Eine Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn einE MindestsicherungsbezieherIn sich mit nicht-BezieherInnen einen Unterhalt teilt. Die Höhe der Mindestsicherung richtet sich nach dem gesamten Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.
Eine Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn einE MindestsicherungsbezieherIn sich mit nicht-BezieherInnen einen Unterhalt teilt. Die Höhe der Mindestsicherung richtet sich nach dem gesamten Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.