Einigung bei EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

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Nach langen Verhandlungen konnten die Mitgliedstaaten endlich einen Kompromiss zum besseren Schutz für die Beschäftigten in diesem prekären Sektor finden.

Mitte März wurde in Brüssel die Einigung zur „Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten“ von den Minister:innen für Beschäftigung und Soziales angenommen. 25 Länder stimmten dafür, Deutschland enthielt sich und Frankreich stimmte dagegen. „Der Druck der Gewerkschaften hat sich nun doch bezahlt gemacht“, freut sich Sophia Reisecker, die Internationale Sekretärin in der Gewerkschaft GPA, „wir konnten die Mitgliedstaaten davon überzeugen, dass diese Richtlinie dringend verabschiedet werden muss.“

Das Abkommen muss nun vom Europäischen Parlament validiert werden. Diese Abstimmung wird bei der Plenarsitzung Ende April stattfinden.

Bis zum aktuellen Kompromiss war es ein langer und steiniger Weg: Bereits im Dezember 2021 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Richtlinie vorgelegt. Nach zwei Jahren Verhandlungen wurde Mitte Dezember 2023 schließlich eine vorläufige Einigung zwischen dem Parlament und dem Rat erzielt. Danach fehlte nur noch die Zustimmung im Ministerrat, die endgültige Einigung schien greifbar. Doch es fand sich keine Mehrheit: Die Mitgliedsstaaten stimmten nicht zu, da manchen das Gesetz zu weit ging. Insgesamt zwölf Staaten hatten Einwände.

Scheinselbständigkeit

Plattformarbeit ist eine Arbeitsform, bei der Online-Plattformen Dienstleistungen vermitteln. Dazu gehören unterschiedliche Services wie Zustellung, Taxifahrten, Übersetzung, Nachhilfe, Dateneingabe, Kinderbetreuung oder Altenpflege. Der Sektor boomt und die Prognosen sagen weiterhin ein rasantes Wachstum voraus. Rund 500.000 Menschen arbeiten in Österreich für Plattformen, europaweit knapp 30 Millionen. Im Jahr 2025 könnten es Schätzungen zufolge bis zu 43 Millionen sein.

Für die Plattformbetreiber, die sich als Vermittler und nicht als Arbeitgeber sehen, ist die Sache ein gutes Geschäft. Denn sie behalten Provisionen ein, ohne Sozialabgaben abzuführen oder KV-Löhne bezahlen zu müssen – die Beschäftigten sind nämlich nicht fest angestellt, sondern selbständig und somit für ihre Abgaben und die Sozialversicherung selbst verantwortlich.

„(Bei Plattformarbeit) handelt sich oft um Scheinselbständigkeit, zum Nachteil der Arbeiter:innen. Sie können nicht entscheiden, wann sie arbeiten wollen, wie sie arbeiten und ob sie zum Beispiel einen Auftrag überhaupt annehmen wollen.““

Sophia Reisecker

Auf diesem Weg kann das Arbeitsrecht umgangen werden. „Es handelt sich oft um Scheinselbständigkeit, zum Nachteil der Arbeiter:innen“, erklärt Sophia Reisecker. „Sie können nicht entscheiden, wann sie arbeiten wollen, wie sie arbeiten und ob sie zum Beispiel einen Auftrag überhaupt annehmen wollen.“ Fahrer:innen oder Lieferdienste beispielsweise müssen meist viele Stunden zu niedrigen Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen schuften, ohne Sozialversicherung und ohne die Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

„Damit fallen die Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten hinter alle Standards zurück“, argumentiert Reisecker. Kein Urlaubsanspruch, kein bezahlter Krankenstand, kein Kündigungsschutz. Zugleich eine engmaschige Überwachung während der Arbeit und Algorithmen, die undurchsichtig die Arbeitsleistung kontrollieren. „Als Gewerkschaften haben wir seit Jahren vor den Folgen dieser Form von Prekarisierung der Arbeit gewarnt!“, betont die Internationale Sekretärin.

Kritiker und Gegner

Deutschland, wo vor allem die Regierungspartei FDP dagegen war, hat sich bei der Abstimmung im Ministerrat enthalten. Estland und Griechenland haben schließlich trotz Vorbehalten für den Vorschlag gestimmt. In Estland hat der Liefer-, E-Scooter- und Carsharing-Dienst „Bolt“ seinen Sitz, ein wichtiger Player der Branche.

Einer der führenden Kritiker der Richtlinie in ihrer ursprünglichen Fassung war Frankreich, das nun als einziges Land dagegen stimmte. Die Regierung Macron befürwortet die Selbstständigkeit der Plattformarbeiter:innen, wenn auch mit zusätzlichen Arbeitsrechten.

Auf welcher Seite Macron und seine wirtschaftsliberale Regierung standen, war schon seit den sogenannten „Uber-Files“ bekannt. Diese wurden im Sommer 2022 den Medien zugespielt und umfassten tausende vertrauliche Dokumente, darunter E-Mails und Nachrichten zwischen Führungskräften. Diese Dokumente zeigten, wie das Unternehmen Einfluss auf Politiker:innen und den Gesetzgebungsprozess nahm, um expandieren zu können. „Dieser Leak hat damals klar aufgedeckt, was für ein Unternehmen Uber wirklich ist. Mit seinen Lobbyist:innen setzte der Konzern alles daran, um die Regeln zu seinen Gunsten umschreiben zu lassen“, fasst Reisecker die Problematik zusammen. Entsprechend stand auch bei der Richtlinie zur Plattformarbeit der Verdacht im Raum, dass die Lobbyist:innen der verschiedenen Plattformunternehmen hinter den Kulissen Einfluss genommen hatten.

Beweislastumkehr

Einer der zentralen – und umkämpften – Punkte dieses Richtlinien-Vorschlags ist der Beschäftigungsstatus der Plattformarbeiter:innen: Eine Anzahl bestimmter Indikatoren zeigt auf, ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder Selbständigkeit. Arbeitnehmer:innen – und deren Vertreter:innen – haben die Möglichkeit, bei einem Verdacht auf Scheinselbständigkeit die zuständigen Behörden zu informieren. Die Plattformbetreiber müssen dann beweisen, dass es sich nicht um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt.

„Die Beweislast liegt damit beim Arbeitgeber, das war unsere zentrale Forderung“, sagt Reisecker. „Außerdem“, fügt sie hinzu „können nun endlich Gewerkschaften und KV-Verhandlungen ermöglicht werden.“ Auch der Umgang mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz ist erstmals auf EU-Ebene geregelt.

„Wir haben lange dafür gekämpft, dass es in Europa einheitliche Standards für diese Beschäftigungsform gibt, und das konnte mit vereinten Kräften erreicht werden.“

Sophia Reisecker

Ist die neue Richtlinie also ein Erfolg? „In dem Sinne, dass es trotz aller Rückschläge nun doch zu einer Einigung in dieser Legislaturperiode kommen konnte – ja!“ zeigt Reisecker sich zufrieden. „Wir haben lange dafür gekämpft, dass es in Europa einheitliche Standards für diese Beschäftigungsform gibt, und das konnte mit vereinten Kräften erreicht werden. Ich sehe das als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem sozialen Europa“, erklärt die Internationale Sekretärin.

Allerdings wurde der ursprüngliche Entwurf im Verlauf der Verhandlungen verwässert, um einen Kompromiss ermöglichen zu können. Da besteht in Zukunft Nachbesserungsbedarf auf europäischer Ebene – vorher sind nun die Regierungen bei der Umsetzung gefragt. „Die österreichische Regierung muss alle Schlupflöcher schließen, wie zum Beispiel den möglichen Missbrauch freier Dienstverhältnisse“, betont Reisecker. „Da werden wir als Gewerkschaften ganz genau hinschauen!“

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