Ein Wiener Busfahrer der nach einem Arbeitsunfall für sechs Monate krankgeschrieben wurde, wurde einem Monat nach dem Unfall von seinem Arbeitgeber gekündigt. Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass diese Kündigung sozialwidrig war.
Die Geschichte trug sich folgender Maßen zu; im März 2015 verrenkte sich der Busfahrer bei einem Arbeitsunfall das rechte Gelenk seines Daumens. Da er mit dem verrenkten Daumen den Bus nicht steuern konnte, wurde er ab dem darauf folgenden Tag krankgeschrieben. In den folgenden Wochen stellten sich starke Schmerzen ein, woraufhin die behandelnde Direktionsärztin ein chronisches Schmerzsyndrom diagnostizierte. Sie erwartete allerdings ebenfalls, dass er innerhalb der folgenden sechs Monate wieder arbeiten können würde, nachdem der Busfahrer am 18.Mai 2016 bei ihr vorstellig war und sich eine deutliche Verbesserung seiner Beschwerden eingestellt hatte. Über diese positive Erwartungshaltung informierte sie auch den Arbeitgeber. Trotzdem kündigte der Arbeitgeber den Busfahrer nur knapp 14 Tage später am 30.Mai mit dem 30.September und führte dafür persönliche Gründe ins Treffen. Er argumentierte, dass künftig Krankenstände in erhöhtem Ausmaß mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten wären.
Das Oberlandesgericht Wien erklärte die Kündigung jedoch für sozialwidrig, weil es wie die behandelnde Ärztin keine negative Zukunftsprognose sah und die Diensttauglichkeit binnen der nächsten sechs Monate zu erwarten war. Zum anderen hatte der Arbeitsgeber auch seine soziale Gestaltungspflicht verletzt, weil er keinen Versuch unternommen hatte den Beschäftigten auf einem anderen Arbeitsplatz einzusetzen, obwohl sich der Busfahrer dazu ausdrücklich bereits erklärt hätte. Das Urteil steht und es ist keine Revision zugelassen.
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