Teilzeit ist weiblich

Quelle: Arbeitsklimaindex
Grafik: GPA-djp-Marketing, Johannes Loibenböck
Teilzeitbeschäftigte sind typischerweise weiblich, zwischen 35 und 44 Jahre alt. Sie haben eine berufsbildende mittlere Schule absolviert und verfügen über keine Führungsfunktion. Acht von zehn Teilzeitjobs in Österreich sind in Frauenhand, und zwar vorwiegend im Handel, in der Gastronomie und im Gesundheitswesen.
Weiterlesen„Kann mit gutem Gewissen dort nicht mehr arbeiten“

Maarten N. arbeitete für Amazon in Österreich. Mehrmals wandte er sich wegen der schlechten Arbeitsbedingungen, vor allem aber wegen der nicht nachvollziehbaren Kürzung der Arbeitsstunden an den offiziellen Arbeitgeber, eine Leiharbeitsfirma – weitgehend ergebnislos.
WeiterlesenDie Gerechtigkeitsfanatikerin

Foto: Nurith Wagner-Strauss
Nadja Igler ist Betriebsratschefin für den ORF Online und Teletext und kämpft an mehreren Fronten.
WeiterlesenArbeitsrecht: Allzeit bereit!

Foto: Nurith Wagner-Strauss
In unserer Rechtsberatung werden wir immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen Angestellte auch in ihrer Freizeit für den Arbeitgeber erreichbar sind. Von den wenigsten wird das ausdrücklich verlangt. Zumeist ist es im Betrieb so üblich oder wird stillschweigend vorausgesetzt. Die Vorgesetzten leben es vor, die Beschäftigten machen es nach.
Weiterlesen„Man muss sehr viel Mut aufbringen!“

Claudia Malecek, die neu gewählte Betriebsrätin bei SATURN Österreich, im Interview: Über den Mut, den es gilt, aufzubringen und die wichtige Rolle der Gewerkschaften bei der Gründung eines Betriebsrates.
WeiterlesenBentley auf der Überholspur bei der Arbeitszeit

Foto: iStock
Seit 2019 arbeiten Beschäftigte der britischen Automarke Bentley nur noch 35-Stunden pro Woche. Betriebsrat und Gewerkschaften haben knapp vierzig Jahre dafür gekämpft. Für die Kompetenz Online hat Andrea Kaindl beim britischen Betriebsratsratsvorsitzenden von Bentley, Davis Stu, nachgefragt.
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Wir beantworten die wichtigsten rechtlichen Fragen zu Karenz, Elternteilzeit und Papamonat.

Es begann mit einer einfachen Info: Ein neuer Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens stellte fest, dass seine Schichtarbeit, die beim früheren Arbeitgeber als Nachtschwerarbeit galt, im aktuellen Betrieb nicht als solche eingestuft war. Er wandte sich an den Betriebsrat und dieser erkannte schnell den Ernst der Lage.

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Der Hals kratzt, die Nase rinnt – am nächsten Morgen wacht man krank auf. Dabei stellen sich neben medizinischen auch arbeitsrechtliche Fragen. Muss ich meine Chefin informieren und wie? Bekomme ich weiterhin mein Gehalt?

Foto: GPA Salzburg
Stefan Kirnbauer, Jurist bei der GPA Salzburg hat für einen technischen Angestellten erreicht, dass seine Kündigung zurückgenommen werden musste.

Den Sommer wollen viele Schüler:innen und Studierende nutzen, um mithilfe eines Ferialjobs ein bisschen Geld zu verdienen oder erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln, viele müssen auch im Rahmen ihrer Ausbildung ein sogenannte „Pflichtpraktikum“ absolvieren. Spätestens jetzt sollten dafür Bewerbungen abgeschickt werden. Aber was ist ein Praktikum eigentlich aus arbeitsrechtlicher Sicht und was ist beim Thema Praktikum und Sommerjob zu beachten?

Die Gewerkschaft GPA Steiermark hat für eine Pflegekraft den Arbeitgeber geklagt und eine zusätzliche Urlaubswoche erkämpft.
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