GPA konnte für einen Beschäftigten, der unverschuldet entlassen worden war, Ansprüche in Höhe von mehr als 14.000 Euro durchsetzen. Insgesamt lohnt es sich, Gewerkschaftsmitglied zu sein, denn damit verbunden ist auch ein Rechtsschutz. 2021 erstritt die GPA rund 97 Millionen Euro für ihre Mitglieder.
Was tun, wenn man unverschuldet seinen Job verliert, vor allem dann, wenn es noch offene Ansprüche gibt, die der Arbeitgeber vom Tisch zu wischen versucht? Oder wenn wesentlich mehr Arbeitsstunden geleistet als abgegolten wurden? Immer wieder geraten Beschäftigte in Situationen, in denen sie sich vom Arbeitgeber unfair behandelt fühlen. Oft geht es dabei ums Geld. Einmal werden eben Überstunden nicht korrekt ausbezahlt, ein anderes Mal die gesetzlichen Ansprüche im Zug einer Entlassung oder Kündigung nicht erfüllt. „Es macht dann immer Sinn, sich an die Gewerkschaft zu wenden“, betont Verena Zisler, Regional- und Rechtsschutzsekretärin der GPA Tirol. Sie hat gerade die stolze Summe von etwas mehr als 14.000 Euro für einen Betroffenen vor Gericht erstritten.
Der im Bereich von Reinigung und Instandhaltung von spezieller technischer Infrastruktur Beschäftigte, der sich im Zug seiner Tätigkeit auch viel bücken musste, erlitt nach mehr als zehn Jahren im Betrieb einen Bandscheibenvorfall. Die Ausübung seiner Arbeit war ihm so nicht möglich. Auf ärztliche Empfehlung meldete er sich krank und übermittelte dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung. Doch das war diesem nicht genug: Er bestand auf einem MRT-Termin bei einem bestimmten Röntgenarzt und drohte sonst mit fristloser Entlassung. Der Mitarbeiter hatte allerdings bereits eine solche Untersuchung bei einem Arzt seines Vertrauens vereinbart und nahm schließlich auch diesen Termin war.
„Es macht dann immer Sinn, sich an die Gewerkschaft zu wenden“
Verena Zisler, Rechtsberaterin bei der Gewerkschaft GPA
Der Arbeitgeber reagierte mit Entlassung und begründete diesen Schritt mit „beharrlicher Arbeitsverweigerung“ (§ 27 Abs 4 Angestelltengesetz). Dabei würde ein Arbeitnehmer sich weigern, seine Dienste zu leisten, oder sich einer „gerechtfertigten Anordnung des Dienstgebers zu fügen“, erläutert Zisler. Damit müsste allerdings einerseits ein Verschulden gegeben sein und es sich andererseits um eine gerechtfertigte Anordnung handeln. Und beides sei in dem obigen Fall nicht gegeben gewesen.
Der Dienstgeber könne zwar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen und bei berechtigten Zweifeln eine Untersuchung durch den zuständigen Sozialversicherungsträger anregen, so die GPA-Juristin. Er dürfe dem Mitarbeiter aber nicht vorschreiben, sich von einem bestimmten Arzt untersuchen zu lassen. Der Mitarbeiter sah sich zudem mit einer weiteren Anschuldigung des Arbeitgebers konfrontiert: Er habe neben seiner Beschäftigung ein kaufmännisches Unternehmen betrieben, so der Vorwurf. Tatsächlich machte er sich allerdings erst ein halbes Jahr nach seiner Entlassung selbständig.
Alle gerichtlichen Instanzen, zuletzt der Oberste Gerichtshof, gaben nun dem Mitarbeiter in allen Punkten recht. Er bekam daher auch die Kündigungsentschädigung und die aliquoten Sonderzahlungen sowie eine Urlaubsersatzleistung in Höhe von 14.162,19 Euro rechtskräftig zugesprochen, freut sich Zisler. Sie betont zudem, dass die GPA alle Fälle, „so sie nicht ganz aussichtlos sind“, übernimmt. Nachsatz: „Aussichtslos ist es aber sehr, sehr selten.“ Für Gewerkschaftsmitglieder ist die Beratung und Verfahrensbegleitung kostenlos (der Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Belangen beginnt sechs Monate nach Beginn der Mitgliedschaft). Die Erstberatung ist zudem auch für Nicht-Mitglieder kostenfrei.
2021 konnte die GPA dabei einen Betrag von rund 97 Millionen Euro für ihre Mitglieder erstreiten. Noch eindrucksvoller sieht die Rechtsschutzstatistik für das Jahr 2020 aus, das allerdings auf Grund der Covid-Krise anders zu beurteilen ist, da es hier trotz staatlicher Hilfen und der Möglichkeit der Kurzarbeit in einigen Betrieben zu Umstrukturierungsmaßnahmen kam, die von Sozialplänen begleitet wurden. Bei 56 solcher Sozialpläne setzte die GPA für die betroffenen Mitarbeiter deren Ansprüche durch. In diesem Jahr erkämpfte die GPA rund 198 Millionen Euro für Beschäftigte, die sich an sie gewandt hatten. Der Rechtsschutz der GPA umfasst die kostenlose Rechtsberatung, Interventionen in Betrieben und die Vertretung vor Gerichten sowie vor Behörden.
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