Der Gender Pay Gap (Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern) in Österreich ist mit 19,9 Prozent noch immer sehr hoch. Die Gewerkschaften arbeiten in den Kollektivvertragsverhandlungen daran, diesen zu schließen. Es braucht aber auch politische Bemühungen. Sieben Wege wie es gehen kann.
- Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen.
Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie braucht es hochwertige Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsangebote. Im Moment fehlt hier das Angebot. Nur jeder zweite Kindergarten in Österreich hat neun Stunden oder mehr am Tag geöffnet. Das sind zwar 95% der Wiener Kindergärten, aber nur 27% der Oberösterreichischen. Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann so nicht erreicht werden, die unbezahlte Betreuungsarbeit wird nach wie vor Großteils von Frauen geleistet. - Volle gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten
Die arbeitsrechtlich durch Kündigungs- und Entlassungsschutz abgesicherte Karenz dauert maximal bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Für dienstzeitabhängige Ansprüche im Beschäftigungsverhältnis wird gesetzlich nur ein geringer Teil angerechnet. Nämlich höchstens zehn Monate der ersten Karenz im Arbeitsverhältnis für die Bemessung der Kündigungsfrist, für die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und für das Urlaubsausmaß. In vielen Kollektivverträgen konnte durch den Einsatz von Gewerkschaften und engagierten BetriebsrätInnen eine Anrechnung über die gesetzliche Regelung hinaus erreicht werden, damit Kinder keine beruflichen Nachteile darstellen. Es fehlt aber die volle gesetzliche Anrechnung. - Höhere kollektivvertragliche Mindestgehälter
Um Gehälter gerade in Branchen, in denen viele Frauen beschäftigt sind, anzuheben braucht es höhere kollektivvertragliche Mindestgehälter. In den meisten Bereichen haben wir als Gewerkschaften schon die 1500 Euro Brutto umgesetzt, in vielen sind wir einen Schritt weiter und stehen bei 1700 Euro Brutto. Wir bleiben dran! - Einkommensgerechtigkeit im Unternehmen
Die 2011 eingeführten Einkommensberichte sind ein nützliches Werkzeug für BetriebsrätInnen. Unternehmen ab 150 MitarbeiterInnen müssen alle zwei Jahre eine anonymisierte Aufstellung über die Zahl der beschäftigten Frauen und Männer je Entlohnungsstufe und das durchschnittliche gesamte Entgelt getrennt nach Frauen und Männer erstellen. Die Qualität und Genauigkeit der Aufstellungen ist allerdings unterschiedlich und für die Nichteinhaltung bzw. fehlende Maßnahmen zur Gleichstellung gibt es keinerlei Sanktionen. Wir fordern daher ein Einkommenstransparenzgesetz nach internationalen Vorbild. - Ausdifferenzierung der Berufe
Die oft stereotype Berufswahl von Männern und Frauen muss weiter aufgebrochen werden. Dafür braucht es eine gendersensible und nicht Stereotype fördernde Pädagogik von Anfang an. Der Zugang von Mädchen und Burschen zu einer Vielfalt von Berufsgruppen muss ebenso gewährleistet sein, wie die Möglichkeit der individuellen Förderung in der Schule bzw. im Unernehmen oder der Universität. - Frauen und Männer sollen im Unternehmen auf allen Ebenen gleichmäßig verteilt vertreten sein.
Gibt es hier eine Schieflage, braucht es einen Frauenförderplan, um Mitarbeiterinnen aus- und weiterzubilden und auch für Führungsfunktionen aufzubauen. - Gewerkschaftliche Organisierung
Branchen mit hoher gewerkschaftlichen Organisierung und Kampfkraft können höhere Löhne durchsetzen. Daher gilt: Gewerkschaftsmitglied sein und die Kolleginnen organisieren bringt’s.