Faktencheck: Zuwanderung

Die Auswirkungen der Arbeitsmarktöffnung sind nur gering. (Bild: Bildagentur Waldhäusl / Roessler Andreas)
Die Auswirkungen der Arbeitsmarktöffnung sind nur gering. (Bild: Bildagentur Waldhäusl / Roessler Andreas)

Die KOMPETENZ unterzieht die wichtigsten Argumente der Rechtspopulisten einem Faktencheck.

Nicht zuletzt bedingt durch die Volksabstimmung in der Schweiz, in der sich die Mehrheit der Teilnehmenden für eine Begrenzung der Zuwanderung ausgesprochen haben, wittern in ganz Europa rechtspopulistische Kräfte Morgenluft und haben bereits angekündigt, bei den kommenden Wahlen zum europäischen Parlament dieses Thema in den Mittelpunkt der Wahlauseinandersetzung zu stellen. Hier die wichtigsten Behauptungen im Faktencheck:

Behauptung: Österreich ist kein Zuwanderungsland!

Faktencheck: Wanderbewegungen prägen die österreichische Geschichte. Auf Phasen, in denen mehr Österreicherinnen und Österreicher das Land verließen, folgten Phasen, in denen es zu mehr Zuwanderung gekommen ist. Gerade in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts kam es zu vermehrter Zuwanderung. In dieser Phase konnte Österreich seine Position als eine der führenden Wirtschaftsnationen ausbauen. Die aktuellen statistischen Daten zeichnen folgendes Bild: Im Jahr 2012 wanderten 140.00 Menschen nach Österreich ein, zugleich verließen 96.600 Personen das Land – das bedeutet eine Nettozuwanderung von 43.800 Personen. Etwa ein Drittel der Einwanderung erfolgt aus der EU. Spitzenreiter dabei sind Ungarn und Deutschland. Nur knapp die Hälfte der eingewanderten Personen bleiben länger als fünf Jahre in Österreich.

Behauptung: Durch die Arbeitsmarktöffnung strömen unkontrolliert neue Menschenmassen ins Land und belasten die Situation am Arbeitsmarkt!

Faktencheck: Konkret betrifft dies aktuell die 2007 der EU beigetretenen Länder Rumänien und Bulgarien, deren BürgerInnen ab 1.1.2014 uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhielten. Österreich hat dabei die maximale Übergangsfrist in Anspruch genommen. Eine aktuelle Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) und des Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche kommt zu dem Schluss, dass die Auswirkungen der Arbeitsmarktöffnung marginal sein werden, da der erhebliche Teil der Migration aus Bulgarien und Rumänien nach Österreich bereits in den Jahren 2007 bis 2013 mit arbeitsmarktbehördlicher Berechtigung stattgefunden hat. Die Arbeitslosenquote wird sich durch diese Maßnahme um 0,03 Prozent erhöhen, das BIP steigt um ca. 1 Prozent. Mit der rechtzeitigen Einführung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes ist Österreich zudem auf das Ende der Übergangsfristen gut vorbereitet. Durch dieses Gesetz wird dafür Sorge getragen, dass kollektivvertragliche Standards eingehalten werden und Lohndumping geahndet wird. Dazu gehört auch Unterstützung von Beschäftigten, die nicht korrekt entlohnt oder illegal beschäftigt wurden. Eine Unterbindung von Schwarzarbeit liegt im Interesse der inländischen ArbeitnehmerInnen genauso wie jener UnternehmerInnen, die sich an geltende Gesetze halten.

Behauptung: MigrantInnen belasten den österreichischen Sozialstaat über Gebühr. Es kommt zu neuen Formen des Sozialtourismus!

Faktencheck: Grundsätzlich sei einmal gesagt, dass die öffentlichen Haushalte durch Zuwanderung profitieren. Eine OECD-Studie über die fiskalischen Auswirkungen von Zuwanderung zeigt, dass diese Haushalte zwischen 2007 und 2009 jährlich im Schnitt 2.400 Euro zur Staatskasse beitragen (Berücksichtigt wurden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, abzüglich der Transferzahlungen). Zur aktuell aufgeflammten Diskussion über sogenannten Sozialtourismus (Inanspruchnahme der Mindestsicherung und Ausgleichszulage) durch EU-BürgerInnen folgende Fakten: Ein längerer Aufenthalt in einem anderen Staat ist an Bedingungen geknüpft, wie dass man als ArbeitnehmerIn bzw. Selbstständiger tätig ist oder für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Gerade diese Bedingungen haben zur Folge, dass für diese Personen kein Bedarf an Inanspruchnahme der Sozialhilfe vorliegt. Nur in Ausnahmefällen kann unter Vorliegen bestimmter persönlicher Umstände ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Ein genereller Anspruch auf Sozialhilfe besteht jedenfalls nicht. Eine Ausgleichszulage bei niedriger Pension gebührt nur bei rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. Zur Prüfung des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland werden umfangreiche Erhebungen der Pensionsversicherungsanstalt durchgeführt. Ende 2011 wurde an 889 Personen eine Ausgleichszulage ausbezahlt, die ausländische Leistungen beziehen. Der größte Teil davon, nämlich 424, beziehen eine Leistung in Deutschland. Im Übrigen nehmen auch österreichische Pensionsbezieherinnen diese Leistungen im Ausland in Anspruch.

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