Was bringt eigentlich ein Betriebsrat?

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Ein Betriebsrat ist weit mehr als ein Gremium für Mitbestimmung – er ist ein
unverzichtbarer Garant für faire Arbeitsbedingungen, soziale Gerechtigkeit und demokratische Teilhabe im Unternehmen. Zahlreiche Studien und Praxisbeispiele belegen: Wo ein Betriebsrat aktiv ist, profitieren nicht nur die Beschäftigten,
sondern auch die Unternehmen.

Betriebsrät:innen verhandeln Betriebsvereinbarungen, wachen über die Einhaltung von Kollektivverträgen und setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen ein. Dier Betriebsrat bieten Schutz bei Kündigungen, begleiten Umstrukturierungen und vertreten die Interessen der Belegschaft gegenüber der Geschäftsführung.

Konkret bedeutet das für die Beschäftigten, dass ihre Stimme gehört wird. Sie ermöglichen ihnen, bei Entscheidungen mitzuwirken, die ihren Arbeitsalltag betreffen, wie etwa bei der Gestaltung von Arbeitszeiten oder Sicherheitsmaßnahmen.

Diese Mitbestimmung zeigt Wirkung: Beschäftigte mit Betriebsrat sind seltener in prekären Arbeitsverhältnissen und verfügen über höhere Einkommen. Sie absolvieren außerdem häufiger Aus- und Weiterbildungen und erhalten öfter Bonuszahlungen. Das erleichtert die Möglichkeit einer Qualifizierung für weitere Positionen mit einer dementsprechenden Einkommenssteigerung.

Höhere Einkommen

Besonders in den unteren Einkommensstufen offenbart sich ein eklatanter Unterschied: Geben 25 Prozent der Arbeitnehmer:innen ohne Betriebsrat an, ein Netto-Einkommen unter 1.500 Euro zu erhalten, sind es bei Vorhandensein eines Betriebsrats nur 15 Prozent.

Laut einer Befragung des Sozialforschungsintituts IFES fühlen sich Beschäftigte mit Betriebsrat besser informiert: 51 Prozent sagen, sie wissen gut oder sehr gut über ihre Rechte und Pflichten in der Arbeitswelt Bescheid, während sich von den Beschäftigten, in deren Unternehmen es keinen Betriebsrat gibt, nur 38 Prozent gut infomiert fühlen.

30 Prozent der Beschäftigten mit Betriebsrat sind zufrieden mit den betrieblichen Sozialleistungen, bei jenen ohne Betriebsrat sind es nur 24 Prozent. Außerdem werden in Betrieben mit Betriebsrat wesentlich häufiger Maßnahmen zur Verringerung psychischer Belastungen gesetzt.

Mehr Weiterbildung

Noch deutlicher ist der Unterschied bei der betrieblichen Weiterbildung: Fast 70 Prozent der Beschäftigten mit Betriebsrat geben an, dass sie mit den Möglichkeiten zur betrieblichen Weiterbildung zufrieden sind. Ohne Betriebsrat sind nur rund 50 Prozent mit dem Weiterbildungsangebot ihrer Arbeitgeber zufrieden.

Auch Unternehmen profitieren

Doch nicht nur Beschäftigte, auch Unternehmen profitieren von einem engagierten Betriebsrat. Zufriedene Mitarbeiter:innen sind produktiver. Gerade Betriebsrät:innen können dazu beitragen, indem sie Anliegen ernst nehmen und Lösungen finden. Zudem erleben Unternehmen mit einem Betriebsrat oft weniger Fluktuation, was Kosten für die Rekrutierung und Einarbeitung spart.

Ein weiterer Vorteil ist die verbesserte Kommunikation zwischen Führungsebene und Belegschaft. Der Betriebsrat fungiert als Bindeglied, fördert ein besseres Verständnis der Unternehmensziele und stärkt die Identifikation der Mitarbeiter:innen mit dem Unternehmen.

Nicht zuletzt hilft der Betriebsrat dem Unternehmen, rechtliche Vorschriften einzuhalten und senkt so das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Kosten.

All das zeigt: Von einem Betriebsrat profitiert jede Seite.

Der Weg zur Betriebsratswahl

Eine Betriebsratswahl kann durchgeführt werden, wenn mindestens fünf stimmberechtigte Arbeitnehmer:innen im Betrieb beschäftigt sind. Der Arbeitgeber muss nicht um Erlaubnis gefragt werden und darf die Wahl nicht behindern.

Wenn du selbst überlegst, einen Betriebsrat bei dir im Unternehmen zu gründen, dann wende dich am besten direkt an unsere Rechtsberatung. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt.

Übrigens, wenn du als Betriebsrät:in kandidieren willst, kannst du vom Arbeitgeber nicht mehr so einfach gekündigt werden. Dieser besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt, sobald deine Absicht zu kandidieren offenkundig wird, und gilt vom Zeitpunkt der Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes bis zum Ablauf der Frist zur Anfechtung der Wahl.

Ohne Betriebsrat kein Sozialplan

In Krisenzeiten zeigt sich besonders deutlich, wie wichtig ein Betriebsrat für die Beschäftigten ist. Der Betriebsrat kann die Unternehmensführung dazu auffordern, Verhandlungen über einen Sozialplan aufzunehmen, sobald bekannt wird, dass Maßnahmen geplant sind, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben könnten. Denn ohne Betriebsrat kann kein Sozialplan vereinbart werden.

Weigert sich ein Betriebsinhaber, in Verhandlungen mit dem Betriebsrat zu treten, hat dieser die Möglichkeit, vor der Schlichtungsstelle beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einen Sozialplan zu erzwingen.

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