Tolle Verbesserungen für Lehrlinge in der AUVA

Lehrlinge in der AUVA können sich über eine längere Behaltefrist freuen.

In der Unfallversicherung AUVA gilt seit dem Frühsommer eine neue Betriebsvereinbarung, die wichtige Verbesserungen für Lehrlinge bringt. Dem Betriebsratsvorsitzenden Erik Lenz ist es gelungen, darin eine sechsmonatige Behaltefrist nach der Lehrabschlussprüfung zu verankern. Gleitzeit und eine Rotation durch verschiedene Dienststellen und Bereiche gibt es von Beginn an, ab dem dritten Lehrjahr kann vier Tage pro Monat im Mobile Office von zuhause gearbeitet werden.

Die AUVA bildet seit rund 25 Jahren Lehrlinge aus, aktuell die Hälfte davon zu Verwaltungsassistenten. Außerdem können die Lehrberufe Koch, Bürokaufmann/frau, Reinigungskraft und Elektriker erlernt werden. Mit der neuen, österreichweit geltenden Betriebsvereinbarung hat der Vorsitzende des Zentralbetriebsrates Erik Lenz viele Verbesserungen für jene rund 50 Lehrlinge erreicht, die derzeit in verschiedenen Fachbereichen über alle Lehrjahre bei der AUVA beschäftigt sind. Die Regelung ist gleichzeitig ein starkes Bekenntnis zum künftigen Ausbau der betriebsinternen Ausbildung von Jugendlichen. Lenz freut sich über den „stabilen rechtlichen Rahmen, um das Bekenntnis zur Lehrlingsausbildung auch in der Praxis österreichweit gut umsetzen zu können.“

Meilenstein: Weiterbeschäftigung nach Lehrabschluss

Die wichtigste Neuerung aus der Betriebsvereinbarung ist die Weiterbeschäftigung der Auszubildenden nach Abschluss der Lehre: die Behaltefrist wurde mit einem halben Jahr abgesichert. Lenz freut sich über die Möglichkeit, Lehrlinge länger zu behalten, auch wenn gerade kein Dienstposten frei ist: „Unser Dienstpostenplan ist nicht gerade flexibel, da kann es vorkommen, dass genau nach dem Lehrabschluss keine geeignete Stelle frei ist. Wir wollen die Lehrlinge aber nicht gleich wieder verlieren, wir bilden sie ja aus und stecken Zeit und Geld in ihre Qualifikation, um sie zu behalten.“ Mit dem Perspektivengespräch, das neun Monate vor dem Lehrabschluss stattfindet, hat die AUVA nun insgesamt 15 Monate Zeit, um einen geeigneten Arbeitsplatz für neue KollegInnen zu finden.

„Wir wollen die Lehrlinge nicht gleich wieder verlieren, wir bilden sie ja aus und stecken Zeit und Geld in ihre Qualifikation, um sie zu behalten.“

Erik Lenz

Neu ist auch die Möglichkeit zur Gleitzeit für Lehrlinge in Verwaltungsdienststellen, und zwar bereits ab dem Beginn der Lehre. Lenz will damit „Stress am Arbeitsweg reduzieren: Die Kernzeit hat den Vorteil, dass der Beginn der Arbeitszeit nicht auf die Minute genau eingehalten werden muss. Für Pendler mit einem weiten Arbeitsweg ist das ein riesiger Vorteil: selbst wenn die öffentlichen Verkehrsmittel einmal verspätet sind, kann er oder sie entspannt bleiben. Gleitzeit erfordert ein gewisses Maß an Selbstorganisation und ist ein gutes Training für die Selbst-Strukturierung am Arbeitsplatz.“

Mobile Office ab dem 3. Lehrjahr

Die neue Betriebsvereinbarung gibt Auszubildenden ab dem 3. Lehrjahr die Möglichkeit zum Mobile Office, also dem Arbeiten von zuhause. Ist es mit den Lehrinhalten vereinbar und lassen es die Aufgabenstellungen zu, kann bis zu viermal pro Monat von daheim gearbeitet werden: „Ein Kochlehrling kann beispielsweise ein großes Buffet im Sinne einer Projektkonzeption auch im Homeoffice vorbereiten. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Auszubildenden immer einen Ansprechpartner im Betrieb haben, der auch telefonisch erreichbar ist“, erklärt Lenz. Durch die Betriebsvereinbarung sei nun sichergestellt, dass es am Tag nach der Heimarbeit unmittelbares Feedback gibt: „Was im Homeoffice gemacht wurde, wird am nächsten Tag besprochen.“

Erik Lenz (rechts) und Gerald Mayer wollen die Arbeitssituation der Lehrlinge in der Sozialversicherung noch weiter verbessern.

Lenz findet, dass die jungen Beschäftigten dadurch „wichtige Erfahrungen machen können und lernen, mit den Vor- und Nachteilen des Mobile Office umzugehen.“ Ausgelernte MitarbeiterInnen, die im Betrieb bleiben, haben ebenfalls die Möglichkeit einen Homeoffice-Vertrag zu vereinbaren: „Jeder sollte vorher ausprobieren, wie er oder sie mit der Tagesstrukturierung und der Infrastruktur zuhause zurechtkommt.“

Ausbildung als Investition in die Zukunft

Durch die neue Regelung wird die Ausbildung und Qualifikation der jungen Bediensteten auch auf weiteren Ebenen gefördert: „Es gibt das Angebot, während der Lehrzeit die Matura zu absolvieren. Beschäftigte, die knapp vor dem Abschluss stehen dürfen sogar gewisse Kurse während der Arbeitszeit absolvieren.“ In Absprache mit den Vorgesetzten könnte auch ein gewisser Teil der Arbeitszeit zur individuellen Prüfungsvorbereitung genutzt werden.“

Wichtig ist Lenz auch eine breite Rotation im gesamten Haus: „Wir wollen, dass die Lehrlinge den ganzen Betrieb kennenlernen, also werden die wichtigsten Abteilungen durchlaufen.“ Als „zentrale Kümmerstelle“ fungiere dabei die Personalabteilung der AUVA: „So können die Auszubildenden in die Abläufe des Büroalltages ebenso hineinschnuppern wie in die Arbeit als VerwaltungsassistentIn, in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung und lernen auch verschiedene Betriebskulturen kennen.“

Lenz weiß, die AUVA hier als Vorreiter, wünscht sich aber, dass das System auf alle Sozialversicherungsträger ausgedehnt wird um „über den Tellerrand zu blicken: Mit einem Träger in Linz pflegen wir bereits einen regen Austausch der Lehrlinge. Diese Rotationen sollten über eine sozialversicherungsweite Betriebsvereinbarung auch strukturell verankert werden.“

Lehrlingsausbildung hat hohen Stellenwert

Die Ausbildung von Lehrlingen hat innerhalb der AUVA einen hohen Stellenwert. Für eine Qualifikation innerhalb der eigenen Organisation spricht laut Lenz vor allem die hohe Kompetenz der Angelernten: „Unsere Lehrlinge sind immer sehr gut ausgebildete Leute, die wir auch gerne im Betrieb behalten. Da sie sowohl sich selbst kennen, als auch genau wissen, was sie an den unterschiedlichen Stellen erwartet, fällt es ihnen natürlich leichter, sich für die richtige Position zu bewerben, als externen Personen.

Lenz bestätigt, dass die Integration der Lehrlinge in den Betrieb bestens funktioniert: „Die jungen Absolventen fühlen sich bei uns wohl, die Arbeitsabläufe funktionieren größtenteils sehr gut. Viele machen auch ordentlich Karriere innerhalb der AUVA.“ Das hohe Maß an Loyalität zum Betrieb, das entsteht, wenn intern ausgebildet wird, kann laut Lenz „gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.“

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Bei all den Vorteilen ist es dennoch nicht immer einfach, genügend junge Leute zum Antritt einer Lehre bei der AUVA zu begeistern: „Aktuell raufen viele Betriebe um die Auszubildenden. Unser Vorteil ist, dass wir langfristige Beschäftigungsverhältnisse in einem abwechslungsreichen Umfeld anbieten können.“ Auch Menschen mit Beeinträchtigung bekommen in der AUVA die Chance auf einen Ausbildungsplatz. Lenz findet, dass „es uns als Sozialversicherung gut zu Gesicht steht, auch Leute mit Behinderung zu beschäftigen. Jungen Menschen, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, eine Chance als Lehrling zu geben, ist ein doppelter Gewinn.“

Nächster Schritt: ein Jugendvertrauensrat

Um die Integration der Lehrlinge in die Betriebsstruktur der AUVA noch reibungsloser ablaufen zu lassen, hat sich Lenz bereits das nächste Ziel gesetzt: die Installierung eines Jugendvertrauensrates nach Vorbild der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Gerald Mayer, GPA-Jugendsprecher im Wirtschaftsbereich Sozialversicherung, ist in der ÖGK als Zentral-Jugendvertrauensrat der erste Ansprechpartner für die jungen Bediensteten und will Lenz helfen, die Struktur in der AUVA aufzubauen: „Wir können Inputs geben, was bei der Gründung zu beachten ist und auf welchen Ebenen jugendliche Beschäftigte profitieren können.“ Dabei sei eine enge Vernetzung zwischen der Hauptstelle und den Außenstellen wichtig. Die Gründung eines Jugendvertrauensrates ist ab einer Anzahl von fünf Lehrlingen möglich.

„Wir können Inputs geben, was bei der Gründung zu beachten ist und auf welchen Ebenen jugendliche Beschäftigte profitieren können.“

Umgekehrt will sich Mayer „an der innovativen Betriebsvereinbarung der AUVA ein Beispiel nehmen und prüfen, welche Teile davon möglichst rasch auch von der Gesundheitskasse übernommen werden können.“ Mayer will dadurch die Lehrlingsausbildung auf der Prioritätenliste der ÖGK wieder ein großes Stück nach oben bringen und Verbesserungen für die Lehrlinge in allen SV-Trägern durchsetzen: „Aktuell gibt es in unseren Landesstellen viele verschiedene Regelungen, die sollten vereinheitlicht werden.“ Vor allem die Absicherung der Weiterbeschäftigung nach einer Lehrabschlussprüfung ist Mayer ein großes Anliegen: „Im Zusammenspiel mit der Behaltefrist hätten wir ein ganzes Jahr lang Zeit um für junge, gut ausgebildete MitarbeiterInnen eine geeignete Dienststelle zu finden. Die Jungen könnten sich mit einer gewissen Sicherheit orientieren, in welcher Dienststelle sie beruflich andocken möchten.“

Auch GPA-Bundesjugendsekretär Christian Hofmann ist erfreut über die neue Betriebsvereinbarung in der AUVA: „Die Unfallversicherung bekennt sich damit klar zu Innovationen in der Lehrlingsausbildung. Als Gewerkschaft wollen wir möglichst viele andere Betriebe dazu motivieren und sie auffordern, diese wichtigen Schritte ebenfalls zu gehen.“

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