Du fragst dich, wie die künstliche Intelligenz die Arbeitswelt verändern wird? Wir haben die wichtigsten Antworten für dich.
Was versteht man unter „Künstlicher Intelligenz“?
Der Begriff „Künstliche Intelligenz“ („KI“) wird für unterschiedliche technische Verfahren benutzt. Häufig wird auch von algorithmischer Entscheidungsfindung gesprochen. Es geht aber immer um mehr oder weniger selbstlernende Verfahren, die auf der Grundlage von Daten zu Aussagen (Vorhersagen, Entscheidungen) kommen, die also in dem zur Verfügung gestellten Datenmaterial Muster erkennen oder daraus Schlüsse ziehen. Werden dabei direkt oder indirekt personenbezogene Daten der ArbeitnehmerInnen verarbeitet, sind deren Interessen betroffen.
Wird KI die Arbeitswelt verändern?
Viele Unternehmen versprechen sich Kostenreduktion und Effizienzsteigerung durch den Einsatz von KI-Systemen. Aufgrund der damit einhergehenden (weiteren) Automatisierung und Beschleunigung der Arbeitswelt werden allerdings auch problematische Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen, bis hin zum Verlust von Arbeitsplätzen, befürchtet. Gerade Routinetätigkeiten könnten davon in besonderem Maße betroffen sein. Schon jetzt helfen Algorithmen beim Zusammenführen von Angebot und Nachfrage – etwa im Kontext der Plattformarbeit. Derzeit sind die Auswirkungen eines umfassenderen Einsatzes von KI-Systemen auf die Arbeitswelt aber noch nicht vollständig abzuschätzen.
Wo liegen besondere Herausforderungen durch KI?
KI-Systeme könnten schon bald flächendeckender für Entscheidungen in Unternehmen genutzt werden, indem sie etwa eine Vorauswahl unter einer großen Zahl von Bewerbungen treffen. Zugleich sind KI-Systeme sehr anfällig für Diskriminierungen, weil sie mit bestimmten Daten „trainiert“ werden oder die in den zur Verfügung gestellten Daten enthaltenen Muster fortschreiben. Wird eine KI etwa nur mit den Lebensläufen männlicher Bewerber „trainiert“, wird die KI wohl auch in Zukunft Männer bei Bewerbungen „bevorzugen“ und die Lebensläufe von Frauen aussortieren. Von außen sind solche Vorgänge aber oft besonders schwer nachzuvollziehen.
Nicht zuletzt setzen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen dem Einsatz von KI Schranken. So darf grundsätzlich niemand einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung basierenden Entscheidung unterworfen werden, wenn diese rechtliche Wirkung entfaltet oder erheblich beeinträchtigend ist. Es gibt bei wesentlichen Fragen also ein Recht auf (Letzt-)Entscheidung durch einen Menschen. Ein KI-System darf also etwa nicht völlig selbstständig die Entscheidung über eine Kündigung treffen.
Was hat der Betriebsrat mit dem Einsatz von KI zu tun?
Abhängig davon, welche Systeme zum Einsatz kommen, sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in unterschiedlicher Weise berührt: Es kann sich bei KI-Anwendungen um Kontrollsysteme handeln, bei deren Einführung der Betriebsrat jedenfalls zustimmen muss. Regelmäßig werden durch KI-Systeme die Daten von Beschäftigten verarbeitet, auch hier muss der Betriebsrat (grundsätzlich) zustimmen. Nicht zuletzt betrifft die Nutzung von KI in Unternehmen in vielen Fällen auch Fragen der Arbeitsorganisation und die Interessen der Beschäftigten ganz generell. Betriebsrätinnen und Betriebsräte sollten sich daher für den Einsatz von KI in ihrem Betrieb interessieren – wenn auch nicht immer leicht zu erkennen ist, ob ein bestimmtes technisches System als KI anzusehen ist.
Wird KI in der Zukunft stärker reguliert werden?
In Österreich gibt es derzeit keine spezifischen Regelungen zum Einsatz von KI. Um den Herausforderungen durch den Einsatz von KI-Systemen zu begegnen, hat die EU-Kommission den Entwurf für eine neue Verordnung vorgelegt: den „AI-Act“. Damit sollen eine rechtliche Grundlage für die Entwicklung und den Einsatz von KI geschaffen und mögliche Risiken des Einsatzes derartiger Systeme minimiert werden. In der gesamten EU sollen damit also einheitliche Regeln für KI gelten. Im bisherigen Text wird ein sogenannter risikobasierter Ansatz verfolgt, die eingesetzten Systeme werden also anhand ihrer Auswirkungen bewertet: Bestimmte Systeme sind verboten, für Hochrisiko-Systeme gelten bestimmte Einschränkungen oder Regeln, für weniger riskante Systeme bloß die Verpflichtung zur Transparenz. Derzeit befindet sich der AI Act noch in Verhandlung, im bisherigen Entwurf sind jedoch keine speziellen Bestimmungen für die Arbeitswelt unter dem Blickwinkel der besonderen Schutzwürdigkeit von Beschäftigten enthalten, was kritisch zu sehen ist.