Betriebsrat über den Wolken

Seit sieben Jahren Betriebsrat, kämpft Georg Hofferek bei ADB Safegate Austria GmbH in Graz für bessere Arbeitsbedingungen und gegen „eigenwillige Besonderheiten“ im Kollektivvertrag seiner Branche. Privat wie beruflich mag er’s gerne luftig.
WeiterlesenMit Erfahrung in bewegten Zeiten

Seit drei Jahrzehnten setzt sich Peter Schaludek als Betriebsrat für die Anliegen der Beschäftigten bei Gebauer & Griller in Poysdorf ein. Für seine Kolleg:innen ist er ein Ansprechpartner mit langer Erfahrung und Engagement. Heuer war er zum ersten Mal Teil des KV-Verhandlungsteams.
WeiterlesenVom Aufhelfen, Stützen und Halt geben

Foto: Daniel Novotny
Drei Betriebsrät:innen des Vereins NEUSTART berichten vom Stigma Haftentlassener und weshalb sie immer wieder ans Gute glauben können.
WeiterlesenStellenanzeigen aus 100 Jahren

Foto: Edgar Ketzer
Ein österreichisches Forschungsprojekt zeigt, wie zwischen 1850 und 1950 aus der Suche nach „zwei starken Händen“ ein komplexer Anforderungskatalog wurde.
WeiterlesenWas bringt eigentlich ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist weit mehr als ein Gremium für Mitbestimmung – er ist ein
unverzichtbarer Garant für faire Arbeitsbedingungen, soziale Gerechtigkeit und demokratische Teilhabe im Unternehmen. Zahlreiche Studien und Praxisbeispiele belegen: Wo ein Betriebsrat aktiv ist, profitieren nicht nur die Beschäftigten,
sondern auch die Unternehmen.
Big Tech: Gefahr für die Demokratie

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Tech-Unternehmen wie Apple schrieben 2023 mehr als 3.000 Dollar Gewinn – pro Sekunde. Steuern zahlen Apple, Google, Facebook und Co. allerdings kaum. Wie lassen sich die Tech-Giganten fair besteuern?
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Foto: Edgar Ketzer
Mithilfe der Gewerkschaft GPA hat sich ein Wiener Arbeitnehmer eine Bonuszahlung in der Höhe von 29.400 Euro erkämpft und damit ein deutliches Zeichen gesetzt: Vereinbarungen im Dienstvertrag gelten.

Wir beantworten die wichtigsten rechtlichen Fragen zu Karenz, Elternteilzeit und Papamonat.

Es begann mit einer einfachen Info: Ein neuer Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens stellte fest, dass seine Schichtarbeit, die beim früheren Arbeitgeber als Nachtschwerarbeit galt, im aktuellen Betrieb nicht als solche eingestuft war. Er wandte sich an den Betriebsrat und dieser erkannte schnell den Ernst der Lage.

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Der Hals kratzt, die Nase rinnt – am nächsten Morgen wacht man krank auf. Dabei stellen sich neben medizinischen auch arbeitsrechtliche Fragen. Muss ich meine Chefin informieren und wie? Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?

Foto: GPA Salzburg
Stefan Kirnbauer, Jurist bei der GPA Salzburg hat für einen technischen Angestellten erreicht, dass seine Kündigung zurückgenommen werden musste.

Den Sommer wollen viele Schüler:innen und Studierende nutzen, um mithilfe eines Ferialjobs ein bisschen Geld zu verdienen oder erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln, viele müssen auch im Rahmen ihrer Ausbildung ein sogenannte „Pflichtpraktikum“ absolvieren. Spätestens jetzt sollten dafür Bewerbungen abgeschickt werden. Aber was ist ein Praktikum eigentlich aus arbeitsrechtlicher Sicht und was ist beim Thema Praktikum und Sommerjob zu beachten?
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Du bist berufstätig und brauchst Zeit für eine Aus- oder Weiterbildung? Du möchtest beruflich neue Wege gehen? Dann hast du die Möglichkeit, dafür eine bezahlte Auszeit zu nehmen – die so genannte Bildungskarenz! Dabei gilt es aber einiges zu beachten. Wir erklären dir, wie das geht.

Ein erfolgreiches Gespräch beginnt mit guter Vorbereitung. Wir haben für dich zusammengefasst, wie du am besten mit deinem Chef oder deiner Chefin über ein höheres Gehalt verhandeln kannst.

Häufig bieten ArbeitgeberInnen Beschäftigten, von denen sie sich trennen wollen, eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses an. Dies wird gerne als Entgegenkommen bezeichnet, birgt aber nicht zu unterschätzende Gefahren in sich.

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise arbeiten nun so viele Menschen in den eigenen vier Wänden, wie noch nie zuvor. Jetzt gibt es neue gesetzliche Regelungen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Home-Office.
Aktualisiert am 27.1.2021

Die Corona-Kurzarbeit in der bisherigen Form ist mit Ende Juni 2022 ausgelaufen und wurde von einem Übergangsmodell abgelöst, das bis 31.12.2022 gültig ist. Neu ist in diesem Modell eine einheitliche Nettoersatzrate von 90 Prozent des Entgelts vor Kurzarbeit. Wir geben einen Überblick zu den wichtigsten Eckpunkten.
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