
Der Betriebsrat besteht aus gewählten KollegInnen, die die Rechte und Interessen der ArbeitnehmerInnen vertreten. Ab fünf dauernd Beschäftigten ArbeitnehmerInnen kann ein Betriebsrat gewählt werden.
Der Betriebsrat besteht aus gewählten KollegInnen, die die Rechte und Interessen der ArbeitnehmerInnen vertreten. Ab fünf dauernd Beschäftigten ArbeitnehmerInnen kann ein Betriebsrat gewählt werden.