Gold Plating-Liste: WKÖ und IV für Einschränkung des Insolvenzschutzes der ArbeitnehmerInnen

Bild: ra2studio, Fotolia.com
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Derzeit haben ArbeitnehmerInnen einen gesicherten Anspruch auf das Einkommen der letzten 6 Monate, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Geht es nach IV und WKÖ soll sich dieser Anspruch auf 3 Monate reduzieren.

Bereits im Regierungsprogramm findet sich das Ziel der Vermeidung von Gold Plating. Damit ist die nationale Übererfüllung von durch EU-Recht vorgebebenen Mindeststandards gemeint. Vor kurzem ist eine „Liste des Grauens“ publik geworden, in der die Interessenvertretungen der Arbeitgeber (WKÖ und IV) dem Justizministerium knapp 500 Punkte meldeten, bei denen sie eine Übererfüllung durch nationales Recht sehen. Neben dem Wunsch nach Absenkung der Standards im Bereich der Arbeitszeit, dem Urlaub, dem Mutterschutz sowie der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping findet sich auch das Begehren die Absicherung der ArbeitnehmerInnen bei Insolvenz des Arbeitgebers zu schmälern.

Insolvenzschutz für ArbeitnehmerInnen
Wird der Arbeitgeber insolvent, sind die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen gesichert. Das ist im Insolvenzentgeltsicherungsgesetz (IESG) geregelt. Die ArbeitnehmerInnen erhalten Insolvenz-Entgelt für laufende Entgelte (also Löhne, Gehälter, Überstunden etc.), die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sowie eine allfällige Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung. Es sind Einkommen bis ca. 10.000 EUR monatlich geschützt (doppelte ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, 2018 monatlich 10.260 Euro). Die Auszahlung erfolgt durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Gesichert sind die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die innerhalb der letzten 6 Monate vor der Insolvenzeröffnung oder 6 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses fällig waren.

Forderungen von IV/WKÖ
In der angesprochenen Liste der Grauslichkeiten verweisen WKÖ und IV darauf, dass die Insolvenz-Richtlinie nur mind. 3 Monate als Sicherungszeitraum ebenso wie betragsmäßige Einschränkungen vorsehe. Bei zweiterem ermögliche sie eine Beschränkung auf eine – in der Richtlinie nicht näher definierte – „soziale Schwelle“. Diese beiden Punkte führen zu einer „Belastung durch Kosten“. Was in diesem Zusammenhang nicht erwähnt wird, ist, dass es sich bei diesen „Kosten“ um Löhne/Gehälter handelt, auf welche die betroffenen ArbeitnehmerInnen einen Anspruch haben, die sie also bereits durch ihre Arbeitsleistung erwirtschaftet haben. Hier also von zusätzlichen Kosten zu sprechen kann man durchaus nur als zynisch bezeichnen.
Der IEF wird durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Der Beitragssatz beträgt im Moment 0,35% (auf das Bruttoentgelt). 2007 war dieser Satz noch doppelt so hoch, d.h. es hat für die Arbeitgeber in diesem Bereich in den letzten Jahren bereits eine starke Kostensenkung stattgefunden.

Weiterer Wunsch an die Regierung
Ein Punkt, der sich auch auf der erwähnten Liste befindet, nämlich die Ausweitung der Höchstarbeitszeiten, wurde von der Regierung bereits Anfang Juli beschlossen: ab September werden die zulässigen Höchstarbeitszeiten stark erweitert, und zwar auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden in der Woche.

Eine Einschränkung des im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers gesicherten Zeitraums ist in Zusammenhang mit den beschlossenen Änderungen im Bereich der Arbeitszeit besonders kritisch. Denn es wurde nun die Möglichkeit geschaffen bei Durchrechnungsmodellen Zeitguthaben mehrmalig zu übertragen. Auf der einen Seite zuzulassen, dass Zeitguthaben in die nächsten Jahre (zuschlagsfrei) übertragen werden können, und auf der anderen Seite den gesicherten Zeitraum zu verringern, führt zu einer Absenkung des Insolvenzschutzes für ArbeitnehmerInnen. Der Insolvenzschutz ist jedoch keine Sozialleistung, sondern gewährleistet die Abgeltung von bereits erbrachten Arbeitsleistungen und bestehenden Ansprüchen, welche der Arbeitgeber eben noch nicht bezahlt hat. ArbeitnehmerInnen, die wegen der Pleite ihres Arbeitgebers ihren Job verlieren, auch noch um die Bezahlung ihrer bereits erbrachten Arbeitsleistungen zu bringen, ist letztklassig. Die GPA-djp wird dies massiv bekämpfen und steht auf der Seite der Betroffenen.

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