Betriebsräte sorgen für fairere Bezahlung

Bild: Adobe Stock, GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit

MitarbeiterInnen in Unternehmen mit Betriebsrat verdienen mehr als solche in Firmen ohne Betriebsrat. Zu diesem Schluss kommt nun eine Untersuchung der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA).

Für eine Studie im Auftrag der Arbeiterkammer zur Wirkung von Betriebsräten hat FORBA die Daten aus mehr als 1.000 Interviews, die im Rahmen der „European Working Conditions Survey“ mit unselbständig Erwerbstätigen in Österreich durchgeführt wurden, analysiert.

Die Gehaltsunterschiede ergeben sich nicht durch grundsätzlich höhere Löhne, erläutert Bettina Stadler von FORBA gegenüber der KOMPETENZ. „Es werden aber in Unternehmen mit Betriebsräten bestehende Regelungen wie die Abrechnung von Überstunden oder Erschwerniszulagen korrekter eingehalten“, sagt sie. So verdienen MitarbeiterInnen in Betrieben mit ArbeitnehmerInnenvertretung im Schnitt 1,5 Euro netto mehr pro Stunde als solche in Firmen ohne Betriebsrat. Gerechnet wurde hier allerdings quer über alle Branchen und Betriebsgrößen, wodurch sich ebenfalls noch Unterschiede in der Bezahlung ergeben. Unterm Strich bleibt aber: Wer durch einen Betriebsrat vertreten wird, verdient mehr.

Höhere Stundenlöhne mit Betriebsrat

Konkret beträgt das durchschnittlich Stundennettoeinkommen demnach quer durch alle Unternehmen 10,3 Euro. In Unternehmen mit Betriebsrat sind es 11,3 Euro, in solchen ohne 9,8 Euro. Unterschiede ergeben sich hier sowohl nach Branchen als auch nach Betriebsgröße. Im Produktionsbereich liegt das mittlere Nettostundeneinkommen bei 11,7 Euro, in produzierenden Betrieben mit Betriebsrat bei 11,9 Euro, in solchen ohne bei 11 Euro. Im Dienstleistungssektor wird die Arbeitsstunde im Schnitt mit netto 10 Euro entlohnt, in Betrieben mit Betriebsrat sind es 10,8 Euro pro Stunde, in solchen ohne 9,4 Euro.

„In Unternehmen mit Betriebsräten werden bestehende Regelungen wie die Abrechnung von Überstunden oder Erschwerniszulagen korrekter eingehalten“

Bettina Stadler, FORBA

Vergleicht man kleinere und größere Betriebe, ergibt sich folgendes Bild: In Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten beträgt das durchschnittliche Nettostundeneinkommen 10 Euro, wobei in Betrieben mit Betriebsrat 10,6 Euro bezahlt werden, in solchen ohne 9,6 Euro. In größeren Unternehmen – solche mit 250 oder mehr MitarbeiterInnen – liegt der durchschnittliche Nettostundenlohn bei 11,7 Euro. Wer in einem größeren Betrieb mit Betriebsrat arbeitet, erhält im Schnitt 11,9 Euro pro Stunde, in Betrieben ohne Betriebsrat werden dagegen nur 10,6 Euro netto bezahlt.

Die Interviews für die „European Working Conditions Survey“ wurden zwar schon 2015 geführt, die Auswertung und Veröffentlichung der Daten dauere aber an die zwei Jahre und es geben hier immer einen gewissen time lag, so Stadler. Die Wissenschafterin betont allerdings, dass sich die Situation in Österreich seitdem nicht wesentlich etwa durch neue gesetzliche Regelungen geändert habe.

MitarbeiterInnen in Betrieben mit ArbeitnehmerInnenvertretung verdienen im Schnitt 1,5 Euro netto mehr pro Stunde als solche in Firmen ohne Betriebsrat.
Bild: Adobe Stock, GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit

Was inzwischen neu gestaltet wurde, ist die Arbeitszeit – hier greift die von der türkis-blauen Regierung 2018 beschlossene Flexibilisierung, die den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche ermöglichte. Doch auch hier zeige sich, dass einerseits in den Herbstlohnrunden seitens der Gewerkschaften auf ausgleichende oder abfedernde Maßnahmen gepocht wurde. Als Beispiel nennt Stadler verpflichtende Pausen, wenn eine elfte oder zwölfte Arbeitsstunde zu leisten ist. Andererseits werden die in Kollektivverträgen enthaltenen Regelungen eben eher in Unternehmen mit Betriebsrat umgesetzt als in solchen ohne.

Wo es Konflikte gibt, wird eher ein Betriebsrat gegründet.

Das erklärt auch ein anderes Ergebnis der nun von FORBA vorgenommenen Auswertung der Daten der „European Working Conditions Survey“. Demnach gibt es in Unternehmen mit Betriebsrat mehr Konfliktpotenzial zwischen Führungsebene und MitarbeiterInnen als in solchen ohne ArbeitnehmerInnenvertretung. Was auf den ersten Blick irritiert, lässt sich auf den zweiten durchaus erklären. Das FORBA-Team habe hier mehrere Erklärungsansätze, erläutert Stadler. Einerseits werde ein Betriebsrat eher in Unternehmen gegründet, in denen es Probleme gebe. Andererseits seien MitarbeiterInnen durch Betriebsräte besser über ihre Ansprüche informiert und würden dann auch auf deren Umsetzung pochen. In Unternehmen ohne Betriebsrat würden Beschäftigte sich dagegen eher mit dem zufriedengeben, was ihnen ihre Vorgesetzten sagen.

Am Ende bleibt also auch hier die Erkenntnis: Wer von einem Betriebsrat vertreten wird, kann eher sicher sein, dass die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen von Unternehmensseite auch tatsächlich eingehalten werden. Denn Betriebsräte bringen insgesamt auch bessere Information über Gesundheit und Sicherheitsmaßnahmen in die Betriebe.

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