Faktencheck: Hitze am Arbeitsplatz

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Ob im Büro oder am Bau, die sommerliche Hitze macht allen zu schaffen. Die hohen Temperaturen stellen eine gesundheitliche Belastung dar. Die Leistungsfähigkeit sinkt, die Produktivität leidet, Unfälle häufen sich. Was tun bei zu großer Hitze am Arbeitsplatz?

In den vergangenen Jahren wurden die Sommer wissenschaftlich und statistisch belegbar immer wärmer. Der Klimawandel wird in Zukunft mehr und intensivere Hitze­perioden bringen. Für die ArbeitnehmerInnen bedeutet das, dass der Schutz ihrer Gesundheit verbessert werden muss – Arbeit darf nicht krank machen!

In meinem Büro kriegt es mittags 27 Grad und die Sonne scheint auf meinen Schreibtisch, muss ich unter solchen Bedingungen arbeiten?

Auch Büros können zur Hitzefalle werden! Die Raumtemperatur sollte zwischen 19°C und 25°C liegen. Direkte Sonne kann z.B. mit Jalousien vermieden werden.

Wenn es eine Klima- oder Lüftungsanlage gibt, so sollen die 25°C möglichst nicht überschritten werden. Dabei muss aber auf die Luftfeuchtigkeit und auf Zugluft geachtet werden. Auch alle Wärmequellen wie Maschinen oder Lichtspots sollten abgeschirmt sein.

Sprich daher mit deinem Vorgesetzten und/oder mit deinem Betriebsrat, damit deine Arbeitsbedingungen möglichst rasch verbessert werden!

An meinem Arbeitsplatz haben wir keine Klimaanlage. Muss mein Arbeitgeber eine installieren lassen?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Klimaanlage zu installieren. Und: So angenehm gekühlte Räume sein mögen, Klimaanlagen sind leider auch umweltschädigend.

Wo es keine Klima- oder Lüftungsanlag­en am Arbeitsplatz gibt, sollte der Arbeitgeber aber alle Möglichkeiten aus­­schöpfen, um die Temperatur zu senken. Dazu gehören z.B. nächt­liches Lüften, das Beschatten der Fenster durch Jalousien oder die Bereitstellung von Ventilatoren. Weitere Maßnahmen wären die Lockerung der Bekleidungsregelungen und die Anpassungen der Arbeitszeiten, wenn das möglich ist. Reicht das alles nicht, können auch Ersatzarbeitsplätze geschaffen oder bauliche Maßnahmen wie Wärmedämmung und Begrünung umgesetzt werden.

Kann ich bei Hitze in Shorts und Flip-Flops zur Arbeit kommen?

An vielen Arbeitsplätzen gibt es Bekleidungsregeln. Arbeitskleidung und Arbeitsuniformen sind oft zugleich auch als Schutzkleidung gedacht und sollten daher immer getragen werden. Auch bei MitarbeiterInnen mit direktem KundInnenkontakt erwarten viele Firmen bestimmte Standards, was die Bekleidung angeht.

Wenn du dich also bei Hitze leichter kleiden möchtest, besprich das vorher mit deinem Chef/ deiner Chefin bzw. mit deinem Betriebsrat. Deine Firma kann bei Hitze die Bekleidungsregelungen lockern. Falls aber z.B. lange Hosen oder bedeckte Schultern erwartet werden, versuche auf leichte Stoffe aus Naturfasern auszuweichen. So bist du bei hohen Temperaturen auch im Freien gut gegen die Sonne geschützt.

Stimmt es, dass Bauarbeiter ab 32°C hitzefrei haben?

Für BauarbeiterInnen gilt Hitze als Schlechtwetter, gleiches gilt auch für ZimmererInnen, GipserInnen, DachdeckerInnen, PflastererInnen und GerüsterInnen.

Ab 32,5°C Hitze kann das Arbeiten im Freien ein­ge­stellt werden, wenn kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Regelung gilt für Stunden, in denen 32,5°C überschritten werden. Folgen drei Stunden mit mehr als 32,5°C aufeinander, so gilt diese Schlechtwetterregelung für den ganzen Tag. Für die Arbeitsstunden, die durch diese Hitze entfallen, gebührt eine Schlechtwetterentschädigung. (Gesetzliche Grundlage: Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz)

Die Senkung des Hitzewerts auf 32,5°C war ein Etappensieg im Mai 2019 nach langen KV-Verhandlungen. Deine Gewerkschaft GPA fordert als nächsten Schritt, dass bereits ab 30°C bezahlt hitzefrei gelten soll. Das Ziel muss aber sein, dass schon bei 25°C der Arbeitgeber technische und organisatorische Schutzmaßnahmen treffen muss.

Wie kann ich im Freien meine Gesundheit gegen Hitze und Sonne schützen?

Hitze und UV-Strahlung stellen beim Arbeiten im Freien eine große gesundheitliche Belastung dar! Dein Arbeitgeber muss entsprechende Schutzkleidung (z.B. Kopfbedeckung, Sonnenschutzmittel, Sonnenbrillen u.a.m.) zur Verfügung stellen.

Schwere körperliche Tätigkeiten bei extremer Hitze können zu Hitzekollaps, Hitzeschlag oder sogar zum Tod führen. Direkte UV-Strahlung erhöht das Hautkrebsrisiko, die Zahl der Hautkrebserkrankungen steigt. ArbeiterInnen, die im Freien tätig sind, sind davon besonders betroffen. Daher ist es unbedingt notwendig, die Vorsorge und Prävention auszubauen und jährliche verpflichtende Hautuntersuchungen einzuführen. Weißer Hautkrebs muss außerdem dringend als Berufskrankheit anerkannt werden.

Wenn ich schwanger oder krank bin, muss mich mein Arbeitgeber dann vor Hitze schützen?

Ja, denn dein Arbeitgeber hat eine sog. Fürsorgepflicht! Bei großer Hitze muss er auf die Gesundheit seiner Beschäftigten achten, und das gilt ganz besonders für werdende und stillende Mütter sowie für ältere und gesundheitlich gefährdete ArbeitnehmerInnen.

Was kann ich selbst tun, wenn es am Arbeitsplatz sehr heiß ist?

Du solltest immer darauf achten, genug zu trinken, zwei Liter täglich sind ein Richtwert, bei großer Hitze können es ruhig mehr sein. Wo es kein Leitungswasser gibt, sollte dein Arbeitgeber geeignete alkoholfreie Getränke bereitstellen! Auch die Ernährung sollte, den Temperaturen angepasst, leicht und bekömmlich sein. Wenn dein Arbeitsplatz keine Bekleidungsregeln vorsieht, wähle locker sitzende Kleidung aus Naturfasern.

Nutze wenn möglich die Nacht oder den frühen Morgen für eine intensive Durchlüftung der Innenräume, dunkle danach die Fenster ab. Du findest, ein Ventilator wäre schon mal eine Erleichterung? Dann sprich das mit deinem Chef/ deiner Chefin bzw. deinem Betriebsrat ab!

Klimafitte Arbeitsplätze: Was fordert meine Gewerkschaft?

Zu hohe Temperaturen gefährden die Gesundheit. Wenn bauliche, organisatorische und technische Maß­nahmen nicht aus­reichen, um die Hitzebelastung zu senken, muss der Arbeitgeber Ersatzarbeitsplätze oder zusätzliche bezahlte Pausen schaffen. In letzter Konsequenz muss es hitzefrei geben, solange keine kühlere Alternative vom Arbeitgeber angeboten wird. Derzeit gibt es noch zu wenige verpflichtenden Regelungen für Arbeitgeber – das muss sich schleunigst ändern! Die Auswirkungen der Klimakrise dürfen nicht auf den Rücken der ArbeitnehmerInnen abgewälzt werden. Deine Gewerkschaft GPA setzt sich für die Umsetzung verbindlicher Maßnahmen ein!

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