Ausgleichszulage

Die Ausgleichszulage sichert PensionistInnen im Inland ein Mindesteinkommen. Wenn das Gesamteinkommen (Bruttopension, sonstige Nettoeinkünfte und eventuelle Unterhaltsansprüche) einen bestimmten Betrag – den so genannten Ausgleichszulagenrichtsatz – nicht erreicht, kann die Ausgleichszulage beantragt werden. Berücksichtigt wird dabei das gesamte Familieneinkommen. Eine gesetzliche „Mindestpension“ gibt es in Österreich nicht!

Synonyms:
Mindestpension, Ausgleichszulagenrichtsatz