Im Herbst 2015 einigten sich die Sozialpartner der Metallindustrie auf ein neues flexibles Arbeitszeitmodell. Die Details dieses Jahresarbeitszeitmodells wurden im Juni finalisiert.
Für die Anwendung des neuen Modells ist eine Betriebsvereinbarung notwendig. Innerhalb eines bestimmten Rahmens kann die Normalarbeitszeit in einem bestimmten Durchrechnungszeitraum flexibel so verteilt werden, dass sie im Durchschnitt 38,5 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Die Grenzen der Normalarbeitszeit mit 9 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche bleiben jedoch gewahrt. Außerdem wurde die Möglichkeit geschaffen, Zeitguthaben mehrjährig anzusammeln. Ebenso wurde eine entsprechende Regelung für die Schichtarbeit getroffen. Wichtig ist festzuhalten, dass das Modell nicht mit Gleitzeit kombinierbar ist.
Vorteile für Beschäftigte
Neben einem Mehr an Flexibilität für die Unternehmen bei schwankender Auftragslage bietet das Modell auch Vorteile für die Beschäftigten, um ihre Arbeitszeit individuell mitzugestalten. So haben einzelne ArbeitnehmerInnen die Wahlmöglichkeit, sich nach Ende der Durchrechnung für Geld (50 Prozent Zuschlag) oder mehr Freizeit (67 Prozent Zuschlag) zu entscheiden. Die vereinbarten Zeitzuschläge werden dafür auf einem eigenen Zuschlagskonto gesammelt. Eine wichtige Verbesserung für die Beschäftigten ist auch ein Anspruch auf Altersteilzeit. Dieser gilt für ArbeitnehmerInnen im neuen Modell und gewährleistet, dass vorhandene Zeitguthaben im Rahmen von Altersteilzeit verbraucht werden können.
Das neue Zeitkontenmodell ist vorläufig bis 30. Juni 2019 befristet, um einen Erprobungszeitraum zu haben und gegebenenfalls Adaptierungen vornehmen zu können.
Lebendige Sozialpartnerschaft
„Die Einigung ist sicher ein kräftiges Lebenszeichen einer lebendigen arbeitsfähigen Sozialpartnerschaft. Alle jene, die aufgrund der Einigung meinen, dies sei nun ein Freibrief oder Signal für die Einführung eines Zwölfstundentages im Gesetz, müssen wir enttäuschen. Das Modell ist auf die Metallindustrie zugeschnitten und auch nicht einfach auf andere Branchen übertragbar. Generell gilt für Regelungen der Arbeitszeit: Ohne vernünftige Verbesserungen für die Beschäftigten, etwa einer Verkürzung der Arbeitszeit, wird es keine Einigungen mit uns geben. Für eine Flexibilisierung, die nur auf Kosten der Beschäftigten geht, stehen wir nicht zur Verfügung“, bringt es der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der GPA-djp Alois Bachmeier auf den Punkt.