Gemeinsam gegen Ausbeutung

Die UNDOK-Anlaufstelle berät ArbeitnehmerInnen aus Nicht-EU-Staaten, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus oder keine Arbeitserlaubnis haben. Foto: Adamgregor | Dreamstime.com
Die UNDOK-Anlaufstelle berät ArbeitnehmerInnen aus Nicht-EU-Staaten, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus oder keine Arbeitserlaubnis haben. Foto: Adamgregor | Dreamstime.com

Wer nur über einen eingeschränkten – oder gar keinen – Zugang zum Arbeitsmarkt verfügt, wird leicht vom Arbeitgeber ausgebeutet.

Mahsa R.* kommt aus dem Iran. Seit 2013 studiert die 26-Jährige in Wien. Um ihr Leben zu bestreiten, nutzt sie die Möglichkeit für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Bei ihrem letzten Job kam allerdings bald das böse Erwachen: 730 Euro monatlich waren ihr von dem Lokalbesitzer, für den sie als Kellnerin werkte, zugesagt worden. „Aber er hat mir dann viel weniger bezahlt.“ Nach einigen Monaten blieb die Bezahlung überhaupt aus. Und Weihnachts- und Urlaubsgeld hat die Studentin in den elf Monaten, die sie in dem Lokal tätig war, überhaupt nie gesehen. Eine Arbeitskollegin riet ihr schließlich, die UNDOK-Anlaufstelle aufzusuchen. Hier erreichte man nicht nur eine Nachzahlung all dessen, was Mahsa R. von Rechts wegen zustand – hier deckte man auch auf, dass der Arbeitgeber nicht, wie er verpflichtet wäre, beim AMS um eine Beschäftigungsbewilligung angesucht hat.

Keine Beschäftigungsbewilligung

Im Fall der iranischen Studentin ging das nun glimpflich aus. Ein Architekturstudent, ebenfalls aus einem Nicht-EU-Staat, der in der Gastronomie jobbte, dann aber die Möglichkeit erhielt, in einem Architekturbüro zu arbeiten, hatte weniger Glück, wie Sandra Stern von der UNDOK-Anlaufstelle erzählt. „Als das Architekturbüro um Beschäftigungsbewilligung ansuchte kam heraus, dass das der vorherige Arbeitgeber nicht getan hatte. Nun wurde der Student für ein Jahr für den österreichischen Arbeitsmarkt gesperrt. Hier werden Arbeitnehmer bestraft, wenn Arbeitgeber etwas falsch machen.“

Die UNDOK-Anlaufstelle in Wien gibt es seit zwei Jahren – sie ist ein Kooperationsprojekt von Gewerkschaften, Arbeiterkammer, dem ÖGB und NGOs aus dem fremden- und asylrechtlichen Bereich. Zuvor hatten AktivistInnen immer wieder darauf hingewiesen, dass es eine Schnittstelle zwischen Arbeits- und Sozialrecht einerseits sowie Fremden- und Asylrecht andererseits brauche, so Stern. Unter undokumentierter Arbeit versteht man all jene Arbeitsverhältnisse, bei denen kein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt vorliegt und in der Folge oft in irgendeiner Form Papiere fehlen: Bei manchen ist es der fehlende Aufenthaltstitel, bei anderen der nicht vorhandene Zugang zum Arbeitsmarkt, wieder andere werden vom Arbeitgeber nicht bei der Sozialversicherung angemeldet.

Vor allem Gastgewerbe, Tourismus und Bau betroffen

Die GPA-djp ist eine der GründungshelferInnen der Anlaufstelle. Momentan seien von undokumentierter Arbeit vor allem Beschäftigte in den Branchen Gastgewerbe, Tourismus und Bau betroffen, sagt Christoph Sykora von der GPA-djp. „Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass künftig mehr Betroffene in unseren Organisationsbereich fallen.“ Als Beispiel nennt er den Handel – abseits der großen Ketten, die sich an die rechtlichen Vorgaben halten. „Außerdem ist es einfach wichtig für eine Gewerkschaftsbewegung, dass sie sich für die Beschäftigten einsetzt, die unter dem höchsten Ausbeutungsdruck stehen.“ Das komme am Ende allen Beschäftigten zugute, da so Lohndumping ein Riegel vorgeschoben werde.

In Österreich gibt es derzeit 28 Aufenthaltstitel – davon hat man mit fünf einen offenen Zugang zum Arbeitsmarkt, bei 23 dagegen entweder nur einen beschränkten oder gar keinen, beschreibt Stern die aktuelle Rechtslage. Nicht-EU-BürgerInnen sind darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung beantragt (was er allerdings – siehe oben – oft zwar zusichert, aber nicht macht). Der Arbeitgeber selbst dürfe so eine Bewilligung gar nicht selbst beantragen. Das schaffe eine enorme Abhängigkeit – und führe eben nicht selten dazu, dass ArbeitnehmerInnen nicht das erhalten, was ihnen zusteht. „Es wird ihnen erzählt, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld nur für Christen ist, zum Beispiel.“ Insgesamt zeige die Erfahrung von UNDOK, dass „die meisten Leute nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Bei anderen fehlt wieder die Anmeldung beim AMS“, so Stern.

Die UNDOK-Anlaufstelle bietet hier eine niederschwellige Beratung in vielen Sprachen – von Arabisch über Türkisch bis zu Bosnisch-Kroatisch-Serbisch. Der Vorteil: Man habe nicht das Gefühl, es mit einer Behörde zu tun zu haben, betont Sykora. So falle die Sorge weg, dass möglicherweise unerlaubte Beschäftigung auch zum Verlust des Aufenthaltsrechts führe. Und die Erfahrung von UNDOK zeige, „dass es eben nicht in jedem Fall so ist, dass man ein Risiko bezüglich des Aufenthaltsrechts hat, wenn man sich wehrt“, sagt Stern. „Das hat uns positiv überrascht.“ Aber natürlich gebe es auch Fälle, in denen Menschen abgeraten werde, etwas zu unternehmen.

Keine Zahlen, nur Schätzungen

Wie viele Menschen in Österreich undokumentiert arbeiten, darüber gibt es weder Zahlen noch Schätzungen. Mit den aktuellen Fluchtbewegungen werde sich das Problem aber sicher verschärfen, so Sykora. Die UNDOK-Anlaufstelle hat nun aus ihren bisherigen Erfahrungen sechs politische Forderungen abgeleitet, um die Situation der Betroffenen zu verbessern.

„Wer rechtmäßig in Österreich lebt, soll Zugang zum Arbeitsmarkt haben“, lautet die erste. Die unterschiedlichen Einschränkungen führen nach Ansicht Sterns dazu, dass Menschen mit eingeschränktem Zugang ausgebeutet werden. Da würden Mindestgehälter nicht eingehalten, der vereinbarte Lohn werde nicht bezahlt, exzessive Arbeitszeiten verlangt, aber auch ArbeitnehmerInnenschutzstandards nicht eingehalten.

Beweislast beim Arbeitgeber

Die weiteren UNDOK-Forderungen: Momentan ist es schwer, ein Arbeitsverhältnis nachzuweisen (etwa durch persönliche Arbeitszeitaufzeichnungen). Es wäre daher wünschenswert, wenn umgekehrt der Arbeitgeber nachweisen müsste, dass der Betroffene nicht bei ihm gearbeitet habe (Beweislastumkehr). Arbeitsrechtliche Verfallsfristen sollten auf drei Jahre ausgedehnt werden (in vielen Branchen beträgt diese Frist derzeit nur drei Monate). Weiters wünscht sich UNDOK, dass der Aufenthalt während eines arbeitsrechtlichen Verfahrens nicht aufgehoben werden darf. ArbeitnehmerInnen sollten zudem Parteienstellung im Verfahren um die Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung erhalten (um hier nicht völlig dem Arbeitgeber, der sich davor drückt, ausgeliefert zu sein). Und schließlich dürfen nach Ansicht Sterns undokumentiert Arbeitende nicht dafür bestraft werden, wenn der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt (wie im Fall des Architekturstudenten).

Mehr Info: www.undok.at                

*Name von der Redaktion geändert

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