Das Gleichbehandlungsgesetz ist 40 Jahre alt. Nach dem Feiern bleibt noch viel zu tun.
Mit dem Bundesgesetz über die Gleichbehandlung wurde ein wichtiger Meilenstein für die Gleichberechtigung von Frauen gesetzt. Im Gleichbehandlungsgesetz wurde erstmals 1979 geregelt, dass Frauen beim Entgelt für ihre Arbeit nicht gegenüber Männern diskriminiert werden dürfen.
Mehrere Novellen weiteten das Diskriminierungsverbot auch vom Bewerbungsprozess bis hin zur Beendigung eines Dienstverhältnisses über Berufsberatung, Berufsausbildung, Umschulung und selbstständiger Tätigkeit aus.
2004 wurde das Gesetz auch auf den Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung oder des Alters ausgeweitet.
Auch der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde schrittweise auf die Diskriminierung beim Zugang zu Dienstleistungen und Güter aufgrund der Herkunft und schließlich aufgrund des Geschlechts ausgedehnt.
Viel erreicht und viel zu tun
Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen, der sogenannte Gender Pay Gap, liegt noch immer bei 19,9 Prozent. Vor allem durch die Arbeit der Gewerkschaften bei der Anhebung der KV-Mindestgehälter und -löhne auf 1500 Euro Brutto bzw. im nächsten Schritt 1700 Euro Brutto und der Anrechnung der Karenzzeiten auf Vorrückungen im Gehaltsschema geht die Einkommensschere zurück.
Die Politik muss handeln
Die Bundesregierung muss weitere Schritte zur Gleichstellung setzen und die versprochene Anrechnung der Karenzzeiten auch gesetzlich umsetzen. Als nächsten Schritt zur innerbetrieblichen Lohntransparenz braucht es auch eine Ausweitung der Einkommensberichte auf Unternehmen mit 100 Beschäftigte und Sanktionsmöglichkeiten, wenn diese nicht zur Verbesserung von bestehenden Einkommensunterschieden beitragen.