Hitze am Arbeitsplatz

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Der Sommer ist in Österreich angekommen und mit ihm die erste Hitzewelle des Jahres. Die hohen Temperaturen gefährden auch die Gesundheit am Arbeitsplatz.

Mehr über deine Rechte bei Hitze, findest du im Faktencheck: Hitze am Arbeitsplatz

Aufgrund des Klimawandels sind extreme Temperaturrekorde keine Seltenheit mehr. Gleichzeitig kühlt es selbst in der Nacht nicht mehr unter 20°C ab (sogenannte Tropennächte) und die Erholung im Schlaf ist nicht mehr vollständig gegeben. Die belastenden Temperaturen plagen uns aber nicht nur zu Hause. Sie können unsere Gesundheit am Arbeitsplatz gefährden, sowie Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit mindern. Die „Hundstage“ führen zu einer geringeren Arbeitsleistung, zu sinkender Arbeitsqualität und zu einer Zunahme der Fehlerhäufigkeit in Verbindung mit einem höheren Unfallrisiko. Daher fordert die Gewerkschaft GPA notwendige Schritte, um alle Arbeitsplätze klimafit zu machen.

Besonders betroffen von der Hitzewelle sind Tätigkeiten mit schwerer körperlicher Belastung, die im Freien stattfinden. Für Bauarbeiter (und für Zimmerer, Gipser, Dach­decker, Pflasterer und Gerüster) gilt seit 1.5.2019, dass bei Außentemperaturen von 32,5°C Alternativarbeitsplätze gefunden werden müssen oder die Tätigkeit eingestellt wird. Hitze ist im Sinne des Bauarbeiter-Schlecht­wetter­entschädigungs­gesetzes als Schlechtwetter zu werten und wird von der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) auch als solches entschädigt. Folgen drei Stunden mit über 32,5°C so ist der ganze Tag als Schlechtwetter zu betrachten. Die durch die Hitze entfallenen Arbeitsstunden werden mit Schlechtwederentschädigung vergütet.

Es war ein Etappensieg der letzten KV-Verhandlungen, den Hitzewert von 35°C auf 32,5°C zu senken. Das Ziel muss aber sein, dass bereits bei 25°C der Arbeitgeber technische und organisatorische Schutzmaßnahmen treffen muss, um eine Gesundheitsgefährdung von ArbeitnehmerInnen abzuwenden. Zu solchen Maßnahmen zählen etwa mobile oder fixe Beschattung, kühlere Arbeitsbereiche bzw. Ersatzarbeitsplätze und eine Arbeitszeitbegrenzung auf maximal acht Stunden.

Hitze und UV-Strahlung stellen eine besondere Belastung fürs Arbeiten im Freien dar. Extreme Hitze, insbesondere in Kombination mit schweren körperlichen Tätigkeiten, kann zu Hitzekollaps, Hitzeschlag oder gar zum Tod führen. Das erhöhte Hautkrebsrisiko durch direkte UV-Strahlung schlägt sich auch in der Statistik nieder. Die Zahl der Hautkrebserkrankungen steigt und insbesondere davon betroffen sind ArbeiterInnen, die im Freien tätig sind. Daher ist es dringend notwendig, die Vorsorge und Prävention auszubauen – wie etwa durch jährliche, verpflichtende Hautuntersuchungen, die vom Arbeitsinspektorat kontrolliert werden. Insbesondere die Anerkennung des weißen Hautkrebses als Berufskrankheit ist dringend notwendig.

Aber auch Arbeitsplätze im Inneren sind vor Extremtemperaturen nicht gefeit. Ungekühlte Büros mit mehreren Computern laufen ebenfalls Gefahr, zur Hitzefalle zu werden. Die Innentemperatur sollte bei Büroarbeiten und vergleichbaren Tätigkeiten 25°C nicht überschreiten. Insbesondere für Risikogruppen wie Ältere oder Schwangere besteht bei Temperaturen in diesem Bereich bereits eine Gesundheitsgefährdung. Ist eine Klimaanlage vorhanden, muss ab Raumtemperaturen von über 25°C der Arbeitgeber jedenfalls für kühlende Maßnahmen sorgen. Diese können unterschiedlich aussehen: Von Lockerung der innerbetrieblichen Bekleidungsregelungen über Anpassungen der Arbeitszeiten, die Schaffung von Ersatzarbeitsplätze oder bauliche Maßnahmen wie Wärmedämmung und Begrünung. Die Gewerkschaft GPA setzt sich für die Umsetzung verbindlicher Maßnahmen ein und fordert, dass ab 30°C bezahlt hitzefrei gelten soll.

Die Veränderungen des Klimas stellen uns alle vor neue Herausforderungen und daher muss sich auch die Arbeitswelt auf die neuen Umstände einstellen. Im Mittelpunkt muss immer die Gesundheit des Menschen stehen. Es ist also ein Gebot der Fairness, Arbeitsplätze klimafit zu machen. Die Auswirkungen der Klimakrise dürfen nicht auf den Rücken der ArbeitnehmerInnen abgewälzt werden.

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