Aufstocker

Aufstocker: AufstockerInnen sind BezieherInnnen von Gehalt, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, das geringer als die Mindestsicherung ist. Diese beziehen nur den Restbetrag auf €863 oder bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften €1264 von der Mindestsicherung.