Faktencheck: Was darf der Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch fragen?

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Du bist zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Wie bereitest du dich am besten vor? Welche Fragen können auf dich zukommen, welche sind zulässig, wann ist Lügen erlaubt? Wir geben Tipps und erklären dir deine Rechte!

Du wurdest zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen – Gratulation! Die erste wichtige Hürde bei deiner Jobsuche ist geschafft. Der Arbeitgeber ist interessiert, er/sie möchte mehr über dich erfahren und lädt dich ein, dich vorzustellen. Beim Bewerbungsgespräch sind – je nach Unternehmen und Stelle – eine oder mehrere Personen beteiligt, das können die/der PersonalchefIn, der/die künftige Vorgesetzte, die/der BetriebsrätIn sein.

Wie bereite ich mich auf das Gespräch am besten vor?

Im Bewerbungsgespräch willst du dein Gegenüber von dir überzeugen. Beantworte daher zur Vorbereitung für dich selbst folgende Fragen: Was will ich erreichen? Was spricht für mich, was sind meine Stärken? Was spricht eventuell gegen mich? Wie kann ich möglichen Einwänden begegnen?

Meist bekommt die/der KandidatIn zu Beginn die Gelegenheit, sich selbst kurz zu präsentieren. Du kannst deinen Lebenslauf kurz zusammenfassen, das sollte nicht länger als eineinhalb Minuten dauern. Gib einen kurzen Bericht über deine bisherigen Tätigkeiten und warum du sie beendet hast bzw. warum du nach einem neuen Job suchst.

Wie kann ich mich beim Gespräch am besten präsentieren?

Formuliere deinen Standpunkt und liefere Argumente dazu, z.B. so: „Ich bin geeignet, die angebotene Position zu übernehmen, denn …“ oder „Ich habe die geforderten Kenntnisse/ Fähigkeiten/ Erfahrungen …“

Bring auch Beispiele dazu, wenn du bereits Erfahrung mit ähnlichen Aufgaben oder Arbeitsbereichen hast: „Bei dieser Aufgabe konnte ich meine Fähigkeiten bereits in meiner alten Firma unter Beweis stellen“ oder „Das Zeugnis der Firma xy belegt meine Qualifikation für … “ oder „Bei dieser Gelegenheit konnte ich große Verantwortung/ einen wichtigen Aufgabenbereich übernehmen.“

Was sage ich, wenn es ums Gehalt geht?

Bereite dich gut auf die Frage vor, welches Gehalt du erwartest! In der Stellenanzeige muss stehen, wie viel man im inserierten Job mindestens verdienen kann – egal, ob nach einer geringfügig beschäftigten Aushilfe gesucht wird oder es sich um eine unbefristete Stelle handelt. Das dient zur Orientierung, oft kommen noch Berufserfahrung und Vordienstzeiten dazu.

Überlege dir vor dem Gespräch, wie viel du mindestens verdienen möchtest: Wie viel hast du bisher verdient? Was verdienen KollegInnen in ähnlichen Positionen? Wie geht es der Branche, in der du arbeiten wirst? Auskünfte über branchenübliche Gehälter kannst du bei deiner Gewerkschaft GPA erfragen, sie hat alle Informationen über die aktuellen Kollektivverträge!

Was darf mich mein zukünftiger Arbeitgeber fragen?

Der Verlauf eines Bewerbungsgesprächs folgt meist bestimmten Standards: Der/die BewerberIn stellt sich selbst vor, darauf folgen dann Fragen zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang. Hier kann dein Gegenüber auch nachhaken und ins Detail gehen – das ist zulässig, denn sie/er will ja wissen, ob du für die Stelle, für die du dich bewirbst, geeignet bist.

Auch dein Arbeitgeber sollte sich selbst und sein/ihr Unternehmen im Laufe des Gesprächs vorstellen und dir genauere Informationen über die ausgeschriebene Stelle geben: Tätigkeit und Aufgabengebiet sollten erklärt werden. Vielleicht lernst du sogar schon künftige KollegInnen kennen oder besichtigst deinen Arbeitsplatz.

Was darf mich mein zukünftiger Arbeitgeber nicht fragen?

Oft werden beim Vorstellungsgespräch Fragen gestellt, die unzulässig sind. Das sind Fragen betreffend deine Partnerschaft bzw. deinen Familienstand, deine sexuelle Orientierung, deine Religion, deine ethnische Zugehörigkeit oder deine politischen Ansichten. Vor allem Frauen werden oft nach ihren Kindern oder ihrem Kinderwunsch gefragt, das ist nicht zulässig!

Außerdem sind Fragen nach deinem Gesundheitszustand bzw. nach ev. chronischen Krankheiten nicht erlaubt. Das gleiche gilt für riskante Hobbys oder Sportarten. Ebenso wenig sind Schulden oder Vorstrafen Thema beim Vorstellungsgespräch.

Denn: Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung. Solche Fragen sind daher nicht erlaubt, denn dadurch würden sich für die/den BewerberIn Nachteile ergeben. Im Zweifel müssen diese Fragen nicht beantwortet werden, sogar lügen ist unter Umständen erlaubt.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, nämlich wenn die Frage für die Tätigkeit bzw. den Job direkt relevant ist. Das ist z.B. die Religionszugehörigkeit für eine Stelle in einer Kirche. Die Frage nach einer Schwangerschaft kann zulässig sein, wenn der Job Tätigkeiten umfasst, die du als Schwangere nicht gefahrlos oder nicht effizient ausführen könntest, wie z.B. schwere Lasten heben. Auch Vorstrafen dürfen abgefragt werden, wenn sie relevant für die Tätigkeit sind.

Wie soll ich reagieren, wenn ich unzulässige Fragen gestellt bekomme?

Am besten du überlegst kurz, wie und ob du antworten möchtest. Bleib auf jeden Fall ruhig und sachlich! Über dein Privatleben musst du keine Auskunft geben. Ist man allerdings von einem Ausnahmefall betroffen, kommt man um eine Antwort nicht herum.

Fragen nach der Familienplanung, also einer möglichen Schwangerschaft oder nach Kindern, sind nicht zulässig. Vor allem auch Fragen nach der Kinderbetreuung, wie z.B. „Wie werden Sie die Kinderbetreuung organisieren?“ oder „Wer kümmert sich um die Kinder, wenn sie krank sind?“ Auch hier gilt: Bleib sachlich, gib eine knappe Antwort bzw. Auskunft.

Und was sage ich nun konkret, wenn ich nach Kindern gefragt werde?

Oft werden Frauen gefragt, ob sie planen, in absehbarer Zeit schwanger zu werden und wie lange sie dann zu Hause bleiben möchten. Oder wie sie die Kinderbetreuung organsiert haben (s.o.).

Du kannst eine solche Frage auf sachlicher Eben abwehren, indem du z.B. sagst: „Das ist eine sehr private Frage. Ich glaube nicht, dass diese Frage unbedingt Thema dieses Gesprächs ist.“ Oder du entgegnest mit Humor: „Ach so, Kinder sind eine Anforderung für diese Stelle? Das muss ich im Stelleninserat überlesen haben.“

Du kannst natürlich auch ehrlich antworten: „Ja, vielleicht möchte ich in ein paar Jahren Kinder“ oder „Meine Kinder sind tagsüber gut betreut.“
Du darfst in so einem Fall aber auch die Unwahrheit sagen: „Für mich zählt nur die Arbeit, Kinder interessieren mich nicht.“

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