Virtual Reality am Arbeitsplatz

Photo by Eddie Kopp on Unsplash

Eine Brille, die Daten einer Maschine ausliest und bei der Reparatur anleitet. Ein Handschuh, der angibt, wo im Lager ein bestimmtes Teil zu finden ist. Wearables, also anziehbare Computer, halten in Form von Arbeitsutensilien Einzug in den ganz normalen Arbeitsalltag.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten von Wearables

Vor sechs Jahren wurden erstmals Smart Glasses einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Max und Maximiliane Mustermann sollten ihren Alltag durch Brillen mit Kamera, Suchfunktion, Navigation und noch ein paar Extras bereichern – stellte sich google vor. Um diese google glasses ist es mittlerweile wieder relativ ruhig geworden, VirtualReality sind den meisten Menschen wohl eher aus der Welt der Spielkonsolen vertraut. Doch es betraten in den letzten Jahren die HoloLense von Microsoft oder die verschiedenen Smart Glasses von Ubimaxx die Bühne. Sie werden in der Arbeitswelt eingesetzt.

Die ÖBB setzt Smart Glasses bei ihren Postbussen ein, sodass die Kollegen von er Inspektion nun beide Hände zum Arbeiten frei haben. In der Medizin, wo derzeit am meisten mit der Technologie gearbeitet wird, wird mit Hilfe von Smart Glasses recherchiert, sterilisiert und operiert.

Die Industrie jubelt, dass ihre Servicezeiten durch Smart Glasses kürzer werden, die Angebote nun noch weniger an Orte gebunden sind und last but not least der Absatz dieser Technologie steigen wird.

Smarte Brillen mit eingebauter Kamera, die bei medizinischen Eingriffen in Echtzeit genaueste Bilder aus dem Körperinneren liefern, oder Handschuhe mit Sensorik und Scannern, die den Lagerarbeiter*innen unnötige Wege ersparen, all das kann die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit unterstützen, kann helfen einzelne Arbeitsschritte besser zu koordinieren und kann Expert*innen hinzuziehen, ohne das diese physisch anwesend sein müssen. Mitunter soll das Tragen von Smart Glasses bei der Arbeit auch die Körperhaltung verbessern.

Die Wearables haben jedoch auch eine Kehrseite. Smarte Brillen, Smarte Handschuhe & Co sind „ausbaufähig“; sie können die Arbeitsleistung kontrollieren, das Verhalten der Kolleg*innen überwachen, die Arbeitsgeschwindigkeit vorgeben, die Beschäftigten untereinander in Echtzeit vergleichen, Klopausen berechnen (Anm; dies ist eine rein hypothetische Erfindung der Autorin) und nebenbei die Umgebung mit erfassen und vermessen.

Wearables sind Betriebsvereinbarungspflichtig

Die meisten Wearables werden eingesetzt, um einzelne Arbeitsschritte genau vorzugeben (z.B. die Reparatur einer Produktionsmaschine) und gegebenenfalls hilfreich einzugreifen (z.B. per Ferndiagnose die passende Reparaturmaßnahme vorgeben). Wearables können jede Menge Daten erfassen (z.B. Bilder der Fehlerquelle direkt aus der Maschine an eine*n Expert*in übertragen aber auch die Kolleg*innen filmen, die sich gerade zufällig in der Umgebung aufhalten). Generell nehmen Wearables eine Menge personenbezogener Daten direkt am Menschen auf (z.B. Stimmlage, Schnelligkeit von Bewegungen, etc.), da sie eng am Körper getragen werden und einen Großteil der Arbeitszeit mitgeführt werden (müssen?). So entsteht eine sehr intensive Kontrollmöglichkeit, die die Menschenwürde berührt. Derartige Instrumente bedürfen somit der Zustimmung durch den Betriebsrat, also den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gemäß § 96 Absatz 1 Ziffer 3 Arbeitsverfassungsgesetz.

Zu klären ist…

  • …der Zweck der Anwendung; z.B. Reparatur, Unterstützung.
  • …welche Daten personenbezogen erfasst werden; z.B. die individuellen Einstellungen der Smart Glasses, die
  • …was ausgewertet wird? z.B. Dauer der Reparatur
  • …wann die Daten wieder gelöscht werden.
  • …welche Einsichtsrechte bestehen; Wer liest was mit? Erhält der Hersteller der Wearables bestimmte Daten? Wenn ja, welche?
  • …ob die betroffenen Kolleg*innen ausreichend geschult wurden und eine kompetente Ansprechperson für allfällige Nachfragen, Fehlermeldungen, Ausfälle, und Ähnliches zur Verfügung steht
  • …welcher Ausgleich für die gesundheitlichen Belastungen , die das Tragen von Wearables mit sich bringt (z.B. Beanspruchung der Nackenmuskulatur durch das zusätzliche Gewicht, Beanspruchung des Auges durch das Einblenden von virtuellen Bildern, etc.), geschaffen wird (z.B. gratis Angebot von Supervision, Freizeittage, bessere ärztliche Angebote, etc.)

Auszuschließen ist…

  • …eine Leistungserfassung oder daraus abgeleitete Maßnahmen, die die Lohngestaltung oder eine Mitarbeiter*innenbeurteilung betreffen.
  • … Rankings aus denen hervorgeht, wer wann wo am schnellsten, effizientesten, kostengünstigsten gearbeitet hat – schon gar nicht in Echtzeit
  • … die Erfassung und Auswertung von nicht zweckmäßigen Daten wie beispielsweise der Umgebung („Beifang“)
  • …eine Reduzierung des Personalstands als Auswirkung des Wearable-Einsatzes.

Diese kurze Liste ist nur ein Anfang und bildet die Grundlage für eine Betriebsvereinbarung. Am besten, man setzt sich mit dem / der betriebsbetreuenden Sekretär*in aus der GPA-djp zusammen und erstellt eine Liste mit Fragen, die genau auf den Betrieb und das dort eingesetzte Wearable abgestimmt ist.

Was mitunter praktisch und süß aussieht, muss nicht auch gut schmecken… Mitunter hilft es, sich die Kostenfrage zu stellen um festzustellen, ob Wearables im Betrieb tatsächlich eingeführt werden sollen. Und auf jeden Fall hilft es, die genaue Zusammensetzung und Wirkung zu kennen, bevor man in den Muffin beißt…

Der Beitrag ist erstmals am 13. 12. 2019 am Blog http://arbeitundtechnik.gpa-djp.at/ erschienen.

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