen zur Sicherung wichtiger öffentlicher Leistungen wird auch weiterhin eine zentrale Forderung der Gewerkschaften bleiben.

Online Mehr-Netto-Rechner

Nähere Informationen und den Rechner, mit dem Sie sich ihren persönlichen Steuervorteil ausrechnen können, finden Sie auf unserer Homepage www.gpa-djp.at

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