Familienbonus oder der unterschiedliche Wert der Kinder

Quelle: Familienbonusrechner des BMF, Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer
Quelle: Familienbonusrechner des BMF, Grafik: GPA-djp Öffentlichkeitsarbeit, Lucia Bauer

Mit 1. Jänner 2019 tritt der Familienbonus in Kraft. Allerdings werden nicht alle Familien profitieren. Die Höhe es Familienbonus hängt vom Einkommen ab.

Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag. Er reduziert die Steuerlast um bis zu 1500 pro Kind und Jahr. Das bedeutet, dass nicht alle Familien in den Genuss dieser Förderung kommen werden. Wer weniger als 1500 Euro Steuern zahlt, kann den Familienbonus nicht voll ausschöpfen. Wer unter der Steuergrenze verdient, wäre ursprünglich ganz leer ausgegangen. Nach heftigen Protesten, wurde schließlich für AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen ein Kindermehrbetrag von 250 Euro pro Kind und Jahr eingeführt, der von der Steuerleistung unabhängig ist. Keinen Bonus oder Mehrbetrag erhalten Arbeitslose oder MindestsicherungsbezieherInnen. Konkret alle, die pro Jahr mehr als 330 Tage Arbeitslosengeld, Notstandhilfe oder Mindestsicherung bezogen haben.

Es werden also gezielt ärmere Familien und deren Kinder gegenüber besserverdienenden benachteiligt. Das steht klar im Widerspruch zum Prinzip, dass familienpolitische Leistungen die Startchancen aller Kinder verbessern sollten.

Auch für jene, die den Familienbonus in der vollen Höhe ausnutzen können, ist die Entlastung niedriger als von der Bundesregierung dargestellt. Denn gleichzeitig mit der Einführung des Familienbonus werden die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten und der Kinderfreibetrag abgeschafft.

Links:

Familienbonusrechner

Antrag auf Berücksichtigung des Familienbonus durch den Arbeitgeber

 

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