Kommentar: Mehr als Existenz-Sicherung

Die Sozialpartnerverhandlungen zu einem flächendeckenden kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.500 Euro sind zäh. Nicht zuletzt, weil die Arbeitgeberseite ein besonders angsteinflößendes Schreckgespenst durch Österreichs Straßen jagt.

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Porträt: Wie arbeitet es sich mit 50 plus?

V. l. n. r.: Bernhard Kleemann, Elisabeth Althoff, Rupert Schober und Stefan Burger beschäftigten sich im Rahmen einer Themenplattform mit der Arbeitssituation von Menschen über 50. Foto: Nurtith Wagner-Strauss

V. l. n. r.: Bernhard Kleemann, Elisabeth Althoff, Rupert Schober und Stefan Burger beschäftigten sich im Rahmen einer Themenplattform mit der Arbeitssituation von Menschen über 50. Foto: Nurtith Wagner-Strauss
V. l. n. r.: Bernhard Kleemann, Elisabeth Althoff, Rupert Schober und Stefan Burger beschäftigten sich im Rahmen einer Themenplattform mit der Arbeitssituation von Menschen über 50. Foto: Nurith Wagner-Strauss

Die Themenplattform „Mit 50 plus in der Arbeitswelt“ will ein differenziertes Bild der Über-50Jährigen schaffen und auf die Bedürfnisse dieser ArbeitnehmerInnen-Gruppe hinweisen.

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Martina Kronsteiner ist seit 2007 Betriebsratsvorsitzende des Unfallkrankenhauses der AUVA in Linz. Sie vertritt dort die Interessen von rund 420 Angestellten. Außerdem bekleidet sie das Amt der stellvertretenden Zentralbetriebsratsvorsitzenden der AUVA. Foto: Nurith Wagner-Strauss
Martina Kronsteiner ist seit 2007 Betriebsratsvorsitzende des Unfallkrankenhauses der AUVA in Linz. Sie vertritt dort die Interessen von rund 420 Angestellten. Außerdem bekleidet sie das Amt der stellvertretenden Zentralbetriebsratsvorsitzenden der AUVA. Foto: Nurith Wagner-Strauss

Die Betriebsratsvorsitzende des Unfallkrankenhauses in Linz ist eine geübte Interessenvertreterin. Die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin hat im Operationssaal gelernt, Ruhe zu bewahren. Ihre Anliegen vertritt sie wohlüberlegt und zielstrebig.

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Weniger Stunden, mehr Mensch

"Bei Ausfällen darf es nicht länger zu Überstundenorgien kommen". Illustration: Peter M. Hoffmann

"Bei Ausfällen darf es nicht länger zu Überstundenorgien kommen". Illustration: Peter M. Hoffmann
„Bei Ausfällen darf es nicht länger zu Überstundenorgien kommen“. Illustration: Peter M. Hoffmann

Die Arbeit mit Menschen ist intensiv und herausfordernd. Sie braucht bessere Bedingungen. Mit einer 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich sollen die Beschäftigten im Sozialbereich nachhaltig entlastet werden.

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Arbeitsrecht: Endlich Urlaub

Illustration: Peter M. Hoffmann

Illustration: Peter M. Hoffmann
Illustration: Peter M. Hoffmann

Wer freut sich nicht auf Ausspannen, Zeit mit Familie und Freunden verbringen oder reisen. Doch unselbstständig Erwerbstätigen wird die Urlaubsplanung nicht immer leicht gemacht.

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Wir beantworten die wichtigsten rechtlichen Fragen zu Karenz, Elternteilzeit und Papamonat.

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Foto: Bernhard Friebl | Michaela Kerbl aus der Rechtsabteilung der GPA OÖ konnte in einem aufwändigen Verfahren für zahlreiche Kolleg:innen Nachtschwerarbeit geltend machen.

Es begann mit einer einfachen Info: Ein neuer Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens stellte fest, dass seine Schichtarbeit, die beim früheren Arbeitgeber als Nachtschwerarbeit galt, im aktuellen Betrieb nicht als solche eingestuft war. Er wandte sich an den Betriebsrat und dieser erkannte schnell den Ernst der Lage.

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Darf ich meine Wohnung verlassen? Kann man während des Krankenstandes gekündigt werden? Was gilt, wenn nahe Angehörige von Krankheit betroffen sind?
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Der Hals kratzt, die Nase rinnt – am nächsten Morgen wacht man krank auf. Dabei stellen sich neben medizinischen auch arbeitsrechtliche Fragen. Muss ich meine Chefin informieren und wie? Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?

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Stefan Kirnbauer berät bei der Gewerkschaft GPA Salzburg Beschäftigte und Betriebsrät:innen in arbeitsrechtlichen Fragen.
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Stefan Kirnbauer, Jurist bei der GPA Salzburg hat für einen technischen Angestellten erreicht, dass seine Kündigung zurückgenommen werden musste.

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Den Sommer wollen viele Schüler:innen und Studierende nutzen, um mithilfe eines Ferialjobs ein bisschen Geld zu verdienen oder erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln, viele müssen auch im Rahmen ihrer Ausbildung ein sogenannte „Pflichtpraktikum“ absolvieren. Spätestens jetzt sollten dafür Bewerbungen abgeschickt werden. Aber was ist ein Praktikum eigentlich aus arbeitsrechtlicher Sicht und was ist beim Thema Praktikum und Sommerjob zu beachten?

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Matthias Maierhofer ist Jurist bei der GPA Steiermark. Er hat für eine Beschäftigte im Behindertenbereich ein wichtiges Gerichtsverfahren gewonnen.

Die Gewerkschaft GPA Steiermark hat für eine Pflegekraft den Arbeitgeber geklagt und eine zusätzliche Urlaubswoche erkämpft.

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